„Seidig-sanfte Oberfläche“ - Schatzjäger findet 3,3-Kilo-Edelstein am Strand von Ostseeinsel

Marco Strehlau ist ein richtiger Glückspilz. Er hat an der Küste der Ostseeinsel Fehmarn einen außergewöhnlich großen Jadestein gefunden. Der Brocken wiegt über 3,3 Kilogramm und ist somit eine seltene Entdeckung. Für den 45-Jährigen ist es der bisher größte Fund in den fünf Jahren, in denen er regelmäßig auf die Jagd nach Strand-Schätzen geht.

Der passionierte Edelsteinsucher berichtet der „Kreiszeitung“ mit einer guten Portion norddeutscher Gelassenheit: „Diese Größe hat echt Seltenheitswert. Nachdem ich die Kruste etwas abgeschliffen und poliert hatte, brachte er 3,346 Kilo auf die Waage.“ 

Mit Beständigkeit und Glück Jade-Schatz auf Fehmarn entdeckt

Laut „Kreiszeitung“ geht Marco zweimal pro Woche an den steinigen Stränden von Fehmarn auf die Suche. Doch der Fund, den der Insulaner kürzlich machte, hatte auch viel mit Glück zu tun. Nur eine kleine Kante des Steines lugte aus dem Sand heraus. 

Der selbsternannte Jade-Fan beschreibt der Zeitung, wie er die „seidig-sanfte Oberfläche dieses Edelsteins und seine grünlich durchscheinende Farbe“ sofort erkannte und begann, den Brocken auszugraben.  

Darf man Strandgut einfach behalten?

Laut dem Zeitungsbericht hat Marco bereits zahlreiche daumengroße Jadestücke zuhause. Der Schatzsucher hat einige davon zu kleinen Figuren geschliffen. Das käme für den 3,3-Kilo-Brocken aber nicht in Frage. Der Jade-Schatz soll so bleiben, wie er ist. Aber darf der glückliche Finder den Edelstein überhaupt behalten? 

Für Strandgut gilt grundsätzlich das Fundrecht, doch es gibt einige Besonderheiten zu beachten:

  • Schatz: Ein großer Edelstein am Strand kann laut der Ergo-Versicherung als „Schatz“ gelten, wenn er so lange verborgen war, dass der ursprüngliche Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. In diesem Fall wird der Fund gemäß § 984 BGB zwischen Finder und Grundstückseigentümer aufgeteilt.
  • Meldepflicht: Findet man ein Objekt mit einem Wert über 10 Euro, muss es der zuständigen Behörde gemeldet werden. Wer dies unterlässt, riskiert eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.
  • Regelungen: Je nach Bundesland können abweichende gesetzliche Bestimmungen gelten. Es empfiehlt sich daher, sich bei den zuständigen Behörden oder der Polizei zu informieren.
  • Naturschutz: In Naturschutzgebieten und an Stränden ist das Sammeln von Steinen und anderen Objekten oft nur in kleinen Mengen für private Zwecke erlaubt. Verstöße können zu Strafen führen.

Ostsee-Strände immer wieder Schauplatz spannender Entdeckungen

Immer wieder finden Menschen Erstaunliches an den Stränden des Binnenmeers. So nahm eine Frau im März 2024 „den Teufel persönlich“, einen gruselig aussehenden Schädelknochen, vom Strand der schwedischen Insel Ödland nach Hause mit.

Noch beeindruckender ist der Fund, den der neunjährige Ben an einem Strand im englischen Sussex machte. Der Junge entdeckte zwischen Kieselsteinen und Treibholz den über 50.000 Jahre alten Faustkeil eines Neandertalers.