Vater verweigert Zahlungen: Acht Monate Freiheitsstrafe

  1. Startseite
  2. Lokales
  3. Ebersberg
  4. Ebersberg

Kommentare

Das Amtsgericht Ebersberg. © PETER KEES

Die Unterhaltszahlungen blieben lange Zeit aus: Vierfacher Vater aus Pliening wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Ebersberg – Ein 44-jähriger Plieninger ist wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem wird der nicht gezahlte Unterhalt in Höhe von rund 4000 Euro eingezogen. Gezahlt hat er den Unterhalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft seit 2023 nicht mehr. Der Angeklagte hat eigenen Angaben zufolge vier Kinder von verschiedenen Frauen, für zwei ist er unterhaltspflichtig. In der aktuellen Verhandlung ging es jedoch nur um eines der Kinder, ein sechsjähriges Mädchen.

Fristlose Kündigung ohne Erklärung

Der Plieninger erklärte, dass er seit Ende August keinen Lohn mehr bekommen habe. Sein Arbeitgeber habe ihm, nachdem er zwei Wochen – mit Abgabe eines Attests – krankgeschrieben war, fristlos gekündigt. Dagegen vorgehen wollte der vierfache Vater jedoch nicht. „Es hat mit dem Chef eh nicht mehr gepasst“, sagt der Angeklagte. Er müsse sich sowieso einen anderen Job suchen, da er gesundheitlich nicht mehr in der Branche bleiben könne.

Dass er seit 2023 keinen Unterhalt gezahlt habe, konnte sich Richter Benjamin Lenhart jedoch nicht erklären. Der Plieninger sei doch erst im August 2024 gekündigt worden. „Von nichts kommt nichts“, sagt der vierfache Vater achselzuckend. Er habe Schulden, wodurch sein Konto seit mehreren Jahren verpfändet sei.

Nach Trennung: Funkstille

Die Mutter des Kindes sagte als Zeugin aus. Sie habe sechs Jahre mit dem Mann zusammengewohnt. Nach seinem Auszug seien die Zahlungen ausgeblieben. Nachdem sie von seiner Kündigung erfahren hatte, habe sie das Gespräch mit seinem ehemaligen Arbeitgeber gesucht. Dieser habe ihr erklärt, dass der Angeklagte nach seiner Krankschreibung nichts mehr von sich hören habe lassen, woraufhin er gekündigt worden sei.

(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.)

„Wenn man ein Kind in die Welt setzt, muss man dafür zahlen, auch wenn es teuer ist“, sagte der Richter. Er habe keinen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Plieningers vor seiner Kündigung. Gegen den 44-Jährigen sprechen demnach eine Vorstrafe und die Nachteile für das Kind. „Das Kind hat sonst nichts“, so Lenhart mit Blick auf die ausgebliebenen Zahlungen. Zugutehalten könne man dem Angeklagten, dass er sich – zumindest nach der Kündigung – in einer wirtschaftlichen Notlage befunden habe.

Auch interessant

Kommentare

Информация на этой странице взята из источника: https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/ebersberg-ort28611/vater-verweigert-zahlungen-acht-monate-freiheitsstrafe-93435601.html