Grundsteuer: Markt Peißenberg plant „Risikopuffer“ ein

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Ab Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Die Marktgemeinde Peißenberg folgt bei der Erhebung einer Empfehlung des Städtetags. (Symbolfoto) © Pond5 Images/Imago

Am ersten Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Für die Gemeinde Peißenberg wird die Neubewertung nach den Prognosen der Rathausverwaltung wohl keine großen Verschiebungen auf der Einnahmenseite zur Folge haben. Der Marktrat beschloss deshalb einhellig, keine Anpassungen bei den Hebesätzen vorzunehmen.

Peißenberg – Eigentlich ist es Usus, dass der Marktrat bei der jährlichen Haushaltsverabschiedung im Frühjahr die Hebesätze für die Grundsteuer A (sie bezieht sich auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) sowie für die Grundsteuer B (bebaute oder unbebaute, gewerblich oder privat genutzte Grundstücke) festsetzt. Aber das wäre 2025 zu spät. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen in Peißenberg nämlich rund 5500 neue Steuerbescheide versandt werden – und das möglichst schnell. Denn die erste Fälligkeit der Grundsteuer ist bereits auf den 15. Februar 2025 terminiert. Der Marktrat musste deshalb eine gesonderte Hebesatzsatzung beschließen, damit rechtsgültige Bescheide erstellt werden können.

Für die Grundsteuer A lag der Hebesatz bislang bei 325 und bei der Grundsteuer B bei 380 Prozent. Der Marktrat beschloss nun, an dem Niveau nichts zu verändern. Bei der Gegenüberstellung des „alten Rechts“ mit dem „neuen Recht“ ergibt sich für die Kommune nach den bisherigen Kalkulationen ein positives Einnahmesaldo von 212 000 Euro. „Doch es gibt einige Unsicherheiten“, meinte Kämmerei-Mitarbeiter Robert Spirkl in der vorberatenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Aktuell wurden der Gemeinde vom Finanzamt circa 5200 Datensätze übermittelt. Die Überprüfung hat ergeben, dass nicht alle Steuererklärungen richtig ausgefüllt wurden. Spirkl verwies im Ausschuss auf mehrere Beispiele. Zum Beispiel kam es vor, dass bei Eigentumswohnungen nicht der Miteigentumsanteil, sondern die Quadratmeterzahl des gesamten Grundstücks angegeben wurde. Die Folge: Der Messbetrag stieg in einem konkreten Fall bei einer Grundstücksgröße von 6000 Quadratmetern von 31 auf 312 Euro. Eine weitere Fehlerquelle: Die Nichtberücksichtigung des Freibetrags bei Garagen und Nebengebäuden. „Das Finanzamt hat das alles eins zu eins so umgesetzt, wie es angegeben wurde“, erklärte Spirkl. Und natürlich hat es auch durch die „systembedingte Belastungsverschiebung“ Änderungen gegeben. In der Grundsteuer B hat sich das Besteuerungssystem in Richtung eines Flächenmodells entwickelt. Bisher wurde das Grundvermögen überwiegend auf Grundlage eines fortgeschriebenen Bodenrichtwerts bemessen. Intention des Gesetzgebers war eine Grundsteuerangleichung. „Eigentümer mit älteren Häusern haben bislang relativ zu wenig bezahlt“, erklärte Spirkl. Und: „Für Wohnungen gehen die Messbeträge ein bisschen nach unten.“ Die Stadt München, so Spirkl, sei mit ihren Hebesätzen deshalb nach oben gegangen, um Einnahmenverluste zu kompensieren.

Risikopuffer wegen Unsicherheiten ist eine Idee des Städtetags

Der Logik folgend hätte die Gemeinde bei Mehreinnahmen von 212.000 Euro eigentlich ihre Hebesätze senken können. Doch der Städtetag empfahl den Kommunen einen „Risikopuffer“ einzuplanen – eben für die von Spirkl titulierten „Unsicherheiten“. Es sei damit zu rechnen, so hieß es im Ausschuss, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Selbige könnten das bisherige Zahlenmaterial noch einmal „stark beeinflussen“ – oder anders ausdrückt: Das im Fall von Peißenberg positive Einnahmensaldo im Zuge der Reform wird sich vermutlich in der Vergleichsrechnung noch nach unten schrauben. Und genau für den Fall hat der Markt nun einen Risikopuffer von insgesamt 212 000 Euro einkalkuliert.   

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