"Eindeutig unzulässig": Titel-Wirrwarr um Christina Blocks Anwalt Ingo Bott
Der Prozess um Christina Block schlägt derzeit in Deutschland hohe Wellen. Der Steakhouse-Erbin wird vorgeworfen, die Entführung ihrer eigenen Kinder geplant zu haben, die sich zu dem Zeitpunkt bei dem Vater aufgehalten haben. Doch nun gerät neben der 52-Jährigen auch Blocks Anwalt Ingo Bott in die Schlagzeilen – es geht um einen Professor- und einen Doktortitel.
Am 5. Verhandlungstag machte Christina Blocks Anwalt eine klare Ansage.
Ärger um Ingo Botts Titel: "Eindeutig unzulässig"
Auf der Website seiner Kanzlei wurde Ingo Bott noch bis vor Kurzem als "Prof. Dr. Dr. Ingo Bott" vorgestellt. Inzwischen heißt er dort nur noch "Dr. Ingo Bott". Klickt man weiter auf eine Unterseite der Website wird klar, dass Bott neben seinem deutschen Doktortitel auch noch die Ehrentitel "Prof. h.c." und "Dr. h.c." einer Universität aus Peru trägt. Die Abkürzung "h.c." steht dabei für "honoris causa", was so viel wie "ehrenhalber" bedeutet.
Und genau daran scheint sich ein anderer Jurist nun zu stören. Prof. Dr. Holm Putzke von der Universität Passau kritisierte Bott in einem Facebook-Post scharf: "Die prominente Darstellung 'Prof. Dr. Dr. Ingo Bott' ist eindeutig unzulässig. Selbst die Schreibweise mit 'h.c.' wäre nicht erlaubt, solange die Herkunftsinstitution und das Herkunftsland fehlen. [...] Nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht müssen bei Ehrentiteln aus Drittstaaten stets Institution und Land genannt werden. Sternchenhinweise genügen dafür streng genommen kaum."
Weiter heißt es in seinem Post: "Wer akademische Grade oder Titel unbefugt führt, riskiert ein Strafverfahren."

Block-Anwalt wehrt sich gegen Kritik
Ingo Bott selbst hat bereits auf die Kritik reagiert. Nach einer Anfrage der "Bild"-Zeitung veröffentlichte er auf der Website seiner Kanzlei ein Statement: "Herrn Professor Putzke kenne ich nicht persönlich. Ich habe ihn nach seiner Anfrage per E-Mail kontaktiert und ihm ein Gespräch angeboten. Gern hätte ich mir seine Rechtsansicht angehört. Leider stand er für einen Austausch darüber nicht zur Verfügung", heißt es darin unter anderem.
Seine beiden Ehrentitel seien gemeinhin bekannt, erklärt er weiter. "Bis [zu] meinem aktuell medienträchtigen Verfahren in Hamburg und Herrn Professor Putzke hat sich niemand daran gestört. Übrigens: Auch er zweifelt die Berechtigung der Titel nicht an. Er stört sich – effektvoll – allein an der formalen Darstellung", wehrt sich Bott gegen die Kritik.
Seine Mitarbeiter habe er inzwischen gebeten, seine Homepage und auch Dokumente der Kanzlei in Hinblick auf die Kritik abzuändern. "Damit geht keine Anerkennung seiner Rechtsansicht oder Person einher", betont der Jurist in dem Statement.
Stattdessen habe er derzeit einfach keine Zeit, sich mit dem Thema weiter auseinanderzusetzen. "Die Veränderung der Homepage erfolgte allein, um weiteren Debatten solcher Art den Wind aus den Segeln zu nehmen. Wann ich die Titel wieder führe, ist eine Frage, mit der ich mich gern befasse, sobald ich für Themen wie die des Herrn Professor Putzke und seiner Facebook-Community Zeit habe", endet das Statement.
Alle wichtigen Infos zum Prozess um Christina Block gibt es hier im Ticker.