Wandelhalle in Bad Tölz: Auf dem Weg in eine Zukunft mit Veranstaltungen und Gastronomie

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Der Herderpark wurde 1956/57 laut Gutachten im Stil der Nachkriegsmoderne umgestaltet: Das Bild entstand in den 1960er-Jahren und zeigt die bei Kurgästen und Einheimischen sehr beliebten Gartenanlagen. (Repro) © Christoph Schnitzer

Um ihren Bebauungsplan für das Areal der Wandelhalle im Tölzer Badeteil fertig zu bekommen, hat sich die Stadt Bad Tölz noch einmal einen Aufschub verschafft.

Bad Tölz – Wie geht es eigentlich weiter mit den Jod-AG-Flächen im Tölzer Badeteil? Was die Grundstücke südlich der Ludwigstraße (Jodquellenhof, Alpamare-Areal) betrifft, stehen wichtige juristische Entscheidungen noch aus. Anders sieht es mit Flächen nördlich der Ludwigstraße (Wandelhalle mit Umgriff, Parkplatz Seppstraße, Herderpark) aus. Hier war der Verwaltungsgerichtshof, also die obersten bayerischen Verwaltungsrichter, im Juni 2022 zu einem Ortstermin in Tölz gewesen und hatte überraschend schnell ein Urteil gefällt. Wichtigste Aussage: Für die weitreichenden Wohnbau-Pläne des Jod-AG-Vorsitzenden Anton Hoefter auf den Wandelhallenflächen gibt es keine Grundlage. Alle nicht bebauten Flächen sind Außenbereich. Wenn die Stadt nicht will, kann Hoefter dort nicht mal eine Garage errichten.

Stadt wünscht sich Veranstaltungsstätte in der Wandelhalle

Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung in der jüngsten Sitzung des Tölzer Bauausschusses zu sehen, in dem es um eine Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Wandelhalle, Sondergebiet Veranstaltungs- und Tagungsstätte mit Gastronomie“ ging. Die Stadt ist seit 2021 damit beschäftigt, ihren städtebaulichen Willen für die Wandelhalle mit Umgriff in einen Plan zu fassen und Art und Maß der baulichen Nutzung festzulegen. Um genug Zeit zu haben, hatte die Stadt im Oktober 2021 eine Veränderungssperre für dieses Areal mit dem unbebauten Teil des Herderparks erlassen.

Diese Sperre darf nach den vergangenen zwei Jahren noch um ein Jahr verlängert werden, erklärte Bauamtsleiter Christian Fürstberger den Bauausschuss-Mitgliedern. Dieser Zeitaufschub werde ausreichend sein, um den Bebauungsplan abzuschließen. In ihm wird zum Beispiel der Erhalt der denkmalgeschützten Wandelhalle festgeschrieben. In ihr kann sich die Stadt eine Veranstaltungs- und Tagungsstätte mit Gastronomie vorstellen. In der Metropolregion München bestünde dafür laut einem Fachgutachten der Treugast vom April 2021 hohes Nachfragepotenzial.

Herderpark in Bad Tölz soll nicht bebaut werden

Wichtig ist der Stadt auch der Erhalt des noch nicht bebauten Herderparks. Mit seinem Hillerbrand’schen Musikpavillon wird er laut Gutachten als stilprägend für die 1950er-Jahre angesehen. Ein ähnlicher Park existiere nur noch in Bad Reichenhall. Er sei, so Fürstberger, leider nicht zugänglich und ziemlich heruntergekommen.

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Die Veränderungssperre wurde vom Bauausschuss ohne große Diskussion und Gegenstimme verlängert. Wichtig: Die Brachfläche an der Seppstraße, die früher als Ersatzparkfläche genutzt wurde, ist nicht von der Veränderungssperre betroffen. Das ist deshalb nicht nötig, weil das VGH-Urteil auch sie als derzeit nicht bebaubare Außenbereichsfläche bezeichnet. Die Stadt halte, so Fürstberger, an einer Hotelplanung für dieses Grundstück fest. Aber derzeit ist sie „wegen anderer Projekte“ zurückgestellt.

(Von Christoph Schnitzer)

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