Sparkassen-Einbruch: Anwalt erklärt fatalen Schließfach-Fehler vieler Bankkunden

Ermittler schätzen die Beute auf 30 Millionen Euro. Vorerst. Nach dem Einbruch in eine Sparkassen-Filiale im Gelsenkirchener Stadtteil Buer ist die Ratlosigkeit groß.

Unbekannten gelang es, über die Tiefgarage in die Bank einzudringen. Mit Spezialgerät bohrten sie ein riesiges Loch in die Stahlbetonwand zum Tresorraum - und brachen 3200 Schließfächer auf, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen erfuhr. Es gibt wohl mehr als 2500 Geschädigte.

Sie sollen schriftlich über den Stand der Dinge informiert werden, heißt es auf der Webseite der Sparkasse Gelsenkirchen. Und weiter: "Der Brief wird zeitnah versendet." Dass das vielen Kunden nicht schnell genug geht, ist kaum verwunderlich. 

Bank will Betroffene per Post informieren

Medienberichten zufolge kam es am Montag und Dienstag zu Menschenaufläufen vor der Filiale. Ein Mann sagte dem "Spiegel": "Wir haben gestern schon stundenlang hier gewartet." Er wolle nicht zu Hause sitzen, nicht einfach abwarten. "Das ist hier meine Bank, die müssen mir Infos geben."

Der Ärger ist groß. Immerhin geht es für die Bankkunden um viel. Nicht nur ideell. Dass die Einbrecher Beute im zweistelligen Millionenbereich gemacht haben sollen, lässt erahnen, dass der Inhalt vieler Schließfächer auch von erheblichem materiellen Wert gewesen sein muss.

Thomas Storch sieht solchen Unmut nicht zum ersten Mal. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Experte im Immobilien- und Versicherungsrecht. Storch und sein Team sind an diversen Verfahren zu Schließfach-Einbrüchen beteiligt. 

Sie vertreten zum Beispiel Kunden einer Sparkasse in Strausberg, wo vor rund drei Jahren 301 Schließfächer aufgebrochen und ausgeräumt wurden. Oder Kunden der Deutschen Bank in Lüneburg. Dort knackten Kriminelle kurz vor Weihnachten 2024 insgesamt 300 Schließfächer.

Er vertritt Schließfach-Einbruchsopfer: Anwalt teilt zentrale Erkenntnisse

"Einbrüche bei Sparkassen häufen sich in letzter Zeit", sagt der Berliner Anwalt im Gespräch mit FOCUS online. Wie andere Fachleute auch, weist er auf einen gängigen Fehler hin, den viele Bankkunden machen. Denn die Geldinstitute haften nicht automatisch für alles, was im Schließfach liegt. 

"Immer eine eigene Schließfachversicherung abschließen und die Wertsteigerung - etwa von Silber und Gold - bei der Versicherungssumme beachten", sagt Storch. Seiner Erfahrung nach fehlt so etwas häufig, "weil kein Laie damit rechnet, dass in ein Schließfach eingebrochen wird". 

Das scheint auch bei Betroffenen in Gelsenkirchen der Fall zu sein. "Ich habe ein großes Schließfach, dort liegt Geld und Gold im Wert von 100.000 Euro", sagte eine Frau der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ). In türkischen Familien sei das üblich. Extra versichert ist das Fach dem Bericht zufolge nicht.

10.300 Euro versichert: "Aber Vorsicht", sagt Experte

Storch empfiehlt Bankkunden darüber hinaus, Herkunft und Einlagerung der Gegenstände lückenlos zu dokumentieren, "etwa durch Rechnungen, Zeugen und Fotos der Gegenstände - am besten im Schließfachraum selbst". Banken wissen in der Regel nämlich nicht, was ihre Kunden genau einlagern.

Die Sparkasse Gelsenkirchen hat darauf hingewiesen, dass der Inhalt eines Faches nur bis zu 10.300 Euro versichert ist. Garantiert ist Betroffenen aber auch diese Summe nicht, wenn man Bastian Kunkel fragt. Er ist Autor des Buchs "Total ver(uns)sichert" und Gründer der Plattform "Versicherungen mit Kopf".

Gelsenkirchen
Ein Hinweiszettel der Sparkasse Gelsenkirchen hängt zur Information der Kunden an einem Schaufenster der Filiale im Stadtteil Buer. dpa

Die 10.300 Euro interpretiert Kunkel nicht als gesetzlichen Standard, sondern eine vertraglich festgelegte Haftungsgrenze. "Das bedeutet: Bis zu diesem Betrag steht die Bank in der Regel für Verluste ein, ohne dass man ihr zwingend ein grobes Verschulden nachweisen muss", sagt er zu FOCUS online.

"Aber Vorsicht: Das ist meist keine automatische Pauschalzahlung. Auch bei diesem 'Basis-Topf' werden Banken nicht einfach auf Zuruf auszahlen." Zentral sei fast immer der Nachweis dessen, was im Fach lag. 

"Man wird bei vielen Kunden sehr genau hinschauen"

"Weil die Bank den Inhalt nicht kennt, wird man nach meinem Eindruck bei vielen Kunden sehr genau hinschauen, was belegt werden kann: Rechnungen, Zertifikate, Fotos, Gutachten, Händlerbelege oder Depotauszüge", so Kunkel. 

Er würde sich keinesfalls darauf verlassen, dass eine grobe Aufstellung ohne Nachweise einfach durchgewunken wird, sagt er - selbst bei Summen unterhalb der Haftungsgrenze.

Auf der Webseite der Sparkasse Gelsenkirchen heißt es, Kunden sollen gegebenenfalls eine "Höherversicherung" über die private Hausratversicherung prüfen. Ein Betroffener des Schließfach-Einbruchs, der Gold und Schmuck eingelagert hatte und um seine Existenz bangt, sagte der "WAZ", er hoffe genau darauf. Dass die "Hausrat" den Schaden übernimmt.

Kunkel sagt, dass so eine Versicherung zwar unter Umständen helfen kann. Allerdings nur, wenn der jeweilige Vertrag das explizit hergibt. "Meiner Einschätzung nach hängt es komplett von den Bedingungen ab, ob Bankschließfach-Inhalte eingeschlossen sind und welche Entschädigungsgrenzen für Wertsachen gelten. Gerade bei Bargeld, Gold oder Schmuck gibt es in vielen Standardtarifen strenge Obergrenzen."

Schließfach-Einbruch in Gelsenkirchen: Es gibt zwei schlechte Nachrichten

Jurist Storch weist darauf hin, dass natürlich geprüft werden kann, ob eine private Hausratversicherung Teile des Schadens übernimmt. Er hat aber zwei schlechte Nachrichten. 

Die erste: "Meistens ist das nur dann der Fall, wenn die Gegenstände nur vorübergehend im Schließfach waren, also noch zum 'Hausrat' gehören könnten." Aus Storchs Erfahrung müssen Betroffene in der Regel klagen, um höhere Schadenssummen ersetzt zu bekommen.

Die zweite: Viele, aus Bankschließfächern gestohlene Gegenstände werden nicht wiedergefunden, sagt der Anwalt. Das hänge auch damit zusammen, dass die Täter häufig nicht gefasst werden können.

Schmuck und Edelmetalle würden Kriminelle oft sofort "verwerten", gestohlenes Geld ausgeben oder an andere verteilen. Wird das Diebesgut doch entdeckt, ist es dem Juristen zufolge häufig schwierig, es den Opfern zweifelsfrei zuzuordnen. Nur, wenn das gelingt, bekommen sie die gestohlenen Wertsachen zurück.

Versicherungsexperte Kunkel hat am Ende eine konkrete Empfehlung. "Wenn ich betroffen wäre, würde ich - rein aus pragmatischer Sicht - sofort Folgendes machen: Aktenzeichen der Polizei sichern, von der Bank schriftlich bestätigen lassen, welche Haftungsgrenzen genau im Vertrag stehen, und dann eine wirklich saubere Inventarliste erstellen", sagt er.