Nach unterschiedlichen Aussagen zu sexueller Belästigung: Kosovar (33) freigesprochen

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Ein 33-Jähriger musste sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor dem Amtsgericht Weilheim verantworten. © Frank Rumpenhorst

Zwei unterschiedliche Schilderungen zum Verhältnis und der angezeigten sexuellen Belästigung, drei einhellige Meinungen zum Urteil: Freispruch. Den Grund fasste die Staatsanwältin so zusammen: „Keine der beiden Aussagen ist glaubhafter als die andere.“

Weilheim – Hatten die beiden nun über eineinhalb Jahre ein sexuelles Verhältnis, wie es der angeklagte Kosovar vor Gericht erzählte? Oder war es nur ein gutes Verhältnis ohne Sex, wie es die Arbeitskollegin schilderte? Und war das, was an einem Feierabend im Oktober 2024 bei ihrem Weilheimer Arbeitgeber an der Damentoilette passierte, eine sexuelle Belästigung oder eine im Kosovo übliche Verabschiedung?

Angeklagter: „Wir waren bis Mitte 2024 zusammen“

Diese Fragen konnten auch in gut eindreiviertel Stunden nicht geklärt werden – auch weil sowohl der Angeklagte, als auch die betroffene Zeugin ihr Verhältnis zueinander völlig unterschiedlich schilderten.

Der 33-jährige Angeklagte sprach von einer sexuellen Beziehung mit der ein Jahr jüngeren Kollegin. Man habe sich nicht nur im Betrieb in der Pause getroffen, sondern auch privat. Und man habe Sex gehabt – im Auto, bei der jungen Frau daheim, aber nicht in der Firma. Kennengelernt hatten beide sich auf der Weihnachtsfeier im Dezember 2021: „Seit der Zeit waren wir bis Mitte 2024 zusammen.“ Beide schrieben sich auf allen möglichen Social-Media-Kanälen.

Zeugin stellt Angeklagten als Stalker dar

Die Zeugin, die den Kosovaren angezeigt hatte, schilderte den Umgang völlig anders. Auf die Frage nach sexuellen Beziehung zwischen den beiden, sagt sie laut und betont: „Nein!“ Sie habe auch nie Nacktfotos geschickt, nur er. Sie stellte ihn als ein Art Stalker, ohne das Wort zu benutzen, dar: „Er war immer da, wo ich war. Sogar zu meiner Geburtstagsfeier kam er, ohne eingeladen gewesen zu sein.“ Sie warf ihm vor Gericht Attacken schon vor der angezeigten sexuellen Belästigung vor: „Ich habe ihm immer gesagt, wir können Freunde sein, aber mehr nicht.“

Im Netz führten sie eine On-Off-Beziehung, von ihrer Seite. Sie blockierte ihn, sie nahm wieder Kontakt auf, blockierte ihn wieder – und so ging es weiter. Ein Chat lautete: „Du hast einen Freund, ich eine Frau. Wir machen das nur zum Spaß“, schrieb der Angeklagte. Verwunderlich fanden die Juristen, dass die Klägerin trotz aller angeblichen Attacken gegen sie immer wieder Kontakt zum Angeklagten suchte.

Frau fühlte sich belästigt und eingesperrt

Im Oktober 2024 trafen die beiden am Feierabend im Untergeschoss zusammen. Um in die Umkleide zu kommen, musste der Angeklagte in dem engen Gang an der Damentoilette vorbei.

Nach seinen Angaben habe er, im Türrahmen zum Vorraum der Toiletten stehend, die Frau nur gefragt, ob sie auch schon mit der Arbeit fertig sei und sich von ihr Wange an Wange verabschiedet. Ein üblicher Gruß unter Männern im Kosovo, wie er vor Gericht sagte. Die Frau erzählte dagegen, er habe im engen Vorraum gestanden, die Tür zugehalten, ihr mit der Hand über den Busen gestrichen und sie auf die Wange geküsst.

Da ihr „im Nachhinein bewusst wurde, wie viele Dinge passiert sind“, habe sie ihn diesmal angezeigt, begründete die Zeugin auf Nachfrage der Richterin die Anzeige zu diesem Zeitpunkt. Außerdem habe sie sich in dem engen Raum eingesperrt gefühlt.

Angeklagter wegen des Vorfalls entlassen

Der Angeklagte glaubt dagegen, dass sie ihn loswerden wollte, weil er sich mehr um seine Familie kümmern wollte und weniger um sie. Und er warf der Firma vor, mit ihr unter einer Decke zu stecken, weil er Überstunden verweigerte. Der Kosovar wurde dann auch tatsächlich wegen des Vorfalls entlassen.

Dass der Vorfall tatsächlich eine sexuelle Belästigung war, konnte jetzt allerdings vor Gericht nicht bewiesen werden. Alle drei Juristen sahen vor allem bei der Vernehmung der Frau einige Widersprüche. Es stand Aussage gegen Aussage. Erst plädierte deshalb die Staatsanwältin auf Freispruch, dann der Verteidiger, und die Richterin schloss sich den beiden Anträgen an: im Zweifel für den Angeklagten.