Das Kebap-Haus brummt: Nachbarn fühlen sich laut Stadträtin „genervt“
Die Nachbarn nervt das Brummen: Das Kühlaggregat im Innenhof des Isartaler Kebap-Hauses in Wolfratshausen wird ein Fall fürs Landratsamt.
Wolfratshausen – Im November vergangenen Jahres ging das Isartaler Kebap-Haus am Bürgermeister-Grünwald-Weg an den Start. „Ein junges und erfolgreiches Unternehmen“, wie Dr. Ulrike Krischke (Bürgervereinigung Wolfratshausen/BVW) in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses des Stadtrats anmerkte. Doch zum einen wird das Schnellrestaurant betrieben, ohne dass die Kommune zuvor eine Nutzungsänderung bewilligt hatte. Zum anderen steht im rückwärtigen Innenhof, außerhalb der Baugrenze, ein Kühlhaus, für das es keine Genehmigung gibt. Von dem Kühlaggregat, so CSU-Stadträtin Renate Tilke, gehe „ein nerviges Brummen“ aus, unter dem die Nachbarn leiden würden.
Das Kühlaggregat steht außerhalb des Baufensters
Der Nutzungsänderung, um die die Betreiber des Isartaler Kebap-Hauses nun ersucht hatten, stimmten die Mitglieder des Fachgremiums mit Ausnahme von BVW-Fraktionschef Josef Praller zu. „Die Nutzungsänderung ist nicht das große Thema“, bilanzierte Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW). „Die Geister scheiden sich am Kühlaggregat, das außerhalb der Baugrenze steht.“ Ihr seien „zahlreiche Beschwerden von Nachbarn“ zu Ohren gekommen, berichtete Tilke. „Tag und Nacht“ würde die Anlage laufen – und anders als zugesagt hätten die Geschäftsinhaber die Kühlung im Innenhof nicht „eingehaust“, um die Emissionen zu verringern.
Bürgermeister: „Emissionsschutz muss eingehalten werden“
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Auf den Hinweis von Richard Kugler (Wolfratshauser Liste), dass es für das Mischgebiet, in dem das Kebap-Haus steht, Lärmgrenzwerte gebe, erklärte Sabine Trinkl, Leiterin des Rathaus-Referats Planen und Umwelt: „Den Emissionsschutz prüft das Landratsamt.“ Referats-Mitarbeiter Sebastian Sens rief in Erinnerung, dass der Bebauungsplan für das Areal veraltet sei. Die Geschäftsbetreiber „haben quasi keine Möglichkeit, etwas im Baufenster unterzubringen“.
Das Kühlhaus sei eine sogenannte untergeordnete Anlage, die ohne Bebauungsplan an jeder Baugrenze zulässig sei. Deshalb könne man einer Befreiung zustimmen. „Die Kernfrage“ sei, „wie laut“ das Kühlaggregat sein dürfe. „Das muss das Landratsamt prüfen“, denn „natürlich müssen die Nachbarn geschützt werden“, so Sens. „Der Emissionsschutz muss eingehalten werden“, bekräftigte Rathauschef Heilinglechner.
Die beantragte Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans lehnten acht Räte ab, Heilinglechner und seine Fraktionskollegin Krischke votierten für den Antrag. Gerlinde Berchtold (SPD) erklärte das mehrheitliche Nein mit der Feststellung: „Das Kühlhaus darf nicht ohne Genehmigung betrieben werden.“ Nun ist das Landratsamt am Zuge. cce