Bei falscher Sicherung drohen saftige Bußgelder: So beladen Sie das Auto richtig für den Urlaub

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Wer in den Urlaub fährt, packt oft mehr ein, als das Auto verträgt. Die Folgen können laut ADAC gravierend sein. Welche Strafen drohen und wie es richtig geht.

München – Sommerzeit ist Reisezeit: Der Kofferraum wird bis zur Oberkante gefüllt, auf dem Rücksitz stapeln sich Einkaufstaschen, und auf dem Dach thront die Dachbox. Im Heck sorgt noch ein Fahrradträger für Extra-Ballast. Gerade zu Ferienzeiten sieht man auf den Straßen solche voll beladenen Autos und Anhänger – doch nur wenige Fahrer denken dabei an die Risiken: Sie reichen von Behinderungen beim Bremsen über ein schwierigeres Fahrverhalten bis hin zu dramatischen Unfällen.

Überladung des Autos im Urlaub: Eine Gefahr für Fahrverhalten und Sicherheit

Die höchstzulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs, die sich aus Leergewicht und maximaler Zuladung zusammensetzt, darf nicht überschritten werden. Der entscheidende Wert steht im Fahrzeugschein (Feld F), wie der ADAC erklärt. Bei modernen Autos fällt er oft kleiner aus als vermutet – manche Modelle erlauben nicht einmal 400 Kilogramm Zuladung.

Doch nicht nur das Gesamtgewicht zählt: Auch die maximalen Achslasten für Vorder- und Hinterachse sind reglementiert (Fahrzeugschein, Ziffern 8.1 und 8.2). Besonders beim Beladen wirken schwere Gegenstände laut ADAC meist auf die Hinterachse – vor allem Dachboxen, Fahrradträger oder Hängerstützlasten verschieben das Gewicht nach hinten und die Lenkung wird schwammig.

Eine Frau belädt ihr Auto
Das Gepäck muss sicher im Kofferraum verstaut werden. © Holly D Photography/IMAGO

Wer einen Anhänger, Caravan oder Bootstrailer zieht, muss zusätzlich zur eigenen Fahrzeugmasse die zulässige Anhängelast und die maximal erlaubte Stützlast an der Anhängerkupplung, die auch nachgerüstet werden kann, beachten. Die Regeln hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher im Paragraf 34 der StVZO festgehalten

Bei unzureichender Sicherheit des Autogepäcks drohen Bußgelder

Bei einer Vollbremsung kann selbst leichtes Gepäck zu einem gefährlichen Geschoss werden. Die physikalischen Kräfte, die im Ernstfall wirken, werden oft drastisch unterschätzt. Ein Crash-Test des ADAC zeigt: Unzureichend gesicherte Ladung kann Insassen schwer verletzen oder tödlich gefährden.

Wer die zulässige Gesamtmasse seines Fahrzeugs überschreitet oder die Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert in Deutschland Geldstrafen. Ist die Ladung nicht verkehrssicher verstaut und gefährdet sie andere Verkehrsteilnehmer, fallen laut bussgeldkatalog.org 60 Euro an – bei einem Unfall verdoppelt sich die Strafe. Bei schweren Vergehen, beispielsweise der Missachtung der Maximalhöhe auf der Autobahn, werden bis zu 240 Euro fällig.

Sicher in den Sommerurlaub: Praktische Tipps zum Beladen des Autos

Autofahrer können mit dem vollgepackten Fahrzeug (oder Gespann) zu einer öffentlichen Pkw-Waage fahren – zu finden bei vielen Wertstoffhöfen, Baustoffhandlungen oder in ADAC-Prüfzentren. Für Vielfahrer mit viel Gepäck lohnt sich die Anschaffung einer Radlastwaage, um böse Überraschungen zu vermeiden. Für die richtige Beladung des Pkws gibt der ADAC wertvolle Empfehlungen:

  • Schwere Gegenstände unten verstauen, idealerweise im Fußraum hinter Fahrer- und Beifahrersitz
  • Lückenlose und formschlüssige Anordnung der Ladung sorgt für Stabilität
  • Gleichmäßig und mit hoher Spannung angebrachte Ladungssicherungsnetze und Gurte fixieren die Fracht
  • Gepäcknetze oder -gitter verhindern das Fallen von Gepäck in den Fahrzeuginnenraum
  • Zerbrechliche Gegenstände wie Glas oder Porzellan in stabile Kartons oder Decken einwickeln und im Fußraum verstauen
  • Ladung diagonal mit Gurten sichern und diese an Ösen und Haken befestigen
  • Warndreieck und Verbandskasten müssen immer zugänglich bleiben
  • Rotes Warnlicht und Rückstrahler am Ende der Ladung bei Nachtfahrten anbringen

Mit dem Auto in den Urlaub fahren: So viel Überlänge und Höhe sind erlaubt

Bei kurzen Transportstrecken von bis zu 100 Kilometern ist ein Überstand der Ladung über das Fahrzeugheck hinaus bis zu drei Meter zulässig. Bei weiteren Fahrten reduziert sich die erlaubte Überlänge laut deurag.de allerdings deutlich: Hier sind lediglich 1,5 Meter Überhang zugelassen. In beiden Fällen ist eine besondere Kennzeichnung durch eine rote Fahne erforderlich, sobald die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinaussteht. NRW hat vor wenigen Wochen ein neues System auf Autobahnen eingeführt, um Überladungen zu erkennen.

Auch nach vorne darf Ladung nicht unbegrenzt hinausragen – hier greifen strengere Regelungen. Bis zu einer Höhe von 2,5 Metern ist kein Vorbau erlaubt. Erst wenn das Transportgut diese Höhe überschreitet, ist ein Vorstand von bis zu 50 Zentimetern nach vorne zulässig – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. (jaka)

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