Neues Solarspitzengesetz ab sofort gültig – für Photovoltaik-Betreibende keine guten Nachrichten
Das Solarspitzengesetz tritt in Kraft und verändert die Vorgaben. Für viele Betreibende wird es nun schwieriger, mit einer Solaranlage Geld zu verdienen.
Frankfurt – Der Verkauf von Solarstrom ist für Verbraucher nicht nur umweltfreundlich, sondern auch eine Möglichkeit, Energiekosten zu senken. Besonders profitieren jene, die in eine eigene Photovoltaikanlage investiert haben, um ihren Haushalt zu versorgen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist. Laut dem Statistischen Bundesamt hatten im Jahr 2022 etwa 4,7 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland, das entspricht rund 1,8 Millionen, Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom. Diese Zahl hat sich seit 2015, als es 3,1 Prozent (1,2 Millionen Haushalte) waren, erhöht. Diese Entwicklung ist vielversprechend für die Energiewende.
Neues Solarspitzengesetz: Was sich für Photovoltaik-Betreibende ab sofort ändert
Allerdings sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom in den letzten Jahren gesunken. Im Jahr 2022 betrugen sie durchschnittlich 183 Euro pro Monat, was im Vergleich zu 266 Euro im Jahr 2015 einen Rückgang von etwa 31,2 Prozent darstellt.
Ein neues Gesetz, das Solarspitzengesetz, ist nun in Kraft getreten und erschwert es, mit Solaranlagen Geld zu verdienen. Eine Ursache für den Rückgang der Einnahmen ist die sinkende Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für neue Photovoltaikanlagen. Diese Vergütung wurde zuletzt am 1. Februar 2025 gesenkt und wird am 1. August erneut reduziert. Dies könnte für private Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen enttäuschend sein.

Folgende Regeln greifen seit Ende Februar für neue Photovoltaik-Anlagen (Quelle: energie-fachberater.de):
- Smart Meter und Steuerbox werden Pflicht: Geht eine neue Photovoltaik-Anlage ohne smarte Mess- und Steuertechnik ans Netz, wird die Stromeinspeisung pauschal auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt. Auch bestehende Photovoltaik-Anlagen müssen nach und nach nachgerüstet werden. Die Kosten dafür müssen die Strom-Kunden selbst tragen. 90 Prozent der bis 30. September 2026 neu installierten Photovoltaikleistung sollen laut Bundesverband Solarstrom bis 31. Dezember 2026 mit Smart Meter und Steuereinrichtung ausgestattet sein. Auch Bestandsanlagen müssen nachgerüstet werden.
- Einfachere Direktvermarktung von Solarstrom auch für kleinere Solaranlagen: Ob es solche Direktvermarktungsangebote auch für private Haushalte geben wird und wie diese aussehen, steht aber laut Experten noch nicht fest.
- Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen: Nach einer Neuregelung von § 51 EEG erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen bei negativen Börsenstrompreisen keine Einspeisevergütung mehr.
Solarspitzengesetz soll verhindern, dass mehr Strom produziert als verbraucht wird
Das Solarspitzengesetz wurde notwendig, weil in Deutschland vor allem an sonnigen Tagen oftmals mehr Strom produziert als verbraucht wurde, so das Portal energie-fachberater.de. Dies führt zu negativen Preisen an der Strombörse und hohen Förderkosten durch das EEG, was die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen beeinträchtigt. Zukünftig soll mehr Solarstrom für den Eigenverbrauch und die Speicherung genutzt werden, um die Netzstabilität zu verbessern und die Kosten für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.
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Das neue Solarspitzengesetz
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts, das am 25. Februar 2025 in Kraft trat, ist unter dem Namen „Solarspitzengesetz“ bekannt. Es bringt eine neue Regelung für die Einspeisung von Solarstrom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit sich. Betreiber bestehender Anlagen haben die Möglichkeit, freiwillig auf das neue Modell umzusteigen. Bei einem Wechsel erhöht sich die Einspeisevergütung um 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Die neuen Bestimmungen des „Solarspitzengesetzes“ bieten den Eigentümerinnen und Eigentümern von Photovoltaik-Anlagen einen stärkeren Anreiz, den erzeugten Solarstrom selbst zu verbrauchen und überschüssige Energie in einem Solarstromspeicher zu speichern. Diese Regelungen gelten für alle Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen werden. Letztlich sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher von reduzierten Kosten und einer verbesserten Netzstabilität profitieren. (Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft)
Fachleute raten zu intelligenter Technik – um doch Geld zu sparen
Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt Hausbesitzenden mit PV-Anlagen, auf Eigenverbrauch umzustellen. Auch energie-fachberater.de betont, dass ein wirtschaftlicher Vorteil möglich sein kann, wenn während Zeitfenstern mit negativen Strompreisen intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung zum Einsatz kommen.
Experten raten, den eigenen Batteriespeicher mithilfe von Solar- und Lastprognosen sowie intelligenter Technik zur Mittagszeit zu laden. Der Bundesverband Solarwirtschaft empfiehlt zudem, den Speicher ausreichend groß zu dimensionieren. Eine intelligente Steuerung der PV-Anlage kann nicht nur die Stromrechnung senken, sondern auch zur Stabilität des Energiesystems beitragen. Es ist jedoch zu beachten, dass auch selbst erzeugter Solarstrom versteuert werden muss, was viele Betreiber verärgert. (kh)