Endlich kein Baustopp mehr: Arbeiten an Gruber-Kosmetikschule in Rottach-Egern können weitergehen

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Die Bauarbeiten am Seminarhaus können nach langem Stillstand wieder beginnen. Ob dies der letzte Akt im Drama um die Kosmetikschule ist, bleibt abzuwarten.  © Thomas Plettenberg

Lange herrschte Stillstand auf der Baustelle für das neue Seminarhaus von Gruber Kosmetik in Rottach-Egern. Jetzt laufen die Arbeiten wieder. Die Gemeinde hatte dazu ihr Okay gegeben.

Rottach-Egern - Eine Nachbarschaftsklage hatte die Bauarbeiten für das künftige Seminarhaus des Unternehmens Gruber Kosmetik am Reiffenstuelweg über ein Jahr lang auf Eis gelegt. So lange stand der fast fertiggestellte Neubau verlassen da, mit Planen vor der Witterung geschützt. Jetzt wird dort wieder gearbeitet.

Gemeinde hat Bebauungsplan für den Bereich aufgestellt

Möglich gemacht hat dies die Gemeinde Rottach-Egern mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der inzwischen in Kraft ist. Anfang Juli, berichtet Bauamtsleiterin Tanja Butz, habe die Gemeinde im Rahmen der Genehmigungsfreistellung ihr Okay für den Bau gegeben. Eine solche Freistellung von der Genehmigung durch das Landratsamt ist möglich, wenn das Bauvorhaben exakt den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht. Das sei hier der Fall, erklärt Butz.

Nachbar will sich nun mit Normenkontrollklage wehren

Ob dies der letzte Akt im Drama um die Kosmetikschule ist, bleibt abzuwarten. Der klagende Nachbar hatte kurz vor der Verabschiedung des Bebauungsplans durch den Gemeinderat in dessen Sitzung am 3. Juni angekündigt, diesen mit einem Normenkontrollverfahren anzugreifen. Die Gemeinde, heißt es im Schriftsatz seiner Rechtsanwältin, könne sogar schadenersatzpflichtig werden, sollte ein Gericht den Bebauungsplan wieder aufheben.

Gutachten sollte Sorgen der Nachbarn entkräften

Bürgermeister Christian Köck (CSU) wiederum hatte bei der Sitzung aus seiner Verärgerung über den anhaltenden juristischen Widerstand keinen Hehl gemacht. Die Bauwerberin, also die Gruber-Stiftung, habe alles unternommen, um es dem Nachbarn recht zu machen, meinte er. So wurden das Maß der Nutzung reduziert und Gutachten erstellt. Letztere entkräften die Sorge, dass der Betrieb des Seminarhauses für die Anwohner eine Belastung bedeutet.

Kläger: Gewerbliche Nutzung stört Charakter des Wohngebiets

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan hat die Gemeinde dem Schulungsgebäude rückwirkend eine baurechtliche Grundlage verschafft. Hermann Elmering, der in dieser Sache seinen Sohn Ernst Erik vertritt, stützte seine Klage gegen die Baugenehmigung auf das Argument, die gewerbliche Nutzung störe den Charakter des allgemeinen Wohngebiets. Daraufhin veranlasste das Verwaltungsgericht München am 6. März 2024 mit einer Zwischenentscheidung einen Baustopp. Im Juni 2024 schließlich beschloss der Rottacher Gemeinderat, den jetzt gültigen Bebauungsplan auf den Weg zu bringen.

jm

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