Merz-Ministerin schielt auf Heizungsförderung – Abbau von Fehlanreizen „auch unter Schmerzen“ möglich

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Katherina Reiche will die Kosten in der Energiepolitik senken. Das könnte auch die Heizungsförderung betreffen. Es sind Kürzungen möglich.

Berlin – Beim Themenkomplex Klimaziele gibt es derzeit Zwist innerhalb der Regierung. Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als auch mehrere Kabinettsmitglieder haben innerhalb der letzten Wochen und Monate Zweifel am Erreichen der Klimaziele geäußert und unter anderem die Rückkehr von Atomkraft oder die Anpassung beim Verbrenner-Aus ins Spiel gebracht. Jetzt könnte es zu Einschnitten bei der Heizungsförderung kommen.

Reiche-Plan könnte Heizungsförderung schwer treffen – „rigorose Überprüfung“ steht bevor

Künftig soll beim Heizungstausch mehr Eigenverantwortung gefragt sein, argumentierte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in einer wirtschaftspolitischen Grundsatzrede in Berlin. Sie wolle in der Energiepolitik deutlich die Kosten senken und sie marktwirtschaftlicher ausrichten. Das wiederum bedeute ihrer Meinung nach, die Fördermaßnahmen effizienter zu gestalten – und sie im Zweifelsfall zu beschneiden.

Katharina Reiche auf dem Symposium Soziale Marktwirtschaft.
Katharina Reiche auf dem Symposium Soziale Marktwirtschaft (Symbolfoto). Katherina Reiche will die Kosten in der Energiepolitik senken. Das könnte auch die Heizungsförderung betreffen. Es sind Kürzungen möglich. © IMAGO / Mike Schmidt

„Subventionen und Förderprogramme müssen rigoros überprüft, Fehlanreize auch unter Schmerzen abgebaut werden“, zitierte die Deutsche Presse-Agentur die Ministerin. Reiches Ideen stünden damit direkt der Subventionspolitik Robert Habecks entgegen, der einzelne Konzerne etwa bei Halbleitern oder Batterien unterstützte.

Heizungsförderung bis zu 70 Prozent – mehrere Möglichkeiten für Hausbesitzer

Aktuell können Eigentümer, die ihre Heizung auf eine klimafreundliche Alternative umrüsten wollen, eine staatliche Förderung von maximal 70 Prozent erhalten. Das umfasst eine Grundförderung, einen Klimageschwindigkeitsbonus und einen Einkommensbonus, wenn das Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Maximal können Deutsche hier einen Investitionskostenzuschuss über 21.000 Euro für den Heizungstausch erhalten.

Wie hoch die Förderung genau ausfällt, hängt allerdings immer vom individuellen Fall ab. Die Bank KfW bietet hier zum Beispiel den Zuschuss Nummer 458 an, der bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Das gilt für Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland und umfasst den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.

Unter den geförderten Maßnahmen befinden sich zum Beispiel der Kauf und die Installation von solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Brennstoffzellenheizungen.

Neben dem Zuschuss 458 gibt es weitere Maßnahmen, die ebenfalls klimafreundliche Umrüstung oder Neubauten bezuschussen. Im Kredit Nr. 270 zum Beispiel ist die „Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien“ enthalten, Kredit Nr. 261 fördert „alle energetischen Maß­nahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser führen“.

Reform beim Heizungsgesetz heiß erwartet – Regierung steht vor Stresstest

Und dann wäre da noch das Gebäudeenergiegesetz. Aktuell kocht diesbezüglich ein Streit zwischen den Koalitionspartnern CDU/CSU und SPD hoch, denn eigentlich steht eine Reform bevor. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hatte vor Rückschritten beim Klimaschutz gewarnt – Deutschland müsse seine Ziele erreichen und hänge aber im Gebäudesektor hinterher. Das berichteten Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Vor allem der Paragraf 71 des GEG steht dabei in der Kritik; er sei zu kleinteilig und stelle zu komplexe Anforderungen an eine Heizung. In diesem Kontext hatte Reiche schon von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen. Wie es damit genau weitergeht, ist noch unklar. (laernie mit dpa)