Stadtwerke können Fortführung des Verfahrens nicht erzwingen

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Bis hierher und nicht weiter: Eine Erweiterung des Gewerbegebiets Nord, so wie Miesbach sie sich wünscht, scheitert an der Erweiterung des Wasserschutzgebiets. Einer von mehreren Streitpunkten mit München. © Thomas plettenberg

Im Streit um die Petition zur Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing hat das Umweltministerium dem Landratsamt in einem Punkt freie Hand gelassen. Derweil lehnt Landrat Olaf von Löwis ein Gespräch mit OB Dieter Reiter zum Wasser ab.

Zwischen Miesbachs Bürgermeister Gerhard Braunmiller (CSU) und dem Münchner OB Dieter Reiter (SPD) herrscht Stunk (siehe Miesbach & Umgebung), doch der eigentliche Ansprechpartner für München wäre Landrat Olaf von Löwis (CSU). Der ist als Leiter der Unteren Wasserbehörde zuständig für das Verfahren zur Ausweisung einer Wasserschutzzone Thalham-Reisach-Gotzing. Redet Reiter also mit dem Landrat in der Sache?

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Würde er gern, doch Löwis lehnt dies ab. In seiner staatlichen Funktion sei er „zu absoluter Objektivität und Neutralität verpflichtet“, heißt es zur Begründung aus dem Landratsamt. Wie schnell man in den Ruch gerät, parteiisch zu sein, durfte Löwis‘ Vorgänger Wolfgang Rzehak (Grüne) erleben, als er beim Erörterungstermin mit Befangenheitsanträgen regelrecht überzogen wurde. Also lieber Zurückhaltung üben, lautet wohl Löwis‘ Kalkül.

Landratsamt wird Verfahren aussetzen - Stadtwerke sind die Hände gebundene

Was seine Behörde derweil angekündigt hat, ist, das Ausweisungsverfahren auszusetzen, wenn die Prüfung der Unterlagen seitens des Landesamts für Umwelt beendet ist (wir berichteten). Das Landratsamt folgt damit dem Berücksichtigungsbeschluss des Landtags. Der war der Petition gefolgt, wonach das Verfahren auszusetzen ist, bis die Klage zur Altrechtefrage entschieden ist. Gegen das jetzige Vorgehen des Landratsamts haben Stadt und Stadtwerke München übrigens kein wirkliches Rechtsmittel.

Umweltministerium und Stadt sehen Rechtslage völlig anders

Den Hebel hätte allenfalls das Bayerische Umweltministerium ansetzen können. Als Vertreterin der Staatsregierung in diesem Fall hätte es erklären können, dem Beschluss des Landtags nicht zu entsprechen, was zu erneuten Behandlungen in Ausschuss oder auch Gesamtgremium geführt hätte. Doch das Ministerium verzichtete darauf, obwohl es in der Sache – ebenso wie die SWM – eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt, nämlich der Meinung ist, dass Schutzgebietsverfahren ungeachtet der Altrechte-Frage durchzuführen sind. Das Ministerium legte das weitere Vorgehen dann einzig ins Ermessen des Landratsamts, das dann dem Votum des Landtags folgte.

Gewissermaßen liegt der Ball nun beim Verwaltungsgericht München. Dieses teilt auf Anfrage mit, dass „eine konkrete Aussage über den weiteren Gang des sehr umfangreichen Verfahrens derzeit leider nicht möglich ist“. Die Kammer sei sich der Bedeutung des Falles aber bewusst.

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