Mindelheimer Stadtrat beschließt Spielplatzsatzung

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Die Spielplatzsatzung soll in Zukunft für mehr Klarheit sorgen. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia / photographyMK

Mindelheim – Laut Bayerischer Bauordnung ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Gemeinden sind dazu ermächtigt, unter anderem die Lage, Größe, Ausstattung und die Ablösung von Kinderspielplätzen in einer Satzung zu regeln. In Mindelheim gab es so ein Regelwerk bislang nicht. „Da bisher immer unklar war, wie diese Verpflichtung zur Herstellung eines Spielplatzes einheitlich umgesetzt werden kann und in welchen Fällen die Möglichkeit zur Spielplatzablöse besteht, wäre es zweckmäßig, dies durch den Erlass einer entsprechenden Satzung zu regeln“, heißt es in der Sitzungsvorlage, die in einer der letzten Stadtratssitzungen behandelt wurde. Wie Sabine Filser vom Bauamt der Stadt erklärte, sei eine solche Satzung, die für private Kinderspielplätze innerhalb des Stadtgebiets und in den Ortsteilen gelten soll, auch im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung von Vorteil.

Mindelheimer Stadtrat beschließt Spielplatzsatzung - So wird die Ablöse berechnet

Ein zentraler Punkt der Satzung ist neben der Beschaffenheit und Ausstattung der Spielflächen die Möglichkeit der Spielplatzablöse und deren angemessene Höhe, wird in der Vorlage weiter erklärt. Zur Berechnung der Höhe des Ablösebetrags werden neben dem Bodenrichtwert des Baugrundstücks sowie der erforderlichen Größe auch die Herstellungskosten eines Spielplatzes je m² und die Unterhaltungskosten je m² angesetzt. Die Herstellungskosten sind in der Satzung mit 12 Euro/ m² angesetzt.

Zum Vergleich: bei der Herstellung von öffentlichen Spielplätzen lagen diese Kosten in jüngster Vergangenheit zwischen 75 und 95 €/m². Als Beispiele wurden hier der Biberspielplatz und der Spielplatz an der Pepi-Huith-Straße genannt. Die Unterhaltungskosten von 14,50 €/ m² wurden nach Erfahrungswerten auf 20 Jahre hochgerechnet.

Satzung mehrheitlich beschlossen

Manfred Salger (CSU) sah bezüglich der Satzung „ein großes Problem“ in den Ortsteilen. Es gebe die Gefahr, dass dadurch zum Beispiel alte Hofstellen nicht wiederbelebt würden. Auch fand er es unsinnig, wenn dort für jedes Gebäude mit mehr als drei Wohnungen ein eigener Spielplatz errichtet werden müsse. Filser zeigte für seine Argumentation Verständnis, jedoch gäbe es im Einzelfall die Möglichkeit der Abweichung. Bürgermeister Dr. Stephan Winter verwies darauf, dass die Regelung „keine Erfindung von uns“ sei. Sie müsse unabhängig vom Erlass der Satzung eingehalten werden.

Letztlich entschied sich der Stadtrat – gegen die Stimme von Salger – für die Satzung.

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