Erhöhung der Abwassergebühren in Bad Wörishofen: Stadt äußert sich zu Sachstand und Rahmenbedingungen – Stellvertretende Bürgermeister geben Erklärung ab

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Die Erhöhung der Abwassergebühren sorgt in Bad Wörishofen weiterhin für Diskussionsstoff. © Symbolbild: Bildagentur PantherMedia/Boris Zerwann

Bad Wörishofen – Die Erhöhung der Abwassergebühren sorgte in der Kneippstadt für Diskussionen.

Laut Pressemitteilung der Stadt konnte mit der Durchführung der Tiefbaumaßnahmen der letzten Jahre ein erheblicher Anteil an „Altlasten“ in der Abwasserentsorgung beseitigt werden. „Bad Wörishofen ist auf einem guten Weg, seine Infrastruktur im Bereich Abwasser zukunftsfähig, ökologisch und regelkonform aufzustellen. Dies kostet allerdings auch viel Geld“, heißt es weiter.

Die Abwasserbeseitigung und deren Kostenberechnung wird dabei laut Stadt durch drei wesentliche Faktoren bestimmt:

• Auf den seit 1996 bestehenden Vertrag mit einer Firma als privatem Betreiber im Auftrag der Stadt werden jährliche Zahlungen geleistet, die grundsätzlich einer Preisgleitklausel unterliegen. Dadurch ergeben sich aufgrund der Teuerung und Inflationsentwicklung nicht unerhebliche Preisanpassungen nach oben.

• Seit Anfang der 2000er Jahre besteht vom Landratsamt Unterallgäu aus die gestellte Aufgabe, in Kirchdorf aus einem Mischwassersystem ein Trennwassersystem zu machen. Insbesondere Wasser, das nicht geklärt werden muss (beispielsweise Regenwasser und Grundwasser), kann so separat abfließen und spart im Betrieb Kosten bei der Kläranlage. Die dafür notwendigen Baumaßnahmen wurden und werden in den letzten Jahren nun vorgabengemäß umgesetzt. Allein hier wurden bereits rund 6,25 Millionen Euro an Kanalbaumaßnahmen realisiert. Weitere Maßnahmen in Kirchdorf sind noch erforderlich. Darüber hinaus forderte das Landratsamt wegen des Wachstums der Stadt wiederholt die Erweiterung der Kläranlage, was deshalb schon seit 2018 in der Diskussion stand. Dieses Millionenprojekt ist nun fertiggestellt und führt im Rahmen der Abfinanzierung zu erhöhten Zahlungen an den Kläranlagenbetreiber.

• All diese Kosten wurden in der Neukalkulation der Abwassergebühren berücksichtigt. Dazu sei die Stadt Bad Wörishofen auch durch das Landratsamt angehalten. In den Haushaltsgenehmigungen wird regelmäßig als Vorgabe ausgerufen, kostendeckende Gebühren zu erheben. Zitat Landratsamt: „Auf die Verpflichtung zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei kostenrechnenden Einrichtungen wird daher (…) hingewiesen. Weiterhin müssten sämtliche Einrichtungen laufend auf Einsparungen bei den Ausgaben sowie Gebührenanpassungen überprüft werden.“

Angesichts dieser Gegebenheiten habe der Stadtrat die Abwassergebühren mit einer sich quer über den Ratstisch gebildeten 70-Prozent-Mehrheit festgesetzt. Basis dazu sei die Neukalkulation der Gebühren durch eine renommierte Fachfirma für Kommunalberatung und Gebührenkalkulation gewesen. Der letzte kalkulierte Satz von 2,18 €/m³ wurde in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Bad Wörishofen mittels einer Änderungssatzung durch den neuen Betrag von 4,20 €/m³ ersetzt.

Anpassung sei aufgrund des Kommunalabgabengesetzes nötig geworden

Diese Anpassung sei aufgrund des Kommunalabgabengesetzes (KAG) notwendig gewesen. „An dem neu kalkulierten Betrag haben insbesondere Investitionen in öffentliche Kanäle und die Investition in die Kläranlagenerweiterung einen größeren Anteil. Rund ein Drittel der Gebührenmehrung sind somit auf die Investitionen in die Erweiterung der Kläranlage, den Kanalbau in Kirchdorf und weitere Maßnahmen wie den Kanalbau in Stockheim samt Regenüberlaufbecken zurückzuführen“, wird in der Mitteilung erklärt.

Der übrige Anteil an der Kostensteigerung ergebe sich zum großen Teil aus den Betriebskosten der Kläranlage und deren inflationsbedingten Steigerungen. Hier hätten insbesondere die Kostensteigerungen in den Bereichen Material, Personal und Energie einen großen Anteil.

Anpassungsspielräume werden eruiert

Die Kalkulation erfülle die rechtlichen Anforderungen des KAG zur Berücksichtigung des Zeitraums von vier Jahren vor der Kalkulation und der auf den Kalkulationszeitpunkt folgenden vier Jahre. Die rechtliche Anforderung der Kostendeckung werde eingehalten; es werden insbesondere keine Überschüsse generiert. Eventuelle Überdeckungen würden Kraft Gesetz bei der nächsten Kalkulation wieder ausgeglichen.

Nach einer nicht-öffentlichen Vorstellung der Entwurfszahlen und der Festlegung der gesetzlich üblichen Einbeziehung der Defizite des Abwassergebührenhaushaltes der vier Vorjahre sei in der folgenden Ratssitzung am 13. Dezember 2023 der Beschluss zur Gebührenerhöhung mit 70-Prozent-Mehrheit gefasst worden. Das Landratsamt Unterallgäu als Rechtsaufsichtsbehörde habe zwischenzeitlich die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses bestätigt. „Angesichts zweier Anträge aus dem Ratsgremium und mehrerer Gespräche im Ort wird derzeit eruiert, ob es Anpassungsspielräume gibt. Auch hier hat die Rechtsaufsicht allerdings schon klar signalisiert, dass eine Gebührenhöhe, die bewusst unterhalb des Kostendeckungsgrades liegen würde, haushaltsrechtlich nicht akzeptabel wäre“, heißt es von Seiten der Stadt abschließend.

Stellvertretende Bürgermeister geben Erklärung ab

In einer gemeinsamen Presseerklärung äußern sich auch Zweiter Bürgermeister Daniel Pflügl und Dritte Bürgermeisterin Michaela Bahle-Schmid. Dass die Erhöhung der Abwassergebühren die Gemüter der Wörishofer Bürgerinnen und Bürger errege, „ist absolut nachvollziehbar und in der Rückschau betrachtet sind, hinsichtlich dieser Entscheidung, auch Fehler einzuräumen“, teilen die beiden mit. „Wie in solchen Fällen eigentlich üblich, wäre es wichtig gewesen, den Stadtrat und hier insbesondere die Fraktionsführer im Vorfeld umfassend zu informieren, sodass eine angemessene Vorbereitung in den Fraktionen hätte stattfinden können. Dafür, dass die kurzfristig angesetzte Debatte sodann nicht öffentlich abgehalten wurde, gab es schlichtweg keinen Grund und eröffnet Raum für Spekulationen“, heißt es weiter. Sollte die Anpassung der Satzung bereits seit 2020 vorgeschrieben gewesen und sogar durch die Rechtsaufsicht angemahnt worden sein, stelle sich die Frage, weshalb sich das Thema erst jetzt auf der Tagesordnung finde. Für „das Versäumnis“ nun die Bürgerinnen und Bürger auf einen Schlag vollumfänglich in die Pflicht zu nehmen, sei weder fair noch richtig – denn es liege auf der Hand, dass eine derart drastische und unvorhersehbare Erhöhung finanziell enorm belaste.

„Wir unterstützen daher die Stimmen aus dem Stadtrat, welche eine gründlichere und besser vorbereitete Beratung des Themas fordern“, so Pflügl und Bahle-Schmid. Auch sei es notwendig, die Berechnungen hinsichtlich künftiger Investitionen, wie auch die Erfassung der zurückliegenden Jahre nochmals eingehend zu überprüfen. „Wie von den Wörishofer Hoteliers zurecht kritisiert, wurde zudem überhaupt nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen die Gebührenerhöhung für die Betriebe hat, die ihren Gästen noch eine klassische Kneippkur anbieten. Bekannterweise ist die Hydrotherapie ein wesentlicher Bestandteil der Kneipp-Therapie“, schließen die beiden in der Mitteilung.

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