Jahrelange Verhandlungen: Bauen im Ort scheitert an den Grundstücken

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Innerorts Baugrund zu entwickeln, ist schwer bei den aktuellen Grundstückspreisen. (Symbolfoto) © Karl-Josef Hildenbrand

Die Gemeinde Taufkirchen hat Probleme mit der Nachverdichtung.

Taufkirchen – Der Bauausschuss Taufkirchen hat am Dienstag eine lange Liste von Einwänden gegen die erste Änderung der Außenbereichssatzung für Solching-Ost abgearbeitet. Am Ende stimmten alle Ausschussmitglieder den von der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschlägen zu.

Sobald die Gemeinde das Ergebnis öffentlich gemacht hat, tritt die Änderung in Kraft. Konkret geht es darum, bauliche Änderungen an bestehenden Gebäuden zu erleichtern und Baurecht für drei neue Wohnhäuser im Norden des Gemeindebereichs zu schaffen. Die Regierung von Oberbayern bewertete das kritisch.

Gemäß einer Innenverdichtung sollten erst die freien Grundstücke in Taufkirchen selbst bebaut werden, bevor man im Außenbereich eine „bandartige Siedlungsentwicklung und Zersiedelung der Landschaft“ begünstige, erklärte die Regierung sinngemäß. Diesem Vorwurf hält die Gemeinde dagegen, dass in Solching keine neue Siedlung entwickelt werde, sondern bereits lange bestehende Bebauung aufgenommen werde.

Laut Bayernatlas hochwassergefährdet

Zum Thema „Innenentwicklung“ im Hauptort antwortet die Gemeinde in ihrem Abwägungsbeschluss, dass sie dies seit langem erfolglos versuche. „Wir würden sehr gerne im Hauptort nachverdichten“, erläuterte Hans Baumgartner vom Bauamt im Gespräch mit unserer Zeitung. Nur: Viele Grundstückseigentümer wollen nicht verkaufen.

Ein Hauptgrund dafür sei im Steuerrecht verankert, so Baumgartner. Viele Grundstücke seien im Besitz von Landwirten. Veräußert einer sein Grundstück und reinvestiert den Gewinn nicht in anderen landwirtschaftlichen Grund oder Betriebsgebäude, muss er ihn mit 56 Prozent versteuern. Das veranlasse viele Eigentümer, das Grundstück lieber zu verpachten oder weiter zu bewirtschaften. Mit mehreren Grundstückseigentümern verhandle er zum Teil seit Jahren, sagte Baumgartner.

Dass die Planung „laut Bayernatlas anteilig in Hochwassergefährdungsflächen“ liege, wies die Gemeinde zurück. Laut Abwägungsbeschluss ist insbesondere der Bereich östlich der Vils schon aufgrund seiner Topografie hochwasserfrei. Außerdem hätten weder die Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes noch das Wasserwirtschaftsamt München Bedenken angemeldet, so die weitere Begründung.

Auch die Versickerung des Niederschlagswassers stellt nach Ansicht der Gemeinde kein Problem dar. Das Wasser müsse auf keinen Fall in die Vils geleitet werden. Vielmehr müssten die Bauherren der drei Häuser sicherstellen, dass der Niederschlag auf dem eigenen Grundstück versickere.

Grundlegende Zweifel, dass in Solching-Ost überhaupt die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Außenbereichssatzung bestehen, äußerte der Rechtsanwalt einer Anwohnerin. Sie ist vor allem gegen die drei geplanten neuen Häuser auf Grundstücken nördlich ihres Reiterhofs. Ihr Rechtsanwalt argumentierte unter anderem, dass diese keine Baulücken schließen würden, wie in diesem Falle eine gesetzliche Forderung laute.

Reiterhof kommt mit Rechtsanwalt

Außerdem befürchtet die Anwohnerin, dass sich ihre künftigen Nachbarn über den Lärm, den Geruch und den Staub von den angrenzenden Pferdekoppeln und Paddocks – den Pferdeboxen – beschweren und womöglich gerichtlich dagegen vorgehen könnten.

Baumgartner erläuterte dazu, dass die Untere Immissionsschutzbehörde schon gegen eine frühere Planung keine Bedenken erhoben habe. Damals waren statt der drei fünf neue Wohnhäuser vorgesehen. Die drei jetzt geplanten seien sogar noch weiter vom Gelände des Reiterhofes entfernt.

Um die Eigentümerin des Reiterhofes vor Beschwerden zu schützen, sei die Gemeinde sogar noch weiter gegangen als das Landwirtschaftsamt gefordert hat. Demnach müssen die neuen Solchinger „Beeinträchtigungen durch Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen“ auch „über das übliche Maß hinaus“ dulden. Das schließt auch die Möglichkeit ein, dass die als Pferdekoppeln genutzten Flächen irgendwann vielleicht zum Anbau von Feldfrüchten genutzt und dann je nach Notwendigkeit auch einmal nachts beackert werden müssen.

Die Bauausschussmitglieder lehnten es daher auch einstimmig ab, das Bauleitplanverfahren einzustellen, wie es der Rechtsanwalt forderte. Die Anwohnerin kann nun dagegen klagen.

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