Smart Meter wird für viele Strom-Kunden 2025 Pflicht – was Sie über Kosten und Einbau wissen müssen

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Für zahlreiche Strom-Kunden gelten mit dem Jahreswechsel neue Regeln. Sie müssen ein neues Gerät einbauen lassen. Doch was kostet das und wer muss zahlen?

München – Zum Jahresbeginn 2025 mussten sich Verbraucher in Deutschland mit neuen Regelungen befassen. Auch für Strom-Kunden gibt es seit 1. Januar Änderungen, die zahlreiche Haushalte betreffen. Ein Gerät wird dabei für viele Menschen zur Pflicht: Der Smart Meter. Erfahren Sie hier alles zum System mit digitalem Stromzähler, wer wann umrüsten muss und was für Kosten entstehen können.

Im Mai 2023 hatten Bundestag und Bundesrat den Grundstein für den Smart Meter gelegt. Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende lieferte den rechtlichen Rahmen, um den Smart-Meter-Rollout zu starten. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können ab 1. Januar 2025 grundsätzlich alle Haushalte von ihrem Messtellenbetreiber den Einbau eines Smart-Meters verlangen. Doch was kostet das den Verbraucher?

Smart Meter wird zur Pflicht – welche Stromkunden davon betroffen sind

Im Gespräch mit IPPEN.MEDIA klärt ein Strom-Experte auf: Maximilian Both ist Co-Gründer und Geschäftsführer von Wechselpilot. Das Portal berät Verbraucher, die ihren Energieanbieter wechseln möchten. Both kennt sich insbesondere mit dynamischen Stromtarifen aus, bei denen ein Smart Meter zum Einsatz kommt. Aktuell ist das Gerät noch nicht in vielen Häusern und Wohnungen verbaut, so der Fachmann. Zwar gebe es noch „keine validen Werte“, erklärte Both IPPEN.MEDIA, doch spreche man „schätzungsweise von circa einem Prozent aller Haushalte“, die bereits einen Smart Meter nutzen – für andere Gruppen wird es ab 2025 zur Pflicht.

Smart-Meter-Gateway zur Übertragung der Daten von digitalen Stromzählern
Ein Smart-Meter-Gateway zur Übertragung der Daten von digitalen Stromzählern. © Markus Scholz/dpa

Folgende neue Regelungen sind für den Smart Meter ab Januar 2025 laut Both Pflicht:

  • Stromversorger, die einen dynamischen Stromtarif anbieten, müssen ab 1. Januar 2025 auch Smart Meter einbauen.
  • Stromkunden mit einem Verbrauch zwischen 6.000 und 100.000 kWh/Jahr sind ab Januar 2025 ebenfalls verpflichtet, einen Smart Meter zu nutzen. Großverbraucher über 100.000 kWh/Jahr müssen das Gerät erst ab 2028 in Gebrauch nehmen.
  • Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, deren Leistung zwischen sieben und 100 kWh/Jahr müssen ab Januar 2025 einen Smart Meter eingebaut haben.
  • Besitzer einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung – dazu zählen Wärmepumpen oder auch E-Auto-Ladestationen (Wallbox) – müssen ab 1. Januar 2025 einen Smart Meter installiert haben.

Wie Both ergänzt, sollen Smart Meter nach Plänen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bis 2032 flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Als Zielsetzung wurde vom BMWK eine Quote von 95 Prozent bis Ende 2030 ausgegeben. Allerdings könnte eine bestehende Gesetzesvorlage die aufgeführten Werte teilweise noch ändern, betont Strom-Experte Both bei IPPEN.MEDIA.

Was ist ein Smart Meter?

Der sogenannte Smart Meter wird auch als intelligentes Messsystem bezeichnet. Er soll als digitale Infrastruktur für das zukünftig auf erneuerbaren Energien basierende Energiesystem in Deutschland dienen. Grundsätzlich besteht ein Smart Meter aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit (dem „Smart-Meter-Gateway“).

Im Gegensatz zu herkömmlichen analogen und meist schwarzen „Ferraris-Zählern“ kann man mit einem digitalen Stromzähler nicht nur den aktuellen Zählerstand, sondern auch den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit (zum Beispiel Tag, Woche, Monat, Jahr) präzise erkennen. Das Smart-Meter-Gateway ist eine besonders gesicherte Schnittstelle für die Kommunikation zwischen den Stromverbrauchern und Stromerzeugern mit den Betreibern der Stromnetze und den Energielieferanten. (Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)

Smart Meter: Was kostet der Einbau und wer muss die Kosten bezahlen?

Viele Strom-Kunden werden sich nun fragen, welche Kosten beim Einbau und Betrieb eines Smart Meters auf sie zukommen könnten. Und ob sie diese selber tragen müssen.

Ein Elektriker montiert einen digitalen Stromzähler mit einem Smart-Meter-Gateway zur Datenübertragung
Ein Elektriker montiert einen digitalen Stromzähler mit einem Smart-Meter-Gateway zur Datenübertragung. © Markus Scholz/dpa

Die möglichen Kosten für einen Smart Meter verteilen sich nach Angaben von Strom-Experte Both wie folgt:

  • Einbaukosten: Diese werden grundsätzlich vom Messtellenbetreiber übernommen. Wird eine Umrüstung des Zählerkastens notwendig, sind zwei Fälle zu unterscheiden: Liegt ein Mietverhältnis vor, muss der Umbau des Zählerkastens vom Vermieter übernommen werden. Haus- oder Wohnungseigentümer müssen die Kosten selbst tragen und mit einem Betrag von bis zu 2.000 Euro rechnen.
  • Betriebskosten: Bei einem Stromverbrauch von unter 10.000 kWh/Jahr fallen maximal 20 Euro jährlich an. Für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (Wärmepumpen oder E-Auto-Ladestationen) sind pauschal 50 Euro pro Jahr fällig. Die Betriebskosten einer Photovoltaik-Anlage belaufen sich bis 15 kW auf maximal 20 Euro, bis 25 kW auf maximal 50 Euro und ab 25 kW auf maximal 120 Euro pro Jahr.

Auch hier gilt laut Both, dass sich die Werte zum Teil durch besagte Gesetzesvorlage noch verändern können. Ende 2024 hatte indes ein extremer Preissprung an der Strombörse aufhorchen lassen. (kh)

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