Arbeiter-Wohnheim am Dreitannenbichl: „Thema dürfte vom Tisch sein“

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Zu knapp bemessen?: Füssen-West-Ehrenvorsitzende Evelyn Vesenmayer steht dort, wo die Zufahrt zum Wohnheim gebaut werden soll. © privat

Der Dreitannenbichl darf laut Urkunden bebaut werden. Fällt nun das Bürgerbegehren gegen das geplantes Arbeiter-Wohnheim zusammen wie ein Kartenhaus?

Füssen – Seit Bekanntwerden der Pläne für ein Arbeitnehmer-Wohnheim neben dem Dreitannenbichl rumort es im Füssener Westen. Wie sehr, musste Bürgermeister Maximilian Eichstetter (CSU) bei einer Informationsveranstaltung Ende Januar am eigenen Leib erfahren. Um für mehr Klarheit in der Diskussion zu sorgen, sicherte er zu, die besonders umstrittene Zufahrt abstecken zu lassen. Außerdem sollte überprüft werden, was genau urkundlich vereinbart wurde, als der Oblisberg 1969 in den Besitz der Stadt überging. Beides ist mittlerweile geschehen – mit zum Teil überraschenden Ergebnissen.

Für Rainer Waibl, Gründungsmitglied des Vereins Füssen-West, ist die Sache klar: „Wenn in der Schenkungsurkunde steht, dass das Gelände Grünfläche bleiben muss, fällt das ganze Vorhaben unter den Tisch.“ Gibt es ein solches Bebauungsverbot für den Bichl und ist das Baugrundstück davon betroffen oder nicht – das sei die Gretchenfrage, so Waibl bei dem Treffen Ende Januar.

Nach Recherchen in den Archiven der Stadt kann Bürgermeister Eichstetter diese Frage mittlerweile eindeutig beantworten: „Es gibt keine Auflagen in beiden Urkunden, dass eine Bebauung nicht möglich ist“, teilte er auf Anfrage mit. Das gelte auch für das Grundstück, über das die Zufahrt zum Wohnheim erfolgen soll. Diese Fläche sei bereits damals als Zufahrtsstraße in die Pläne eingezeichnet worden. Die Stadt habe sich beim Kauf sogar verpflichten müssen, sie noch im selben Jahr mit einer Rohplanie zu versehen, berichtete er.

Kein Geschenk

Gleichzeitig räumte der Bürgermeister mit einer Legende auf. Denn das knapp drei Hektar große Areal wurde entgegen der landläufigen Meinung der Stadt nicht durch den vormaligen Besitzer Otto Hieber geschenkt, sondern am 23. Januar 1969 für 400.000 Mark verkauft. Im Gegenzug habe Hieber Baurecht für ein Mehrfamilienhaus am Dreitannenbichl zugesprochen bekommen. Lediglich ein kleines Teilstück von 172 Quadratmetern habe der Mechaniker der Kommune kostenlos überlassen.

Für Eichstetter ist damit klar: „Somit ist der Dreitannenbichl aufgrund des Kaufvertrags von 1969 bebaubar und das Thema Bebaubarkeit, Auflagen und Schenkung dürfte vom Tisch sein.“ Das beweise auch der geltende Flächennutzungsplan (FNP) für das Gebiet. Dieser sehe ein Senioren- oder Pflegeheim auf dem Bichl vor. „Wir könnten theoretisch den gesamten Dreitannenbichl bebauen“, erläuterte er. Wobei der Rathauschef erneut darauf hinwies, dass man genau das eben nicht wolle und der Hügel vom Wohnheim nicht tangiert werde.

Verwundert ist der Rathauschef deshalb auch darüber, dass er vom Verein bisher noch keine Reaktion auf sein Angebot erhalten habe, bei der anstehenden Neufassung des FNP den Dreitannenbichl herauszunehmen, damit dieser tatsächlich nicht mehr bebaut werden dürfe. „Denn das wäre genau das, was der Verein Füssen-West immer gefordert hat.“

Dessen Ehrenvorsitzende Evelyn Vesenmayer kündigte im Gespräch mit dem Kreisboten an, dass der Verein weiter Unterschriften für sein Bürgerbegehren sammeln wolle. Zwar habe man mittlerweile die erforderlichen 1100 Unterschriften zusammen, aber um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, wolle man noch mehr zusammen tragen. „Wir lassen das bis Ende Februar weiterlaufen“, sagte Vesenmayer. „Wir ziehen das durch – jetzt erst Recht!“

„Ein Hohn“

Für neuerliche Verstimmung unter den Gegnern des Wohnheims sorgt auch, dass die Stadt mittlerweile wie versprochen die Zufahrt abgesteckt hat. „Die Absteckung des Zuwegs ist ein Hohn!“, kritisiert Dr. Maria Deubzer vom Verein das Vorgehen. Markiert worden sei lediglich ein 3,5 Meter breiter Weg. „Das reicht vielleicht für die Feuerwehrfahrzeuge aus. Sie reicht aber nicht für Müllfahrzeuge“, so Deubzer.

Da Müllfahrzeuge auch nicht rückwärts fahren dürften, werde auch ein 21 Meter großer Wendehammer benötigt. Sie gehe davon aus, dass eine mindestens acht Meter breite Schneise für die Zufahrt in den Hang gegraben werden muss. Schließlich brauche auch eine Zufahrt etwa einen Meter für Randsteine, Bankett und eine Mulde für Rohre.

Dem widerspricht Eichstetter entschieden. Gespräche zwischen Bauherren, Feuerwehr und Landratsamt hätten ergeben, dass eine Breite von drei bis 3,5 Metern für die Zufahrt ausreichen. „Man erkennt, dass die bereits bestehende asphaltierte Straße breiter ist als die private Zufahrt zum Grundstück sein wird“, erklärte er. Genaueres werde ohnehin erst die Ausführungsplanung ergeben.

Kritisiert wird von den Westlern ferner, dass die Verwaltung drei Anwohner des „Am Dreitannenbichl-Weg“ schriftlich über geplante Baumarbeiten auf dem Baugrundstück durch die CoCo Real Gmbh informiert habe. Für Deubzer drängt sich deshalb die Frage auf: „Sollen hier Bäume gefällt werden und Fakten geschaffen werden, bevor das Bürgerbegehren beendet ist?“

Das sei nicht der Fall, betont Eichstetter. Bei den angekündigten Arbeiten handle es sich lediglich um einen Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Demnach sind Fällungen und Rodungen zwischen dem 1. März und 30. September nicht erlaubt und müssen deshalb jetzt vorgenommen werden.

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