Ebersberg will kein Gratis-Parken am Schlossplatz
Die Stadt Ebersberg hat einen Antrag auf kostenloses Kurzzeitparken im Stadtzentrum abgelehnt. Der Grund sei eine „negative Signalwirkung“.
Die Einnahmen aus den öffentlichen Parkflächen würden sich verringern, eine neue Beschilderung würde Geld kosten, von geschätzten 400 Euro dafür ist die Rede. Das, so die Ebersberger Verwaltung, wären die Auswirkungen auf den Haushalt. Die Schlossbrauerei Immobilien GmbH hatte beantragt, die Parkraumüberwachung auf dem nördlichen Teil des Schloßplatzes zu ändern. Man wolle, dass es dort die erste halbe Stunde über die Nutzung einer Parkscheibe kostenlos sein soll. Begründet wurde der Antrag damit, dass Parker, die ihre Fahrzeuge nur wenige Minuten abstellen und sich nicht vorher auf den Weg zum Parkautomaten machen, mit hohen Strafen belegt werden. Man fürchte, dass „deshalb die Geschäfte am Schloßplatz und auf dem Marienplatz gemieden werden und Einkäufe dort erledigt werden, wo es kundenfreundlichere Regelungen gibt.“
Antragstellerin fordert kurzzeitiges kostenloses Parken: Gemeinde sieht das kritisch
Dies, so heißt es weiter in dem Antrag, könne nicht im Sinne der Erhaltung einer lebendigen Innenstadt sein. Selbst die Einführung einer sogenannten „Brezentaste“ für eine kurze kostenlose Parkzeit würde aus Sicht der Antragstellerin das Problem nicht lösen. Für die Kurzzeit-Kunden soll schlichtweg der Weg zum Parkautomaten entfallen.
Generell teilt die Ebersberger Verwaltung zwar die Zielsetzung, das Stellplatzangebot im Zentrum von Langzeitparkern freizuhalten und durch die größere Umschlaghäufigkeit auch mit einer begrenzten Anzahl an Stellplätzen ausreichend Kapazitäten für kurze Einkäufe und Erledigungen anzubieten. „Allerdings wäre eine kostenlose Nutzung von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum im Hinblick auf wesentliche Zielsetzungen des Integrierten Mobilitätskonzeptes (IMK) und unter Berücksichtigung entsprechender Kommentare im Rahmen der Bürgerbeteiligung insgesamt kritisch zu beurteilen. Gerade eine solche Gebührenbefreiung würde das Ziel eines Modal-Shifts vom Kfz zum Fuß- und Radverkehr unterlaufen und diesbezüglich eine negative Signalwirkung entfalten.“
Gemeinde verweist auf kurze Strecken zu Parkautomaten und App
Dass allein der vom Kfz zum Parkscheinautomaten zurückzulegende Weg Anlass gäbe, Geschäfte am Schloßplatz oder am Marienplatz zu meiden, teile man nicht, weil die Entfernung zum nächstliegenden Parkscheinautomaten durchschnittlich rund 20 Meter betrage, maximal 40 Meter. Zudem bestehe die Möglichkeit, einen Parkschein digital über die Parkster-App zu erwerben.
„Zusammenfassend wird festgestellt, dass eine antragsgemäße Änderung der Parkraumüberwachung am nördlichen Teil des Schloßplatzes den Zielsetzungen des IMK nicht entspricht und zudem die bestehenden Möglichkeiten (kurze Distanz zum Parkscheinautomat und Parkster-App) keinen Anlass geben, für die erste halbe Stunde eine kostenlose Nutzung der Stellplätze zu ermöglichen“, heißt es weiter in Stellungnahme der Verwaltung, die die Diskussionsgrundlage für die Sitzung des Technischen Ausschusses vergangenen Dienstag bildete. Die Ausschussmitglieder folgte dieser Sicht mit zwei Gegenstimmen. Wer am Ebersberg Schloßplatz oder Marienplatz seinen Wagen auch nur kurz abstellen will, muss also weiterhin Parkgebühren bezahlen. Bald womöglich sogar mehr, denn im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die Erhöhung. Darüber berät der Finanzausschuss der Kreisstadt im Juli.