E-Autos dürfen im Freistaat ab April bis zu drei Stunden kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen parken. Doch nicht jeder ist davon begeistert.
Landkreis Freising – Elektroautos dürfen in ganz Bayern ab April bis zu drei Stunden kostenlos auf eigentlich gebührenpflichtigen Stellflächen parken. Die Staatsregierung hat dafür eine Änderung der Verordnung beschlossen (siehe Kasten) – auf Vorschlag von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Was die fast 6500 E-Fahrzeug-Halter im Landkreis vermutlich freut, ärgert die Kommunen. Denn ähnlich wie der bayerische Städtetag, der anmahnt, dass jede Kommune im Rahmen ihrer Selbstverwaltung selbst entscheiden sollte, wie sie die Parkraumbewirtschaftung gestalten möchte, sind die Städte im Landkreis wenig begeistert.
„Nicht zu Ende gedacht“
Dass die Kommunen – wieder einmal – nicht einbezogen werden in solche Entscheidungen, „obwohl klar in unseren Wirkungskreis eingegriffen wird“, ist laut Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher „ein starkes Stück und nicht bis zu Ende gedacht“. Die Parkraumbewirtschaftungskonzepte der Kommunen würden durch die Neuregelung teilweise ausgehebelt. „Insbesondere die Beseitigung der angeordneten zeitlichen Beschränkung widerspricht der kommunalen Steuerungsabsicht“, kritisiert Eschenbacher. Die Neuregelung widerspreche außerdem den allgemeinen Mobilitätswendeabsichten, da auch E-Autos den öffentlichen Raum belegen würden, der dadurch nicht mehr für andere Nutzungen wie Radwege oder grüne Infrastruktur zur Verfügung stünden. Die Parkhäuser im Bereich der Stadt Freising dürften laut Verwaltung nach jetzigem Kenntnisstand ausgeschlossen sein von dieser Regelung, weil diese durch die stadteigene Freisinger Stadtwerke Parkhaus und Verkehrs-GmbH betrieben werden.
Hermann versicherte auf Presseanfrage, dass die Gebührenbefreiung nicht gültig sei bei Privatparkplätzen. „Das können vor allem Parkplätze sein, die mit einer Schranke versehen sind, oder Parkhäuser, bei denen man bei der Einfahrt ein Ticket ziehen muss.“ Der technische Aufwand sei laut Stadtwerke Freising auch viel zu hoch. So teilen diese auf FT-Nachfrage mit: „Wir müssten uns um die technischen Probleme kümmern, die sich aus der Verordnung ergeben, und die sicher aufwändig und im Detail nicht einfach zu lösen wären.“ So würde den Stadtwerken, sollte die Regelung auch für die Parkhäuser zutreffen, nicht nur die Mindereinnahmen sehr schmerzen. Es ginge dabei auch um die „nicht eingeplanten Kosten für technische Maßnahmen der Umsetzung in den Parkhäusern“.
Moosburgs Bürgermeister Josef Dollinger hält ebenfalls nichts vom gefassten Beschluss und teilt die Auffassung des Geschäftsführers des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, der kommentierte: „Der Bayerische Städtetag lehnt eine Verpflichtung der Kommunen ab, für Elektrofahrzeuge kostenloses Parken für drei Stunden zu ermöglichen.“ „Insgesamt ist es eine politische Entscheidung des Freistaats, die das Budget des Staates nicht belastet aber zu Lasten der Kommunen geht, was Umsetzung und Kosten betrifft“, kritisiert Dollinger auf FT-Nachfrage. Zudem bezweifelt er, dass die Ersparnis von einem Euro Parkgebühr pro Parkvorgang – dies der Preis in Moosburg für zwei Stunden Parken– ein so großer Anreiz sei, um sich ein Elektrofahrzeug zu kaufen.
Der Stadt gehen Einnahmen verloren
Der Stadt Moosburg würden aber natürlich Einnahmen verloren gehen, „was gerade bei der jetzigen finanziellen Ausstattung nicht so günstig ist“. Auch die Zeit von drei Stunden für E-Autos hält er für nicht angemessen. In der Moosburger Innenstadt ist die Parkzeit auf zwei Stunden begrenzt, „auch um sicher zu stellen, dass eine gewisse Frequenz vorhanden ist und damit ausreichend Parkplätze für Besucher und Besucherinnen der Innenstadt zur Verfügung stehen“.
Freisings Stadtverwaltung hat ebenfalls noch einen Punkt, für das es noch keine Lösung zu geben scheint: „Die Neuregelung wird in der Umsetzung und Kontrolle Schwierigkeiten bereiten, weil es keine Kennzeichnungspflicht für E-Fahrzeuge gibt, und tatsächlich nicht alle dieser Fahrzeuge ein E-Kennzeichen führen.“
„Das Kabinett hat damit den Unmut vieler Kommunen zugezogen“, so Neufahrns Bürgermeister Franz Heilmeier zur Neuregelung. Der Bayerische Städtetag und der Gemeindetag hätten nun in einem gemeinsamen Schreiben an das Innenministerium Beschwerde gegen die Anordnung eingelegt. Heilmeiers Gemeinde ist, wie viele kleinere Gemeinden, von der Regelung selbst nicht betroffen, sie unterhält derzeit keine kostenpflichtigen Parkplätze, lediglich Flächen mit zeitbegrenztem Parken mit Parkscheibe.
Meine news
Nur dem Landkreis selbst, Eigentümer des Parkplatzes Landshuter Straße vor dem Landratsamt, scheint die Neuregelung kalt zu lassen. Auf FT-Nachfrage meldet der Pressesprecher der Behörde, Robert Stangl, knapp: „Durch die neue Regelung werden keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen für den Landkreis entstehen.“
Es gibt bereits kostenlose Parkplätze
Für E-Fahrzeuge gibt es im Landkreis Freising aktuell bereits eine größere Anzahl von Parkplätzen, wo diese, zumindest während dem Ladevorgang, kostenlos parken dürfen. Das ist beispielsweise an den vielen Ladestationen der Freisinger Stadtwerke, die außerhalb der Parkhäuser eingerichtet wurden, oder in Neufahrn vor dem Rathaus. In Moosburg ist das etwa bei den Ladestationen an der Leinbergerstraße und Am Stadion (bei der SGM) der Fall.
Die Vision von Joachim Hermann
Ab 1. April dürfen alle Autos mit einem ,E‘ am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenlos parken“, erläutert Innenminister und Ideengeber Joachim Herrmann. Dies gilt für reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen ladbare Hybridelektrofahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Die Regelung ist zunächst bis Ende 2026 befristet. Die Kommunen können sie nicht außer Kraft setzen. „Wir haben uns für eine unbürokratische und pragmatische Lösung entschieden, die bayernweit einheitlich gilt, um E-Fahrzeuge attraktiver zu machen, gerade in Ballungsräumen“, betont der Minister. Laut Herrmann reicht es für die Gebührenbefreiung, beim Parken auf öffentlichen Parkflächen eine entsprechend auf den Parkbeginn eingestellte Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe zu legen.
Nicht gültig sei die Neuregelung auf Privatparkplätzen. Innenminister Joachim Hermann rät unbedingt immer die Parkkonditionen und die Höchstparkdauer zu beachten. „Diese kann bei weniger als drei Stunden liegen und wird durch die Gebührenbefreiung nicht außer Kraft gesetzt“, ergänzt er.