Freundin verprügelt: Zehn Monate Haft für Wolfratshauser

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Nicht zum ersten Mal stand ein 29 Jahre alter Wolfratshauser vor dem Amtsgericht. Erneut ging es um Körperverletzung. © D.-W. Ebener/dpa

Ein junger Mann aus Wolfratshausen wurde zu zehn Monaten Gefängnis verurteilt, nachdem er seine Freundin auf offener Straße verprügelt hatte.

Wolfratshausen – Der Staatsanwältin fehlen die Worte, der Richter braucht derer nicht viele. „Das ist unfassbar“, kommentiert Helmut Berger den Vorfall. Am 25. September vorigen Jahres war der junge Mann, der da vor ihnen auf der Anklagebank sitzt, wegen Körperverletzung zu einem Jahr und elf Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nur wenige Tage später, am 6. Oktober 2023, verdrosch er auf offener Straße seine Freundin. Dafür wurde der Wolfratshauser nun vom Amtsgericht zu einer weiteren Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Dass der Angeklagte alkoholisiert war, interessierte den Richter nur wenig

Die jüngste Tat ist umso unverständlicher, da der Angeklagte gleich nach seiner letzten Verurteilung Berufung am Landgericht eingelegt hatte, mit dem Ziel, die Haft- in eine Bewährungsstrafe umzuwandeln. „Da muss ich doch bis zur Verhandlung brav sein, Punkte sammeln“, hielt der Richter dem 29-Jährigen vor, „aber doch nicht elf Tage später die Freundin zusammenprügeln.“ Dass der Beschuldigte zur Tatzeit erheblich betrunken war, mochte das Gericht als Entschuldigung nicht gelten lassen. „So besoffen waren sie nicht. Das ist doch für sie ein Klacks, nicht mal zwei Promille“, stellte Berger trocken fest, dass die rund 1,7 Promille, die bei dem alkoholgewöhnten Angeklagten nach der Tat gemessen wurden, für einen Gedächtnisverlust nicht ausreichten.

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„Die Frau war k.o.“, sagte ein Zeuge

Man habe sich an jenem Abend gegenseitig provoziert, erzählte der Angeklagte, der sich aber nicht mehr erinnern konnte, warum und worüber er mit seiner ebenfalls betrunkenen Freundin (circa 1,3 Promille) gestritten hatte. „Das ist dann aus dem Ruder gelaufen – und dann habe ich zugeschlagen.“ Mit dem ersten Schlag streckte er die Frau zu Boden, beugte sich über sie und schlug ihr noch zwei, drei Mal mit der Faust ins Gesicht, wie ein Zeuge berichtete, der auf dem Parkplatz an der Königsdorfer Straße aus seinem Auto heraus die Tat beobachtet hatte. „Ich bin dann auf die Hupe und habe die Polizei gerufen.“ In dem Moment habe der Mann aufgehört zu schlagen. „Die Frau war k. o.“, erklärte der Zeuge auf die Frage des Gerichts. „Der Mann ist weggegangen.“ Der Angeklagte hatte seine Anwesenheit nicht mehr für erforderlich gehalten, weil Passanten bereits einen Krankenwagen gerufen hatten.

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Am nächsten Tag sei er ins Krankenhaus gegangen, wo seine Freundin die Nacht verbringen musste, er habe ihr Pralinen gebracht und sich entschuldigt. „Wenn man ihn so sieht, könnte man meinen: Er ist ein ganz netter Kerl“, sagte Richter Berger. Wenn da nicht der Alkohol wäre, der für die meisten der insgesamt zehn Vorstrafen des Wolfratshausers der Antrieb war. „Er will eine Therapie machen. Aber er tut sich schwer, weil er den Papierkram nicht auf die Kette kriegt“, erklärte Rechtsanwalt Marco Müller, dem ebenso wie seinem Mandanten klar war: „Über eine Bewährung brauchen wir hier nicht reden.“

Sechs Monate Haft hielt der Verteidiger für tat- und schuldangemessen, „ein Jahr Gefängnis“ lautete der Antrag der Staatsanwältin. Der Richter entschied sich für zehn Monate. Der Angeklagte nahm nach kurzer Rücksprache mit seinem Anwalt das Urteil an.  rst

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