Was kommt nach dem Heizungsgesetz? Reiche sorgt mit neuen Aussagen für Verwirrung

  1. Startseite
  2. Wirtschaft

Was kommt nach dem Heizungsgesetz? Reiche sorgt mit neuen Aussagen für Verwirrung 

Kommentare

Das Heizungsgesetz könnte schon bald gekippt werden – oder grundlegend novelliert, so die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Was aber soll sich ändern?

Berlin – Als die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) ihr Amt am Monatsanfang von Vorgänger Robert Habeck (Grüne) übergeben bekam, schwärmte Reiche noch in höchsten Tönen vom Grünen-Politiker. Als kaum ermessbar bezeichnete sie die Arbeitslast, die Habeck mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs wenige Monate nach seinem damaligen Amtsantritt aufgebürdet bekam. Seine Amtsarbeit nannte sie eine „fast übermenschliche Leistung“. Dem entgegen will die neue Bundeswirtschaftsministerin nun offenbar das Heizungsgesetz aus Habecks Feder grundlegend überarbeiten.

Reiche und Union weiter auf Kurs – „Abschaffung“ des Heizungsgesetzes könnte kommen

Beschlossen wurde das Heizungsgesetz erst im April 2023 als Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) das bereits drei Jahre zuvor eingeführt worden war. Um Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, sieht es mitunter vor, dass alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab Mitte 2028 verbindlich zu mindestens 65 Prozent auf Erneuerbaren Energien basieren. Für Bestandsbauten und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt die 65-Prozent-Vorgabe aber erst, wenn Städte und Gemeinden die kommunale Wärmeplanung bestimmt haben. Danach müssen neue fossile Heizungen schrittweise bis 2045 zu 100 Prozent klimaneutral sein. Staatlich unterstützt wird der Heizungstausch seit August 2024 mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten.

Das Heizungsgesetz könnte schon bald gekippt werden – oder grundlegend novelliert, so die Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Reich. Was aber soll sich ändern?
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche © IMAGO / Mauersberger

Doch obwohl die Novelle des Heizungsgesetzes und ihre Förderung noch nicht allzu lange wirken, waren sie ein brisantes Thema in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD. So war es der Union wichtig, die „Abschaffung“ des Heizungsgesetzes begrifflich im Koalitionsvertrag zu verankern, womit sie sich letztlich auch durchsetzte.

Wirtschaftsministerin Reiche will Betriebsverbot für alte Heizungen kippen

Bereits in ihrer Regierungserklärung skizzierte die Neu-Bundeswirtschaftsministerin dann einen ersten Schritt auf dem Weg einer grundlegenden Überarbeitung des GEG: Eine Abschaffung des Betriebsverbots für Öl- und Gasheizungen sowie Heizkessel, das in Paragraf 72 des GEG verankert ist. Demnach dürfen reine Öl- und Gasheizungen, die vor 1991 eingebaut wurden, in der Regel nicht mehr betrieben werden – selbes gilt für Heizkessel, die bereits seit über 30 Jahren in Betrieb sind.

Eine Regelung, die Reiche nun scharf anging: „Das bisherige Heizungsgesetz rekurriert mehr oder weniger auf eine Technologie. Es gibt de facto ein Betriebsverbot für Gasthermen, die vor 1991 eingebaut wurden“, sagte die Bundeswirtschaftsministerin laut einer Vorabmeldung des Podcasts Table.Today. „Zunächst müssen wir dieses Betriebsverbot abschaffen, um wieder Ruhe in den Markt zu bekommen.“

Sinkender Strompreis soll Erneuerbare befördern – und fossile Energiequellen ablösen

In ihrer Regierungserklärung in der Vorwoche kündigte Reiche bereits an, Technologieverbote zurückzunehmen, wobei zunächst unklar blieb, auf welche Energien sie sich damit im Konkreten bezog, berichtete die Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK). Letztendlich bestätigt es aber den im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ausgegebenen Kurs, das neue GEG „technologieoffener, flexibler und einfacher“ machen zu wollen. 

Die CDU will statt dem Heizungsgesetz darauf setzen, dass der steigende CO₂-Preis fossile Brennstoffe für Verbraucher unattraktiver werden lässt, während erneuerbare Energiequellen mittels sinkender Stromkosten – laut Koalitionsvertrag sollen sie für alle um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde sinken – für höhere Nachfrage und so eine effiziente Energiewende sorgen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, kündigte die Wirtschaftsministerin auch an, einen Gesetzentwurf zur Absenkung der Stromsteuer auf das EU-Minimum (0,1 Cent pro kWh für Haushalte) noch vor der Sommerpause ins Kabinett einzubringen. Dies hatte CSU-Chef Markus Söder bereits am Montag gefordert.

Es sind Vorhaben, die von mahnenden Worten begleitet werden, wie etwa von Kiels Oberbürgermeister Ulf Kämpfer (SPD). „Im Jahr 2045 müssen wir klimaneutral sein. Dann kann grundsätzlich keine Ölheizung und keine fossile Gasheizung mehr laufen. Das dürfen wir doch nicht einfach laufen lassen und zusehen, wie sich die Menschen neue Öl- und Gasheizungen kaufen, während der CO₂-Preis steigt“, wird Kämpfer vom ZfK zitiert.

Reiche fordert „Ende eines Zwangs zu Wärmepumpen“

Unklar ist, wie es nun mit der Förderung für Wärmepumpen weitergeht. Äußern wolle man sich „zu gegebener Zeit“, zitiert Spiegel Online das Wirtschaftsministerium. Bereits im Wahlkampf hieß es seitens der Union, künftige Zahlungen sollen von der Haushaltslage abhängig gemacht werden. Auf dem Ludwig Erhard Gipfel (7-9. Mai), einem Wirtschaftstreffen am Tegernsee, sagte Reiche laut dem Spiegel, Wärmepumpen eignen sich zwar „für bestimmte Anwendungen, aber sie wird uns nicht helfen, die Wärmewende insgesamt in Deutschland hinzubekommen“. 

Am Montag dann forderte Reiche im Gespräch mit dem Handelsblatt, es müsse „Schluss sein mit dem Zwang zur Wärmepumpe“. Statt festzuschreiben, wo diese verbaut werden, „müssen wir CO₂ Reduktionsziele festlegen und den Hausbesitzern überlassen, wie sie diese erreichen“, schlug die Bundeswirtschaftsministerin dabei vor.

Doch der angebliche „Zwang“ zur Wärmepumpe ist eigentlich gar keiner, wie am Dienstag der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hinweist: Zwar schreibt die aktuelle GEG-Novelle vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, sobald die Kommunen ihre Pläne zur Wärmeplanung veröffentlichen. Neben Wärmepumpen sind dafür aber auch Hybrid, Biomasse- und Pelletheizungen, Solarthermie und der Anschluss an Fernwärmenetze erlaubt. Zurückzuführen sei die Wahrnehmung eines vermeintlichen „Wärmepumpen-Zwangs“ statt auf gesetzliche Vorgaben viel eher auf die starke politische Kommunikation und das Ziel der Neueinrichtung von 500.000 Wärmepumpen jährlich. (fh)

Auch interessant

Kommentare