Alles beim Oidn: Festzelte in der Landsberger Altstadt wieder möglich
Festzelte auf dem Hellmairplatz sind wieder erlaubt. Mit großer Mehrheit beschloss der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung, zu dieser Verwaltungspraxis zurückzukehren. Damit kann die von der VR-Bank Landsberg-Ammersee und dem Bayerischen Bauernverband (BBV) veranstaltete Oide Wiesn weiterhin an ihrem angestammten Standort stattfinden.
Landsberg – Wie berichtet, hatten die Fraktionen von CSU und Landsberger Mitte (LM) sowie die Fraktionsgemeinschaft ÖDP/Daschner einen entsprechenden Antrag gestellt. Auslöser war ein kontroverser Stadtratsbeschluss vom vergangenen Oktober, mit dem Festzelte in der Altstadt untersagt werden sollten.
Festzelte in Landsberger Altstadt wieder möglich - Beschluss auf Begrenzung der Zeltgröße gekippt
Bei der Abstimmung hatten allerdings zwei Stadträte mitgestimmt, denen die Rechtsaufsicht im Nachhinein Befangenheit attestierte. Demnach war der Beschluss ungültig – nicht jedoch der nachfolgende, der die Zeltgröße künftig auf 20 Quadratmeter begrenzte. Für die Oide Wiesn hätte das de facto das Aus bedeutet.
In der jüngsten Stadtratssitzung stimmten 17:7 Ratsmitglieder dafür, zur früheren Verwaltungspraxis zurückzukehren – sprich, zur Genehmigung von Festzelten auf Hellmair- und Hauptplatz.
Kultur und Brauchtum
Im Antrag von CSU, LM und ÖDP/Daschner war auch davon die Rede, dass bei Zelt-Veranstaltungen auf einen kulturellen Hintergrund und Aspekte der Brauchtumspflege Wert gelegt werden sollte. Davon nahm man jedoch wieder Abstand, da Ordnungsamtschef Ernst Müller darauf hinwies, dass der Begriff der Brauchtumspflege schwer zu definieren sei.
Außerdem sei fraglich, ob die Oide Wiesn dem Brauchtum zuzurechnen sei. Zwar spiele dort Blasmusik und es finde ein Wettmelken statt. „Aber der Veranstalter ist kein Verein, sondern ein Unternehmen, das damit Geld verdient und dort auch Werbung macht“, so Müller. Wenn man diese Vorgabe schon machen wolle, solle der Stadtrat per Beschluss die Oide Wiesn als Brauchtum definieren. „Dann wissen wir künftig, dass wir ähnliche Veranstaltungen ebenfalls genehmigen können.“
Auf Vorschlag von Dieter Völkel (SPD) wurden die entsprechenden Sätze aus der Beschlussvorlage gestrichen. Die Verwaltung solle entscheiden, was stattfindet und was nicht. „Das hat sie bisher gut gemacht.“
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Bisher gab es außer der VR-Bank ohnehin keine anderen Veranstalter, die ein Festzelt in der Altstadt aufstellen wollten. Die vorsorglich beschlossene Begrenzung der Zelt-Veranstaltungen auf drei im Jahr dürfte daher selten zum Tragen kommen.