Kiffer am Steuer und in Verbotszonen: Polizei zieht erste Bilanz nach Legalisierung
Seit April ist Cannabis erlaubt – zumindest teilweise. Noch immer gibt‘s Verbote im Verkehr, bei Mengen und an Orten. Die Polizei kontrolliert an Hotspots.
Seit über fünf Monaten ist Kiffen legal. Die Gesetzesänderung wurde von einigen mit Skepsis begleitet. Unter anderem sorgten sich Kritiker wegen Sicherheitsbedenken. Unsere Zeitung hat bei der Polizei nachgefragt, ob es Probleme durch die Cannabis-Legalisierung gegeben hat.
Im Straßenverkehr ist Cannabis noch tabu
Im Straßenverkehr hat sich die Kiff-Erlaubnis noch nicht durchgesetzt: „Es bleibt illegal, unter Cannabiseinfluss zu fahren. Das ist und bleibt strafbar beziehungsweise ordnungswidrig“, erklärt Michael Spessa. Der Kriminaloberkommissar ist Pressesprecher im Polizeipräsidium Oberbayern Süd, das auch für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zuständig ist. Die Polizei appelliere „eindringlich an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer“.

Wie viel Cannabis im Blut ist beim Autofahren erlaubt? ADAC klärt auf
Ein Verstoß könne ernsthafte Folgen nach sich ziehen. Der ADAC informiert dazu im Internet: „Wer unter der Wirkung von Cannabis fährt, und die kann ab 1,0 ng/ml THC im Blutserum bereits angenommen werden, dem drohen 250 Euro Bußgeld und 1 Punkt“. In der Probezeit sind die Folgen noch unangenehmer: Da wird ein Aufbauseminar fällig. Die Probezeit verdoppelt sich auf insgesamt vier Jahre. Wie lange dieser Grenzwert im Blut nachgewiesen werden kann, ist unterschiedlich.
Seit April – ab da wurde der Cannabiskonsum legal – bis Anfang August wurden im Bereich des Polizeipräsidiums mehrere Fälle aktenkundig. Elf Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis und zwölf mit sogenanntem Mischkonsum – also mehrere Substanzen gleichzeitig, von denen eine Cannabis ist – hat das Präsidium verzeichnet. Es gab elf Strafanzeigen wegen Fahrens unter Einfluss von Cannabis und zwei wegen Gefährdung des Straßenverkehrs im Zusammenhang mit der Droge. 207 Bußgeldanzeigen wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 24a hat die Polizei eingeleitet – dabei handelt es sich um Anzeigen wegen zu hoher THC-Werte im Blut. „Wir werden verstärkt Kontrollen durchführen“, kündigt Kriminaloberkommissar Spessa an.
Wo ist Cannabis verboten? Verbotszonen an vielen Stellen
In ganz Bayern wurden Verbotszonen definiert – zum Beispiel auf öffentlichen Festen, um Kinderbetreuungseinrichtungen oder Sportplätzen ist es nicht erlaubt, Cannabis zu konsumieren. Die Polizei habe diese Verbotszonen im Auge, heißt es: „Insbesondere in Verbotszonen zeigt die Polizei verstärkt Präsenz und verfolgt Verstöße konsequent“, so Spessa. Präsenz sei vor allem dort wichtig, wo Verstöße gegen das Gesetz drohen.
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Verbotszonen werden kontrolliert
„Die Verbotszonen wurden definiert, um den Kinder-/Jugendschutz zu gewährleisten sowie potenzielle Problembereiche zu identifizieren und zu überwachen.“ Dort, wo die Polizei verstärkten Handlungsbedarf erkenne, „werden gezielte Kontrollen durchgeführt“. Das sind entweder Verbotszonen, in denen es bereits Probleme gegeben habe, „beziehungsweise sich entsprechend problematische Entwicklungen abzeichnen“, erklärt der Polizei-Sprecher.
Cannabis ist erlaubt - aber nur in gewissem Rahmen
Zwar sind Konsum und Besitz der Droge seit April gestattet – allerdings nicht in unbegrenztem Ausmaß. Bis zu 25 Gramm Cannabis darf eine Person mit sich führen. „Im Bereich der Polizeiinspektion Wolfratshausen wurden zwei Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen das KCanG erstattet“, schreibt Spessa. Die Abkürzung steht für das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis. Um eine belastbare Aussage darüber zu treffen, ob das gekippte Kiff-Verbot bereits Auswirkungen habe – egal, ob positive oder negative – hält es der Polizeisprecher für zu früh. „Eine valide Evaluierung kann erst nach einem längeren Zeitraum vorgenommen werden“, so Spessa.