Das Landratsamt hat die Asyl-Gemeinschaftsunterkunft am Isarleitenweg genehmigt. Das will die Stadt Bad Tölz nicht hinnehmen und klagt deshalb.
Bad Tölz – Eine Überraschung war es nicht und doch reagierten die Stadträte in der gestrigen Sitzung des Bauausschusses verärgert über diese Entscheidung des Landratsamtes. Die Baugenehmigungsbehörde hat nämlich eine große Gemeinschaftsunterkunft für 96 Personen am Isarleitenweg genehmigt. Sie ersetzte damit das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Bad Tölz, die im September das Vorhaben auch mit Verweis auf das Baurecht einmütig abgelehnt hatte.
Mit der Genehmigung für die zusätzliche Unterkunft für 96 Personen sieht die Stadt ihre Rechte verletzt
Die Stadt hatte sogar eine Veränderungssperre erlassen. Das gibt dem Landratsamt normalerweise keine Möglichkeit, sich darüber hinwegzusetzen. Die Behörde stützte sich aber auf den, so Bürgermeister Ingo Mehner, „ominösen Paragrafen 246, Absatz 14“, der einen Ausnahmetatbestand begründe „und weitreichende Möglichkeiten gibt, das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen auszuhebeln“. Mit der Genehmigung für die zusätzliche Unterkunft für 96 Personen sieht die Stadt ihre Rechte verletzt und hat deshalb bereits Klage dagegen eingereicht.
Klage sei mit dem Fall Greiling nicht zu vergleichen
Der Fall sei aber nicht mit Greiling zu vergleichen, das sich jüngst in einem überregional Aufsehen erregenden Urteil gegen das Landratsamt durchgesetzt hat. Am Isarleitenweg stelle eine Privatperson dem Staat Flächen zur Verfügung.
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Nach Meinung der Stadt liegen bei dem konkreten Vorhaben die Voraussetzungen des Notstandsparagrafen 246 nicht vor. Die Stadt setzt ihren Hebel nun dort an, dass sie fast doppelt so viele Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht hat, wie sie nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ eigentlich müsste.
Stadt verlangt gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge über den Landkreis
Eine ermessensfreie Entscheidung der Behörde, so schreibt Mehner in einer Presseerklärung, „verlangt, dass die Personen gleichmäßig auf den Landkreis verteilt werden müssen. Das geschieht aktuell nicht.“
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Auf Nachfrage von Peter von der Wippel (FWG) zur Klagestrategie wollte der Bürgermeister öffentlich „nicht gleich das ganze Pulver verschießen“. Aber neben der Forderung nach Gleichbehandlung aller Kommunen – „denn nur alle zusammen können das stemmen“ – verweisen Mehner und das Bauamt darauf, dass ja auch der Landkreis selbst noch freie Flächen besitze.
CSU-Stadtrat kritisierte Riesenklotz im Wohngebiet
In der Diskussion erhielt die Rathausspitze klare Unterstützung für ihr Vorgehen. Karsten Bauer (CSU) empfand es schade, „dass man einfach so über uns hinweggeht“ und kritisierte den Riesenklotz, der da in dem Wohngebiet entstehe.
Johannes Gundermann (Grüne) wollte es genau wissen: „In dem Haus leben bereits 30 Personen und es kommen 96 dazu?“ So ist es, bestätigte Bauamtsleiter Christian Fürstberger.
Klage hat keine aufschiebende Wirkung
„Ganz egal wie das Gericht entscheidet, wir müssen klagen“, formulierte Christof Botzenhart (CSU) seinen Standpunkt. „Das sind wir der Wohnbevölkerung dort schuldig. Wir müssen jedes Mittel ergreifen, um diese Gemeinschaftsunterkunft zu verhindern. Da handeln wir uns solche Probleme ein“, meinte er mit Blick auf die starke Personenkonzentration. Botzenhart dankte der Rathausspitze für die Klageerhebung.
„Hat die Klage aufschiebende Wirkung“, wollte von der Wippel noch wissen . „Nein“, hat sie nicht, erwiderte Christian Fürstberger. (Christoph Schnitzer)