Wegen Reform der Bauordnung: Stadt Mindelheim muss Spielplatz-, Stellplatz- und Freiflächensatzung anpassen

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Ein Spielplatz in Mindelheim: Künftig gilt die Pflicht zum Bau erst ab fünf statt bisher drei Wohneinheiten. © Staudinger

Die Stadt Mindelheim bereitet sich auf eine tiefgreifende Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO) vor, die am 1. Oktober in Kraft tritt.

Mindelheim – In der jüngsten Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschusses stellte Sabine Filser vom städtischen Bauamt die Konsequenzen der Gesetzesnovelle vor. Im Zentrum steht ein grundlegender Systemwechsel: Viele bisher landesweit geregelten Baupflichten werden künftig den Kommunen überlassen – darunter die Spielplatz- und Stellplatzpflicht. Gleichzeitig verlieren bestehende Satzungen zur Freiflächengestaltung und Grünordnung ihre Gültigkeit.

Stadt Mindelheim muss wegen Reform der Bayerischen Bauordnung Satzungen überarbeiten

Bürgermeister Dr. Stephan Winter sprach von einer Verwaltungsreform: „Es geht um drei Bereiche, die im Stadtrat immer wieder wichtige Themen sind.“ Die staatlichen Regelungen würden nicht einfach eins zu eins auf die kommunale Ebene übertragen. Sabine Filser ergänzte: „Die Staatsregierung wollte alles vereinfachen – ob das gelungen ist, sei dahingestellt.“

Neue Spielplatzsatzung für Stadt Mindelheim notwendig

Konkret bedeutet das: Wenn Städte wie Mindelheim weiterhin Spielplätze bei größeren Wohnbauprojekten vorschreiben wollen, müssen sie dies per eigener Satzung tun. Bereits 2023 hatte der Stadtrat eine entsprechende Regelung beschlossen. Diese muss nun überarbeitet und neu beschlossen werden, da die neue BayBO keine Vorgaben zur konkreten Beschaffenheit der Spielplätze mehr erlaubt – nur noch zu deren Größe, Ausstattung, Lage und Art der Erfüllung. Künftig soll in Mindelheim erst ab fünf Wohneinheiten ein Spielplatz nachgewiesen werden – bislang galt diese Pflicht ab drei Wohnungen.

Auf Nachfrage von Manfred Salger (CSU), ob die Ablöse zweckgebunden sei, bejahte Filser dies und sagte, dass sie auch für die Instandhaltung von Spielplätzen verwendet werde. Alfred Beilhack (Freie Wähler) erinnerte daran, dass die Kosten für Spielplätze letztlich bei Eigentümern und Mietern landeten. Die überarbeitete Spielplatzsatzung wurde ohne Gegenstimme zur Weiterberatung an den Stadtrat empfohlen.

Schottergärten sollen in Mindelheim verboten bleiben

Auch die bestehende Ortsbild- und Freiflächengestaltungssatzung muss überarbeitet werden – künftig ist nur noch das Verbot bestimmter Gestaltungsformen wie Schottergärten möglich. Diese will Mindelheim auch weiterhin untersagen. „Sie heizen das Stadtklima auf“, begründete Bürgermeister Winter die Haltung der Verwaltung.

Zudem regelt die neue Versiegelungs- und Einfriedungssatzung künftig die Höhe straßenseitiger Zäune. Sie dürfen nicht höher als 1,20 Meter sein, wie Filser erklärte. Es gehe um die Verkehrssicherheit und darum, einen erlebbaren Straßenraum zu schaffen. „Es soll nicht wie ein Kasernenhof wirken.“

Dietmar Wagner (Freie Wähler) zeigte sich skeptisch: In Mindelheim gebe es kein Problem mit Steingärten, das sehe in Großstädten anders aus. Ein pauschales Verbot halte er für überzogen. Winter entgegnete: „Wir sind nicht dogmatisch, aber bei Steingärten zeigt die Erfahrung, dass die Vernunft nicht immer siegt.“ Der ökologische Nutzen sei ohne Steingärten deutlich höher. Wagner stimmte als Einziger gegen die neue Satzung.

Stellplatzsatzung wird in Mindelheim neu geregelt

Bei der Stellplatzsatzung geht es insbesondere um die Anzahl der Parkplätze bei Neubauten. Auch hier entfallen die bisherigen landesweiten Vorgaben – Gemeinden müssen eine eigene Regelung treffen, wenn sie die Stellplatzpflicht aufrechterhalten wollen. Filser befürchtet, dass sonst keiner mehr einen teuren Stellplatz baut – und alle Autos auf der Straße stehen. Um dem entgegenzuwirken, greift die Stadt zur sogenannten Bestandsschutzoption: Die neue Stellplatzsatzung soll noch vor dem 30. September in Kraft treten, damit bestehende Regelungen erhalten bleiben. Ein Termin wie der 1. September sei geplant.

Peter Miller (ÖDP) forderte eine möglichst umfassende Satzung: „Wir müssen alles regeln, was geht – zum Beispiel auch Bäume zur Versickerung von Regenwasser vorschreiben.“ Dietmar Wagner (FW) ergänzte, er würde die Anforderungen sogar verschärfen. Kritisch sah er, dass Stellplätze weiterhin verkauft werden könnten und nicht dauerhaft an Wohnungen gebunden seien.

Für Wohngebäude sollen künftig neue Obergrenzen gelten: Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen ist nur noch ein Stellplatz pro Wohneinheit nötig. Für Mietwohnungen mit einer Bindung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz liegt die Obergrenze sogar bei 0,5 Stellplätzen pro Wohneinheit. Die neue Stellplatzsatzung wurde einstimmig an den Stadtrat empfohlen.

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