Nach Beschwerden über das Quietschen von E-Autos: Tauziehen um Flugplatz-Nutzung

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Weiter umstritten: Die Nutzung der Reifentestbahn am Flugplatz Jesenwang unter anderem für E-Auto-Tests und die Ausbildung zum Staplerfahrer. © Aircharter Walch

Vier Jahre ist es her, dass eine nicht genehmigte Sondernutzung am Flugplatz Jesenwang für Ärger gesorgt hat. Der Fall ist bis heute nicht abschließend geklärt.

Jesenwang - Anwohner hatten sich über zu lautes Reifenquietschen durch ein E-Auto auf der Reifentestbahn beschwert. Seitdem wurde es still um die Debatte. Was wurde aus der beantragten Genehmigung? Es gestaltet sich schwierig.

Zur Vorgeschichte: Die Reifentestbahn wurde bereits 1973 neben dem üblichen Flugbetrieb genehmigt. Weil das Quietschen der Reifen damals schon für Ärger gesorgt hatte, hat sich die Betreiberfamilie Walch nach anderen Nutzungsmöglichkeiten umgesehen. Unter anderem fanden dort dann Fahrsicherheitstrainings für Auto- und Motorradfahrer sowie Ausbildungen zum Staplerführerschein statt. Und eben jene Tests Münchner Studenten mit Elektrofahrzeugen.

Das Landratsamt klärte seinerzeit mit den Flugplatzbetreibern die Genehmigungssituation ab, wie eine Sprecherin erklärt. Das Problem dabei: Für den Flugplatz mit seinen baulichen Anlagen gibt es keine Baugenehmigung, da das Bauwerk dem Luftverkehrsgesetz unterliegt, nicht aber der Bauordnung. Letztlich kam man zu dem Schluss, dass für die Sondernutzungen jedoch ein Bauantrag zu stellen ist. Und dieser wurde 2020 eingereicht.

Das sagt das Lärmgutachten

Nun folgte das nächste Problem: „Die einzelnen Nutzungen sind von der im Flächennutzungsplan dargestellten Nutzung als Sondergebiet Sonderlandeplatz nicht abgedeckt.“ Eine Genehmigung für die Nutzungserweiterung scheide daher schon bauplanungsrechtlich aus. Der Gemeinderat Jesenwang hatte seinerzeit den Antrag auch abgelehnt.

Nun ringt man weiter um eine Lösung, die da heißen könnte: Die Sondernutzung wird geduldet. Das Landratsamt wolle sich mit dem Bauherren und der Gemeinde diesbezüglich verständigen, sagt die Sprecherin. „Ein abschließendes Ergebnis liegt jedoch noch nicht vor.“

Große Probleme erwartet man deswegen in der Kreisbehörde aber nicht. „Alle Nutzungen wurden in einem Lärmgutachten untersucht“, berichtet die Sprecherin. Ergebnis: Die Immissionsrichtwerte werden um mindestens sechs Dezibel unterschritten.

„Selbst wenn alle Nutzungen gleichzeitig stattfinden würden – was nicht der Fall ist –, würden die Richtwerte sowohl tagsüber als auch nachts unterschritten“, erklärt die Sprecherin. Aufgrund der Entfernung zu den nächstgelegenen Gebäuden mit schützenswerten Räumen sei selbst bei sehr lauten, kurzzeitigen Geräuschspitzen mit keiner Überschreitung zu rechnen.

Gleichwohl soll es für die Nutzungen wohl gewisse Auflagen geben. Wie diese aussehen werden, hängt vom weiteren Verlauf der Gespräche zwischen Landratsamt, Betreibern und Gemeinde ab.

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