Die Parksituation in Ebersberg sorgt für Unmut. Nun kündigt der Eigentümer des nördlichen Schlossplatzes die Nutzungsvereinbarung mit der Stadt. Dies könnte das Parken für Biomarktkunden verbessern.
Ebersberg – Die Parksituation am Marktplatz in Ebersberg ist immer wieder Gegenstand von Kritik, die sich auch gegen die Parkraumüberwachung richtet. Diese Kritik wird nicht verstummen, wenn am nördlichen Schlossplatz künftig nicht mehr die Stadt die Stellflächen dort bewirtschaftet, sondern der Eigentümer selbst. Dabei wird es für die Kunden des Biomarktes sogar eine Verbesserung geben. Sie sollen für eine definierte Zeit kostenlos parken können. „Ein schneller Einkauf für eine halbe Stunde und gut ist es“, sagt Martin Otter von der Eigentümerfamilie. Die Stadt muss ihren Parkautomaten wegräumen, dafür muss der Grundeigentümer im Winter selbst für das Schneeschippen sorgen.
Wenn jemand einen Wocheneinkauf macht, dann macht er das nicht mit dem Radl.
In der jüngsten Sitzung des Technischen Ausschusses wurde den Stadträten diese Entwicklung mitgeteilt. Bürgermeister Ulrich Proske meinte auf Anfrage der Ebersberger Zeitung: „Wir sind froh, dass wir den Lebensmittelmarkt im Zentrum haben.“ Gleichzeitig widerspreche aber eine hohe Parkfluktuation am Marktplatz den Zielen der Zentrumsplanung, bei der die Autos mittelfristig in den Hintergrund treten sollen. Otter hingegen sagt: „Wenn jemand einen Wocheneinkauf macht, dann macht er das nicht mit dem Radl.“ Er verweist darauf, dass auch bei den anderen Lebensmittelhändlern in der Kreisstadt das Parken kostenlos sei. Diesen Wettbewerbsnachteil wollte er für seinen Mieter, den Denree-Markt, mit der neuen Regelung egalisieren. „Wir wollen, dass diese Einkaufsmöglichkeit erhalten bleibt.“
Stadt kassiert Gratis-Parkplätze - Eigentümer kassieren Nutzungsvereinbarung von 1902
Otter war vollkommen überrascht gewesen, wie er selbst sagt, dass der Technische Ausschuss mit einer klaren 9:2-Mehrheit das halbstündige, freie Parken mittels Parkscheibe auf dem nördlichen Schlossplatz im Sommer abgelehnt habe. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten.
Die Eigentümer kündigten daraufhin fristgerecht die Nutzungsvereinbarung zum 30. Juli 2025. Diese Vereinbarung regelt das Parken auf dem gesamten Schloßplatz und hatte sich über die Jahre automatisch verlängert. Die erste Vereinbarung mit dem Freistaat datiert aus dem Jahr 1902.
Der Eigentümer muss dafür das Schneeräumen übernehmen
„Die Kündigung bezieht sich auf die Nutzung des nördlichen Teils, der ab dem 1. Juli 2025 der Stadt nicht mehr zur Parkraumbewirtschaftung zur Verfügung gestellt wird“, teilte die Verwaltung mit. Die Kündigung schließe die im Vertrag geregelte Gegenleistung (Verkehrssicherungspflicht, Pflege der Grünanlagen) ein. Der südliche Teil sei von der Kündigung nicht betroffen, die Eigentümer stimmten laut Verwaltung hier einer automatischen Verlängerung des Vertrages zu. Vertragspartner ist dort nach wie vor der Freistaat Bayern und seine Finanzverwaltung. Hier parken tagsüber hauptsächlich die Angestellten des Finanzamtes Ebersberg.
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„Die Grundstückseigentümer werden künftig die Parkraumbewirtschaftung privat organisieren und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Pflege der Grünanlagen übernehmen. Die Stadt muss den Parkscheinautomaten und die Straßenlampe entfernen“, so der Bürgermeister.
Die Nutzung durch Vereine bei Veranstaltungen sei aber weiterhin möglich, auch der Standort des Maibaums könne beibehalten werden. Falls die Grundstückseigentümer bereits für diesen Winter einen Räum- und Streudienst organisieren können, möchten sie die Nutzungsvereinbarung bereits zum 31. Dezember 2024 frühzeitig beenden. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit dem Bürgermeister und der Verwaltung in Aussicht gestellt. Wie berichtet, hatte die Stadt aus Gründen der Finanznot die Parkgebühren am Marktplatz erst im August drastisch erhöht und damit verdoppelt.