Urteil gefallen: Fußtritte am Freisinger Bahnhof waren versuchter Totschlag

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Das Urteil ist gefallen: Vier Jahre Haft und Unterbringung für den 23-jährigen Angeklagten. © D.-W. Ebener/dpa

Es war ein brutaler Angriff im Rausch auf Passanten, der sich im Januar in Freising ereignete. Der 23-jährige Täter wurde nun zu vier Jahren Haft und Unterbringung verurteilt.

Freising – Bei einer brutalen Attacke am Freisinger Bahnhof hat ein Mann im Januar schwerstes Verletzungen erlitten. Vor dem Landgericht Landshut musste er sich wegen versuchten Totschlags verantworten. Nun steht das Urteil.

„Versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ lautete der Anklagevorwurf im exakten Wortlaut. Die erste Strafkammer hat diesen durch eine zweitägige Beweisaufnahme bestätigt gesehen und den 23-Jährigen zu einer Freiheitstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Höhe der Haftstrafe war damit moderat ausgefallen: Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Des Weiteren hat die Kammer die Unterbringung des alkoholabhängigen Mannes in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Angeklagter räumte die brutale Attacke ein

Einen dementsprechenden Antrag hatte auch sein Verteidiger gestellt. Bezüglich des Schuldspruchs war er allerdings anderer Meinung gewesen: Sein Mandant habe bei seiner Attacke von sich aus aufgehört. Ein freiwilliger Rücktritt liege vor. Der 23-Jährige sei daher lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen. Der Verteidiger sah eine Freiheitsstrafe von drei Jahren als angemessen.

Wie berichtet, hatte der 23-Jährige zu Prozessbeginn die brutale Attacke eingeräumt, sich bei dem Geschädigten entschuldigt und mit diesem einen Vergleich geschlossen, in dem er sich zu einer Zahlung von insgesamt 6500 Euro verpflichtete, um die Schadenersatzansprüche abzugelten. 1200 Euro davon übergab die Adoptivmutter des Angeklagten noch im Gerichtssaal. An die Tat selbst könne er sich aber nicht mehr erinnern, sagte der Angeklagte. Landgerichtsarzt Hubert Näger wertete dies als Schutzbehauptung.

Mann war am Tag der Tag „schwer angetrunken“

Eine verminderte Schuldfähigkeit sei aufgrund der Alkoholisierung nicht auszuschließen, aber folge man den Zeugenberichten, so sei der 23-Jährige durchaus noch in der Lage gewesen, „die Situation zu bewerten und dementsprechend zu handeln“. Näger riet zu einer Unterbringung: Unbehandelt sei mit „mindestens“ gleichgelagerten Delikten zu rechnen. Der Angeklagte habe eine Persönlichkeitsstörung. In Kombination mit Alkohol könne dies immer wieder fatale Folgen haben. Tatsächlich ist er bei der Polizei kein Unbekannter.

Wie die Anklage geschildert hatte, war der Mann am 26. Januar „schwer angetrunken“, als er abends mit einem ihm Unbekannten in Streit geriet. Dieser hatte ihn ermahnt, als der Angeklagte gegen eine Glastür des Bahnhofgebäudes geschlagen hatte. Der 23-Jährige griff den Mann an, es entwickelte sich ein Gerangel. Ein Begleiter des Angeklagten konnte kurzfristig für Ruhe sorgen, doch als der Geschädigte die Polizei rufen wollte, eskalierte die Situation: Beide Männer gingen zu Boden.

Das Einschreiten des Kumpels verhinderte Schlimmeres

Der Angeklagte konnte sich jedoch wieder aufrappeln. Dann stampfte er laut Anklage mit dem Fuß drei Mal auf das Gesicht seines Kontrahenten und schlug ihm mit der Faust auf den Kopf. Der Geschädigte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, multiple Prellungen an Kopf und Gesicht, eine Schulterprellung sowie eine innenseitige Platzwunde an der Lippe. Verletzungen, die auch zum Tod hätten führen können. Die brutale Attacke – die durch ein erneutes Einschreiten des Kumpels beendet wurde – hielt eine Überwachungskamera fest.

Die Frage, wie die Tritte strafrechtlich einzuordnen seien, hat sich für die Kammer trotz der Bemühungen der Verteidigung am Ende nicht mehr gestellt. „Die Beweisaufnahme hat eindeutig ergeben, dass die Tätlichkeiten als versuchter Totschlag zu bewerten sind“, sagte Richter Ralph Reiter zum Urteil. „Tritte gegen den Kopf sind als lebensgefährlich einzustufen.“ Das rechtsmedizinische Gutachten habe dies bestätigt. Zudem ergäben sowohl das Video der Kamera als auch die Verletzungen beim Geschädigten „ein eindeutiges Bild“.

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