Klage gegen Airline - Passagier glaubte, Flug sei gestrichen - doch Maschine startete
Ein Österreicher wollte von Palma de Mallorca nach Salzburg fliegen. Von der Buchungsplattform, über die der Mann den Rückflug gebucht hatte, erhielt er jedoch eine Benachrichtigung, dass der Flug storniert sei, berichtet "Heute.at".
Mann klagt erfolglos gegen Airline
Der Passagier checkte im September 2020 daraufhin nicht am Flughafen in Mallorca ein. Später stellte sich heraus, dass das Flugzeug trotz falscher Annullierung dennoch abhob. Daraufhin forderte der Mann den vollen Ticketpreis von 179 Euro von der damals zuständigen Airline Laudamotion zurück, die mittlerweile von Ryanair übernommen wurde.
Mit seiner Klage blieb der Österreicher jedoch erfolglos. Laut "Heute.at" wies das Bezirksgericht Schwechat seine Klage nun ab. Die Buchungsplattform Opodo, die der Reisende nutzte, sei nur Vermittler und kein Erfüllungsgehilfe von Laudamotion, urteilte das Gericht.
Keine Haftung für Fehler der Buchungsplattform
Auch das Landesgericht Korneuburg bestätigte diese Entscheidung. Die Airline hafte nicht für Falschinformationen von Opodo. Demnach könne man laut Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs Fluglinien nur belangen, wenn ungenaue Auskünfte bei einem im Reisebüro gebuchten Pauschalurlaub gegeben wurden.
Laudamotion habe zudem nicht mit Opodo kooperiert und sei somit für die Benachrichtigungen der Buchungsplattform nicht verantwortlich.
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Das sind Ihre Rechte, wenn der Flug annulliert wird
Bei Flugannullierungen oder -verspätungen greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung. Sie gilt für Flüge innerhalb der EU, Norwegen, der Schweiz und Island sowie für Flüge europäischer Fluggesellschaften zu europäischen Flughäfen. Bei Annullierungen steht einem neben der Erstattung des Flugpreises in der Regel auch eine Entschädigung zu, deren Höhe von der Flugstrecke abhängig ist. Verspätungen ab zwei Stunden berechtigen zudem zu Betreuungsleistungen.
Um eine Entschädigung zu erhalten, sollten Sie bei einer Flugannullierung oder -verspätung umgehend handeln. Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung und Ihre rechtzeitige Ankunft am Check-In schriftlich bestätigen und sammeln Sie alle Belege. Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft und geben Sie alle Details an. Sollten Sie nach zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle "Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz wenden, bevor Sie einen Anwalt einschalten.