Wann kommt meine Rente? – Die Auszahlungstermine 2025 im Überblick
Union und SPD wollen das Rentenniveau fixieren. Kritiker bemängeln die Finanzierung. Wann können Rentner mit der Auszahlung rechnen?
Berlin – Bei der Rente fängt sich die neue schwarz-rote Koalition schon vor dem tatsächlichen Beginn ihrer Legislaturperiode Kritik ein. Das Rentenniveau soll bis 2031 auf 48 Prozent fixiert werden, außerdem stehen erhöhte Leistungen bei Mütterrente und Witwenrente bevor. Kritiker bemängeln das fehlende Konzept zur Finanzierung. Der Auszahlungstermin bleibt dagegen konstant: Wann können Rentner mit ihrer Auszahlung rechnen?
Wann kommt die Rente? – Termine im Jahr 2025
Wichtig ist vorweg: Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer näher an das Renteneintrittsalter heranrückt, muss einen Antrag stellen. Von der Bundesregierung heißt es dazu, man sollte mindestens drei bis vier Monate vor dem geplanten Rentenbeginn die notwendigen Schritte ergreifen, damit die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann. Dabei stellt sich die Frage nach dem Wann.

Die Überweisung der Rente findet immer am letzten Bankarbeitstag des Monats statt. Sollte der letzte Tag eines Monats auf einen Feiertag oder ein Wochenende fallen, wird der letzte Werktag davor als neues Datum designiert. Für die letzten acht Monate des Jahres 2025 ergeben sich damit die folgenden Auszahlungstermine:
Monat im Jahr 2025 | Auszahlungstag | Wochentag |
Mai | 30. Mai | Freitag |
Juni | 30. Juni | Montag |
Juli | 31. Juli | Donnerstag |
August | 29. August | Freitag |
September | 30. September | Dienstag |
Oktober | 30. Oktober | Donnerstag |
November | 28. November | Freitag |
Dezember | 30. Dezember | Dienstag (danach Jahreswechsel) |
Termine für Rentenauszahlung – für wen gelten sie?
Diese Termine gelten für gesetzlich Versicherte der Deutschen Rentenversicherung, für Ruheständler mit Altersrente und auch für Erwerbsminderungsrenten sowie Hinterbliebenenrenten. Ebenfalls wichtig: Nur diejenigen, die der Rentenversicherung eine bestimmte Zeit lang angehört haben, erhalten auch Leistungen der DRV. Dabei gilt eine Mindestversicherungszeit; auch Wartezeit genannt.
Dabei berücksichtigt die DRV verschiedene Beiträge, die in sie eingezahlt wurden. Dazu gehören unter anderem Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, freiwillige Beiträge, die man allein gezahlt hat, Kindererziehungszeiten (für die ersten 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahre), Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung und weitere. Eine komplette Liste stellt die DRV zur Verfügung.