Verdacht auf digitale Kinderporno-Tauschbörse im Landkreis: Architekt (53) angeklagt

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Über einen Clouddienst sollen mehrere Nutzer kinderpornografische Bilder ausgetauscht haben. © Fabian Sommer/dpa

Der jüngste Kinderpornografie-Prozess am Ebersberger Amtsgericht hat einen schlimmen Verdacht aufgebracht: Über eine Online-Speicherplattform sollen mehrere Nutzer regelmäßig einschlägige Bilder ausgetauscht haben. Der Angeklagte, ein 53-jähriger Mann, schweigt vor Gericht zu den Vorwürfen.

Ebersberg – Es sind mehrere anrüchige Bilddateien, die Polizisten bei einer Hausdurchsuchung im südlichen Landkreis finden. Kleine Buben, die mit gespreizten Beinen nackt vor der Kamera posen. Junge Mädchen, die mit Umschnalldildos auf einer zugewucherten Brücke Geschlechtsverkehr nachahmen. Darunter: sexualisierte Texte, die diese Ekel-Fotografien in verschiedenen Sprachen betiteln.

Ermittler vermuten Kinderporno-Tauschbörse im Landkreis: Angeklagter (53) schweigt

Gefunden haben Kriminalbeamte diese Dateien vor rund zwei Jahren bei einem Architekten. Wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie muss sich der Mann (53) vor dem Ebersberger Schöffengericht verantworten. Dort fällt der Verdacht schnell auf eine Art Kinderporno-Tauschbörse.

Ob aus Scham oder juristischer Taktik: Vor Gericht schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Mit verschränkten Armen lehnt er in der neongrünen Sitzbank und verfolgt, wie Zeuge nach Zeuge vorgeladen wird. Darunter befinden sich auch zwei Polizisten, die – im Gegensatz zum Angeklagten – bereit sind, etwas mehr über den Vorfall preiszugeben. So etwa dazu, wie die Ermittler dem Mann überhaupt auf die Spur gekommen sind.

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Kinderpornografie auf Laptop: Polizei bekommt Hinweis aus den USA

Weil auf einem Online-Speicherdienst vor zwei Jahren kinderpornografische Fotos hochgeladen worden sind, schlägt der gesetzlich vorgeschriebene Meldeautomatismus des Anbieters Alarm und die deutschen Strafverfolgungsbehörden werden eingeschaltet, schildert ein Kriminalbeamter den Ermittlungsablauf. Die vom betroffenen US-Unternehmen übermittelte IP-Adresse sowie digitale Benutzererkennung des Täters kann wenig später dem 53-jährigen Angeklagten zugeordnet werden. „Er ist der Anschlussinhaber“, bestätigt der Polizist vor Gericht mit einem energischen Kopfnicken.

Im Sommer 2022 erfolgt die Hausdurchsuchung, bei der obengenannte Bilddateien auf dem Smartphone und einer externen Festplatte des Mannes sichergestellt werden können. Bei der kriminaltechnischen Auswertung der Geräte fällt das Augenmerk der Ermittler jedoch auch auf jenen Online-Speicherdienst.

„Der Angeklagte hat sich dort wohl mit anderen ausgetauscht“, berichtet der Beamte vor Gericht von einer Art Kinderporno-Tauschbörse, die landkreisweit zu operieren scheint. Denn über die Plattform sollen sich verschiedene Nutzer gegenseitig regelmäßig mit einschlägigen Fotos versorgt haben. Das zumindest lässt der digitale Fingerabdruck vermuten, der bei jedem Plattform-Besuch hinterlassen wurde und der von der Kripo bereits zu mehreren Personen im Landkreis zurückverfolgt werden konnte. Gegen einen Mann aus Glonn laufe deshalb schon ein Verfahren.

Beweislast noch nicht ausreichend: Richter bestellt Gutachter

Von alldem möchte der Angeklagte aber nichts wissen. Immer wieder verweist sein Verteidiger darauf, dass trotz der Beweislage nicht sicher sei, ob auch wirklich sein Mandant besagte Bilder auf der Plattform abgespeichert habe. Schließlich verwende der 53-Jährige das Netzwerk – ebenso wie die Festplatte – auch in seiner Firma, wo jeder Mitarbeiter frei darauf zugreifen könne. „Um da reinzukommen, müssen wir uns nicht anmelden. Das ist für alle zugänglich“, bestätigt ein langjähriger Angestellter des Architekten. Ob die Mitarbeiter besagte Plattformen allerdings auch genutzt haben, wisse er nicht.

Da der Angeklagte dazu noch immer kein Wort von sich gibt, setzt Richter Frank Gellhaus die Verhandlung aus. Ein Gutachter muss nun feststellen, inwieweit die Kinderpornos auf den Angeklagten zurückzuführen sind.

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