Eigentlich wollte er nur einem alten Bekannten helfen, am Ende landete der 35-jährige Penzberger auf der Anklagebank des Weilheimer Amtsgerichts. Geldwäsche lautete der Vorwurf.
Penzberg – Die beiden Männer würden sich noch aus ihrer gemeinsamen Zeit in Nigeria kennen, sagte der 35-Jährige. Mittlerweile lebt er in Penzberg und sein Bekannter – er nannte ihn „Adams“ – in Italien.
Im vergangenen Jahr habe sich sein alter Freund plötzlich mit einer Bitte an ihn gewandt: Der Penzberger solle ihm aushelfen und sein Konto für eine Transaktion zur Verfügung stellen. Eine Frau würde ihm zeitnah 1000 Euro überweisen, habe es damals von „Adams“ geheißen. Das Geld solle der Angeklagte anschließend abheben und in München einem Mittelsmann übergeben, der den Betrag dann per Nachtzug nach Italien überführt.
„Ich habe nicht sofort zugestimmt“, sagte der Angeklagte über seine Dolmetscherin. „Mein Konto habe ich noch nie jemandem zur Verfügung gestellt.“ „Adams“ habe allerdings weiter „nachgebohrt“ – und den 35-Jährigen schließlich überzeugen können.
Wie angekündigt, waren schon bald 1000 Euro auf dem Konto des Angeklagten aufgetaucht. Daraufhin hatte er den Betrag abgehoben und sei abends mit dem Zug in Richtung München aufgebrochen, wo er das Geld einem ihm unbekannten Mittelsmann übergeben habe, erzählte der Penzberger.
Chinesen vorgegaukelt, eine Wohnung zu erhalten
Tags darauf habe „Adams“ ihn dann kontaktiert und mitgeteilt: Das Geld sei eingetroffen. Für den Penzberger „war es danach erledigt“, übersetzte die Dolmetscherin. Nicht erledigt hatte es sich hingegen für die Polizei. Die stand nämlich nur wenige Zeit später bei dem 35-Jährigen vor der Haustür.
Dass es sich bei den 1000 Euro um Beute aus einem Betrugsfall handelte, habe er nicht gewusst, erklärte der Penzberger vor Gericht. Wie die Richterin mitteilte, war das Opfer ein Chinese. Er habe sich für eine Wohnung in Erlangen interessiert. Dem Geschädigten sei vorgegaukelt worden, er würde die Schlüssel zu besagter Wohnung dann bekommen, wenn er eine Anzahlung in Höhe von 1000 Euro leistet und auf das Konto eines Familienanwalts überweist. Dem sei der Chinese auch nachgekommen. Nur landete das Geld nicht bei einem Anwalt, sondern auf dem Konto des offenbar unwissenden Angeklagten.
Der alte „Freund“ ist untergetaucht
Nach dem Vorfall habe er noch einmal mit „Adams“ in Kontakt gestanden und das Geld – erfolglos – zurückgefordert, so der Angeklagte. Seitdem ist sein alter Freund untergetaucht. Ähnliches erzählte auch der Verteidiger des Penzbergers: Scheinbar sei „Adams“ zu Beginn noch bereit gewesen, mit der Polizei zu kooperieren und den Behörden seine Adresse sowie die des geheimnisvollen Mittelsmannes mitzuteilen: Die Befürchtung, es könne sich um einen Fall aus der organisierten Kriminalität handeln, stand im Raum. Doch so weit kam es letztlich nie. „Seither ist er nicht mehr ans Telefon gegangen“, bedauerte der Verteidiger. Lediglich eine Nachricht auf WhatsApp habe „Adams“ hinterlassen. Überraschenderweise erklärt er darin, dass den Angeklagten keinerlei Schuld treffen würde.
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Der Staatsanwalt wollte daraufhin wissen, ob die 1000 Euro auf seinem Sparbuch auch anderen Ursprungs hätten sein können. Der Angeklagte verneinte jedoch. Er habe zur damaligen Zeit keine Arbeitserlaubnis gehabt und folglich auch keinerlei Geldeingänge auf seinem Konto erwartet. Nach der ominösen Überweisung hätten sich 1003 Euro auf dem Sparbuch seines Mandanten befunden, warf der Verteidiger ein.
Kein Vorsatz, keine eigene Bereicherung - das war die Rettung
Den Verwendungszweck der Überweisung will der Penzberger übrigens übersehen haben. „Living-space-payment“, habe der gelautet: ins Deutsche übersetzt so viel wie „Wohnungszahlung“. Eben diesen Verwendungszweck habe das Opfer des Betrugs bei seiner vermeintlichen Anzahlung für die Wohnung in Erlangen angegeben.
Zwar habe sich der Angeklagte nicht selbst bereichert und anfangs auch erhebliche Zweifel an dem Vorhaben seines alten Freundes gehabt, am Ende sei dennoch ein „erheblicher Schaden“ entstanden, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft. Eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro wurde gefordert. „Mein Mandant wusste nicht in irgendeiner Weise, dass es eine Vortat gab“, bemerkte der Verteidiger und plädierte auf Freispruch. Der 35-Jährige sei damals „wie vom Blitz getroffen gewesen“, als plötzlich die Polizei vor seiner Tür gestanden hatte.
Richterin Isabelle von Heydebrand sah das Ganze ähnlich. Auch sie konnte keinen Vorsatz erkennen: „Dass ein Bekannter Sie zur Geldwäsche anstiftet, davon mussten Sie nicht ausgehen.“ „Wenn es nicht ein Freund von Ihnen gewesen wäre“, hätte er das Geld ohnehin nicht übergeben, vermutete die Richterin. Der 35-Jährige kam am Ende mit einem Freispruch davon.