Lehrerin seit 16 Jahren krankgeschrieben - führte sie ein Doppelleben?

Sonntag, 24. August, 9.18 Uhr: Der Fall einer Duisburger Studienrätin, die seit 2009 durchgehend krankgeschrieben ist und trotzdem ihr volles Gehalt kassierte, wird immer brisanter. Wie "Bild" berichtet, könnte die Frau in dieser Zeit offenbar auch als Heilpraktikerin in Erscheinung getreten sein. Im Netz finden sich mehrere Einträge mit ihrem Namen, die nach Beginn ihrer Krankschreibung entstanden sind. Zudem gab sie in einem sozialen Netzwerk an, eine entsprechende Weiterbildung absolviert zu haben. Offiziell äußern wollten sich weder die Lehrerin noch ihre Anwälte.

NRW-Schulministerin Dorothee Feller zeigte sich überrascht: "Für mich stellen sich viele Fragen, weil ich so einen Fall noch nicht erlebt habe." Auch die Bezirksregierung Düsseldorf kündigte an, den Vorgang umfassend aufzuarbeiten. Laut "Bild" soll die Beamtin in Duisburg zudem zwei Wohnungen besitzen.

Für Aufsehen sorgt auch der Schulleiter, der 2015 an das Berufskolleg Wesel kam. Gegenüber "Bild" erklärte er, er habe den Namen der Frau noch nie gehört. Damit war die Pädagogin schon damals längst zum Phantom geworden, während sie weiter über Jahre hinweg ihr Gehalt bezog.

Lehrerin seit 16 Jahren krankgeschrieben, Lehrer-Chef entsetzt

Erstmeldung: Der Fall einer langzeiterkrankten Lehrerin beschäftigt derzeit die Justiz in Nordrhein-Westfalen. Konkret geht es um die Frage, ob die verbeamtete Studienrätin, die seit 16 Jahren durchgehend erkrankt ist, sich jetzt einer amtsärztlichen Untersuchung stellen muss.

Die Lehrerin klagte dagegen, empfand eine solche Untersuchung nach so langer Zeit als unverhältnismäßig. Doch die Gerichte gaben ihr nicht Recht. Sowohl das Verwaltungsgericht in Düsseldorf als auch das Oberverwaltungsgericht in Münster urteilten, dass die Frau zum Amtsarzt muss.

In ihrem Urteil gaben die Münsteraner Richter an, sie könnten sich auch nicht erklären, warum der Dienstherr der Lehrerin mehr als 15 Jahre lang gebraucht habe, den Besuch beim Amtsarzt zu verlangen. Aber trotzdem sei das Recht des Bundeslandes nicht verwirkt, die Untersuchung anzusetzen.

Der Fall schlägt Wellen - und ruft auch den Präsidenten des Lehrerverbands in NRW auf den Plan. Gegenüber der "Bild" sagt Andreas Bartsch: "Dieses Verhalten ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen." Für ihn ein bislang einmaliger Fall: "So etwas habe ich in meiner ganzen Berufslaufbahn noch nicht erlebt. Das ist ein völlig unterirdisches Verhalten."

Unzulässiger Eingriff ins Persönlichkeitsrecht? Nein, sagt das Gericht

Das Gericht in Münster stellte in seinem Urteil klar, dass es besonders zu prüfen sei, ob es überhaupt realistisch sei, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Das sei sowohl im Interesse der Beamtin als auch im Interesse des Staates.

Die Krankschreibungen der Lehrerin kamen in den letzten Jahren von einem Zentrum für Neurologie und Psychiatrie. Deshalb soll der Amtsarzt auch eine neurologisch-psychiatrische Untersuchung durchführen. Besonders das stieß der Frau bitter auf. Sie sah dies als "unzulässigen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht". Doch auch hier gab das OVG der Klägerin nicht Recht.