„Beim Namen krieg‘ ich Magenweh“: Straftaten aus Langeweile? 19-jähriger Geretsrieder muss in Arrest

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Stammgast der Justiz ist mittlerweile ein 19-jähriger Geretsried. Die Richterin wirft ihm vor, Straftaten aus Langeweile zu begehen. © Volker Hartmann/dpa

Der 19-Jährige ist zu oft vor Gericht. Mal wegen Waffen, mal wegen Sachbeschädigung, mal weil er ohne Lappen Auto fährt. Jetzt gibt‘s Konsequenzen.

Geretsried – Er ging mit einem Butterfly-Messer in der Tasche spazieren: Das brachte ihm ein Verfahren wegen vorsätzlichen Besitzes einer unerlaubten Waffe ein. Er filmte mit der Handykamera, als sein Freund mit einem Böller eine Leitbake in der Egerlandstraße sprengte: In diesem Fall lautete die Anklage „Beihilfe zur Sachbeschädigung und erlaubter Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Zudem fuhr er mit dem Auto in die Arbeit nach Wolfratshausen, was den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt.

Die Quittung für seine fortgesetzten Dummheiten holte sich ein 19-jähriger Geretsrieder nun beim Jugendgericht am Amtsgericht Wolfratshausen ab: zwei Wochen Dauerarrest.

Straftaten aus Langeweile? 19-jähriger Geretsrieder muss in Arrest

„Ich habe schon bei der Polizei alles zugegeben“, erklärte der junge Mann, der mit der Richterin inzwischen gut bekannt ist, weil er zuvor bereits drei Mal auf der Anklagebank gesessen war. „Ich sehe ein, dass es blöd war, dass ich das gemacht habe“, zeigte sich der Angeklagte einsichtig. „Aber mit der Einsicht hat es sich bald abgenutzt“, hielt Jugendgerichtshelfer Andreas Dlugosch dem jungen Mann vor, weil er diese Entschuldigung inzwischen zu oft gehört hatte. „Er ist einer von fünf Personen, bei denen ich Magenweh kriege, wenn ihr Name im Posteingang auftaucht.“

Allerhand kuriose und witzige Zitate: Die gab es im vergangenen Jahr wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Unser Gerichtsreporter hat sie gesammelt.

Besonders häufig wird der 19-Jährige beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. „Einen Führerschein hat er nicht, aber er glaubt, er kann fahren“, stellte Dlugosch trocken fest – und ordnete den Angeklagten in die Kategorie ein: „Nach der Verhandlung ist vor der Verhandlung. Nach dem Knast ist vor dem Knast.“

Er war schon in Arrest - danach fuhr er Auto ohne Führerschein

Erst Ende Oktober war der Geretsrieder zu einer Woche Arrest verurteilt worden. Auch das hatte keine Wirkung: Gut drei Monate später wurde er erneut beim unerlaubten Autofahren erwischt. „Er kennt alle Empfehlungen, was anderes als Arrest fällt mir nicht ein“, gab der Jugendgerichtshelfer zu verstehen. Er hält den Katalog erzieherischer Maßnahmen im Hinblick auf den jungen Mann für ausgeschöpft.

„Ich find‘s ein bisschen viel“: 19-Jähriger für zwei Wochen in Arrest

Die Staatsanwältin folgte dem Vorschlag und beantragte erneut eine Woche Dauerarrest. „Ich finde Arrest schon hart, und ich find’s ein bisschen viel“, stammelte der Angeklagte. Richterin Friederike Kirschstein-Freund war anderer Meinung. Sie verhängte gleich zwei Wochen in der Arrestzelle. „Ich halte sie nicht für einen schlechten Kerl“, betonte die Richterin in der Urteilsbegründung. Sie glaube, den Grund für die ständigen Straftaten zu kennen: „Sie wissen einfach nicht, was Sie mit ihrer Zeit anfangen sollen.“ Für die Zukunft empfahl sie dem jungen Geretsrieder, in strafrechtlicher Hinsicht ruhiger zu werden. Denn: „Für jede Straftat, die Sie ab heute begehen, holen Sie sich eine Woche mehr ab“, warnte Kirschstein-Freund den jungen Mann. „Mit jeder Verhandlung wird der Aufenthalt im Arrest länger.“

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