Urteil zu Brandstiftung Markt Schwaben: Neun Jahre Haft für Ladenbesitzer und Komplizen

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Komplett zerstört hat die Brandstiftung im Januar 2022 den türkischen Supermarkt und das Wohn- und Geschäftshaus mitten in Markt Schwaben. Nun fiel das Urteil. © Thomas Gaulke

Zwei Männer wurden vom Landgericht München II wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung verurteilt. Sie hatten demnach einen Supermarkt in Markt Schwaben angezündet, um einen Versicherungsbetrug zu begehen. Finanzielle Probleme gelten als Auslöser für die Tat.

Markt Schwaben - Das Landgericht München II hat gestern zwei Männer wegen versuchten Mordes sowie schwerer Brandstiftung zu Freiheitsstrafen von neun und neuneinhalb Jahren verurteilt. Ein 35-jähriger Angestellter war im Januar 2022 von seinem Chef (37) dazu angestiftet worden, dessen türkischen Supermarkt in Markt Schwaben anzuzünden, um somit einen Versicherungsbetrug herbeizuführen. Die vier Menschen in der Wohnung über dem Laden überlebten unverletzt.

Hintergrund der Tat waren laut Urteil finanzielle Probleme. Obwohl das Geschäft gut lief, türmten sich die Forderung ins Unendliche. Weil auch der 35-Jährige auf Geld wartete, ließ er sich zu der folgenschweren Tat hinreißen. Er besorgte drei Benzinkanister, füllte sie und verschüttete den Brandbeschleuniger im Geschäft, bevor er alles anzündete.

Gemeinschaftliche Tat: Richter folgt Argumenten der Staatsanwaltschaft

Staatsanwalt Matthias Enzler war in seinem Plädoyer rasch zu der Erkenntnis gelangt, dass die beiden Angeklagten die Tat gemeinsam begangen hatten. Demnach war der 35-Jährige kein Alleintäter gewesen. Zehn Jahre Freiheitsstrafe forderte Enzler unter Einberufung eines anderen Urteils für ihn. Verteidiger Gerhard Bink stellte keinen konkreten Antrag. Er gab zu bedenken, dass sein Mandant auf sein Anraten im Prozess nichts gesagt und damit weder etwas zugegeben, noch etwas abgestritten hätte. Dann lenkte er den Fokus auf die Frage, wie der Brandstifter überhaupt in das Geschäft gekommen war. „Das wird ein Knackpunkt des Verfahrens sein“, sagte Bink. Denn tatsächlich waren keine Aufbruchspuren gefunden worden. Sein Mandant wiederum hatte aber keinen eigenen Schlüssel besessen.

Ladenbesitzer soll in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein

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Für den Ladeninhaber (37) forderte der Staatsanwalt neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe, wegen mittäterlich begangenen versuchten Mordes in vier Fällen, versuchten Betrugs und schwerer Brandstiftung. Dessen Verteidiger plädierten auf Freispruch. Der Prozess habe keinen Beweis eines Tatbeitrags ergeben. Der Ladenbesitzer war ihrer Meinung nach nicht an der Brandstiftung beteiligt gewesen.

Dafür hätte nicht nur allein seine Liebe zu dem Geschäft gesprochen. Kurz vor dem Brand hätte er noch einen neuen Computer installiert und einen Azubi eingestellt. Staatsanwalt Enzler hingegen hatte detailliert alle Nachweise aufgezählt. Dabei wog am schwersten die finanziell mehr als angeschlagenen Situation. Der 37-Jährige hatte sich von seinem Bruder 100 000 Euro leihen müssen, um allein die Steuerschulden zu begleichen. Und er hatte bereits in Erwägung gezogenen, den eigentlich gut gehenden türkischen Supermarkt zu verkaufen. Er entschied sich aber für eine Brandstiftung, um mit dem Geld von der Versicherung wenigstens seine Gläubiger und seinen Freund bezahlen zu können. Die Verurteilten haben noch eine Woche lang Zeit, gegen den Richterspruch Rechtsmittel einzulegen.

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