Um eine „flächendeckende Nachverdichtung“ östlich der Haldenbergerstraße zu ermöglichen, stellt die Stadt Schongau einen Bebauungsplan auf. Drei verschiedene Haustypen sollen dort künftig möglich sein. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ging es außerdem um die Begrünung von Dächern.
Schongau – Anstoß für die Aufstellung des Bebauungsplans „Östlich der Haldenbergerstraße“ war das Vorhaben eines Bauträgers, auf einem dortigen Grundstück einen Mehrgeschosswohnungsbau im Sinne der Nachverdichtung zu errichten. Der Stadtrat hatte vor rund einem Jahr die Aufstellung des Plans im beschleunigten Verfahren beschlossen. Im Bau- und Umweltausschuss ging es nun um die Billigung des Entwurfs sowie die Auslegung, damit Stellungnahmen von außerhalb des Gremiums dazu abgegeben werden können.
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Der Bebauungsplan umfasst insgesamt acht Flurnummern – für die Gebäude, die dort bereits stehen, gebe es aber Bestandsschutz, betonte Stadtbaumeister Sebastian Dietrich. Weil es sich in dem altstadtnahen Gebiet um relativ große Grundstücke mit eher kleinen Objekten handle, wolle man mehr Baurecht schaffen – ohne zu übertreiben, schilderte Dietrich. Bei Neubauten sei durch den Bebauungsplan mehr möglich. Man könne Häuser maximieren, müsse das aber nicht tun, so der Stadtbaumeister.
Flächenschonend durch Geschosswohnungsbau
Die Nachverdichtung der aus städtebaulicher Sicht untergenutzten Grundstücke im Innenbereich Schongaus soll flächenschonend passieren. Dafür biete sich Geschosswohnungsbau an. Ziel und Zweck der Planung sei es, den im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgestellten Wohnflächenbedarf in der Stadt zu decken. Also die Möglichkeit zu geben, mehr Wohnraum zu schaffen.
Die Baugrenzen seien nach Vorberatung im Ausschuss nicht mehr fließend, sondern definiert, so Dietrich. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,5 reduziert, es dürfe also ein größerer Teil des Grundstücks überbaut werden. Um die Nachverdichtung möglichst flexibel zu gestalten, wurden zwei sogenannte „Nutzungsschablonen“ mit drei Haustypen (siehe Grafik) festgesetzt, die im betroffenen Gebiet neu gebaut werden dürfen.
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Möglich sei damit der Bau eines Staffelgeschosses mit Flachdach, eines Hauses mit flachgeneigtem Satteldach oder im Übergang zur kleinteiligeren Bestandsbebauung im Süden (Puccini-Ring) ein steiler geneigtes Satteldach mit geringerer Wandhöhe.
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Gremium hält an drei Haustypen fest
Ob man tatsächlich zwei Satteldächer-Varianten in den Schablonen benötige oder im Sinne von weniger Bürokratie einfach ein Satteldach zwischen 16 und 40 Grad Neigung vorschreiben solle, fragte Ilona Böse (SPD). Die restlichen Gremiumsmitglieder sahen das anders, es bleibt also bei den drei Varianten. Andernfalls seien sehr hohe Häuser möglich, hatte auch der Stadtbaumeister Bedenken geäußert.
Zur Absetzung sei entlang der östlichen Grenze des Geltungsbereichs, auf privatem Grund, eine Grünfläche mit Pflanzgebot vorgesehen. Es dürfe dort also beispielsweise keine Gartenhütte aufgestellt werden, erklärte Dietrich auf Nachfrage von Bettina Buresch (Grüne). Teilweise seien die gekennzeichneten Flächen für die Begrünung eh nicht anderweitig nutzbar.
Ab fünf Wohneinheiten mit Tiefgarage
Ab fünf Wohneinheiten müsse für die nötigen Stellplätze eine Tiefgarage gebaut werden, so sieht es der Entwurf vor. Böse schlug vor, eine Begrünung der Dächer vorzuschreiben. Hier waren sich alle Räte einig. Die Vorgabe werde entsprechend in den Bebauungsplan eingearbeitet, so Dietrich. Für Dächer von Gartenhäusern hatte sich Böse ebenfalls eine Begrünung gewünscht. „Wenn wir sie nicht vorschreiben, passiert's nicht“, so Böse. Man brauche die begrünten Flächen, um Feuchtigkeit aufzunehmen und im Sommer zu kühlen.
Da Gartenhütten in der Regel klein seien, ergebe eine Begrünung von diesen keinen Sinn und sei statisch nicht darstellbar, so Dietrich. Als Kompromiss schlug er vor, die Begrünung ab einer Fläche von vier Quadratmetern zu verpflichten.
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Auch davon sei er „kein Fan“, so Thomas Schleich (UWV). Es werde dort nicht viel versiegelt, und es müsse möglich sein, einfach ein Gartenhaus im Baumarkt zu erwerben. So sah es auch die Mehrheit im Stadtrat, auch wenn die Entscheidung, keine Begrünung vorzuschreiben, mit fünf zu vier Stimmen denkbar knapp ausfiel.
Ganz anders als der Billigungs- und Auslegungsbeschluss: Der wurde von den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses einstimmig beschlossen.
Bürgerinfo geplant
Man wolle die Anwohner des Gebiets, das überplant werden soll, gerne zu einem Informationsabend einladen, bei dem Fragen gestellt und Anregungen eingebracht werden dürfen, so die Stadt. Ein Termin soll noch bekanntgegeben werden. Änderungswünsche können auch im Laufe des Verfahrens formell abgegeben werden.