Tölz passt Grundsteuern A und B an: 70 Prozent zahlen weniger, 30 Prozent mehr

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Bad Tölz
  4. DasGelbeBlatt

Kommentare

Die Grundsteuern ist für die jede Stadt und Kommune eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle. In der Kreisstadt Bad Tölz betrug im Jahr 2023 das Gesamtaufkommen 2,95 Millionen Euro (Symbolbild). © Jens Büttner/dpa

Die Grundsteuer muss laut Gesetz neu geordnet werden. Es betrifft jede bayerische Kommune und Stadt. Jüngst befasste sich der Tölzer Stadtrat damit.

Bad Tölz – Die Grundsteuern ist für die jede Stadt und Kommune eine wichtige und verlässliche Einnahmequelle. In der Kreisstadt betrug im Jahr 2023 das Gesamtaufkommen 2,95 Millionen Euro. Das sind 9,2 Prozent der gesamten Steuereinnahmen (netto), wie Corinna Wiedenhofer von der Kämmerei jüngst im Tölzer Stadtrat berichtete.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Grundsteuer muss wegen veralteter Werte neu geordnet werden

Das Gremium musste sich in der Sitzung mit dem etwas trockenen Thema auseinandersetzen und die Steuerhebesätze für die Grundsteuer per Satzung neu festlegen, da sie per Gesetz neu bestimmt werden müssen. Grund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. Es hat die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt und daher eine Reform angeordnet. Daher müsse jede bayerische Stadt oder Gemeinde ihre Grundsteuerhebesätze ab Januar 2025 neu festlegen, erklärte Wiedenhofer.

Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt auf Basis der Grundsteuererklärungen von den Eigentümern ermittelt. Auf dieser Grundlage müssen nun die jeweiligen Hebesätze bestimmt werden.

Bad Tölz erhöht Hebesatz für Grundsteuer A und B

„Ein enormer Aufwand“, betonte Bürgermeister Ingo Mehner (CSU). Aufgrund der Berechnungsgrundlage schlug die Kämmerei nun vor, den Hebesatz ab 2025 für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) auf 280 Prozent und den der Grundsteuer B (bebaute und oder bebaubare Grundstücke) auf 480 Prozent festzusetzen.

Konkret bedeutet das für die Stadt Bad Tölz, dass es in rund 30 Prozent der Fälle einen Anstieg geben wird: meist eine geringe Steigerung der Messbeträge (MB) bei älteren Gebäuden ohne Wertfortschreibung und eine hohe Steigerung bei Gewerbeeinheiten mit großen Nutzflächen. Wiedenhofer nannte als Beispiel das städtische Parkhaus Bockschützstraße. Dort seien statt 1.225 künftig rund 3.000 Euro fällig.

Tölzer Kämmerei geht bei 70 Prozent der Fälle vom Rückgang der Steuermessebeträge aus

Bei 70 Prozent der Fälle geht die Kämmerei von einem Rückgang der Steuermessbeträge aus. Hier handle es sich laut Wiedenhofer um meiste neuere Wohngebäude mit eher kleinen Grundstücksflächen oder Wohnanlagen. So falle der MB etwa in einem Wohngebäude an der General-Patton-Straße von durchschnittlich 992 auf 945 Euro. Anderes Beispiel: Der MB einer Eigentumswohnung in einem 2007er-Neubaugebiet sinkt von rund 71 auf 42 Euro.

Da sich die tatsächliche Höhe der noch ausstehenden MB im Laufe des Jahres 2025 verändert werde, „ist es aller Voraussicht nach notwendig, die Hebesätze in den Folgejahren erneut anzupassen“, sagte Wiedenhofer abschließend. Am Ende stimmte der Tölzer Stadtrat einhellig der Neufestlegung der Gewerbesteuerhebesätze zu.

Mit dem „Das Gelbe Blatt“-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Das Gelbe Blatt“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.

Auch interessant

Kommentare