Jobcenter zahlt Miete nicht, weil Frau sparsam lebt: Richter stoppen das Amt

  • Im Video oben: Jobcenter muss Bürgergeld-Empfängerin höhere Miete zahlen: Was das Urteil jetzt bedeutet

So wenig wie möglich heizen, Strom und Wasser sparen? Das sind eigentlich Tugenden, die auch politisch gewollt sind. Für eine Bürgergeld-Empfängerin aus Brandenburg wurde dieses Sparverhalten erst einmal zum Problem.

Denn das Jobcenter verweigerte ihr die Übernahme von Miete und Heizkosten, mit der Begründung, die gemessenen Verbrauchswerte seien „außerordentlich gering“ gewesen. Der Verdacht der Behörde: Die Frau nutze ihre Wohnung gar nicht tatsächlich.

Die Konsequenz war für eine Bürgergeld-Empfängerin durchaus drastisch: Das Jobcenter zahlte die monatlich fälligen 397,30 Euro für Wohnung und Heizung nicht mehr weiter. Insgesamt ging es um knapp 1000 Euro, die der Frau für zweieinhalb Monate vorenthalten wurden. Die Frau zog vor Gericht.

Der Streit: Wohnt sie dort oder nicht?

Unstrittig war: Die Frau hatte einen gültigen Mietvertrag und sie zahlte die Miete regelmäßig an die Vermieterin.

Trotzdem bewilligte ihr das Jobcenter lediglich Bürgergeld ohne die Übernahme der Wohnkosten, da auch Sicht des Amtes der „Lebensmittelpunkt“ nicht eindeutig geklärt sei. Die niedrigen Verbrauchswerte bei Strom, Wasser und Heizung seien ein Hinweis darauf, dass die Frau die Wohnung nicht nutze.

Das Urteil: Sparsamkeit ist kein Beweis fürs Nicht-Wohnen

Bereits das Sozialgericht Frankfurt (Oder) verpflichtete das Jobcenter per einstweiliger Anordnung zur Zahlung. Die Behörde legte Beschwerde ein und scheiterte schließlich endgültig vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen L 20 AS 364/24 B ER).

Die Richter stellten klar: „Eine Person, welche Bürgergeld bezieht, ist nicht verpflichtet, sich dauerhaft in ihrer Wohnung aufzuhalten bzw. ständig dort zu übernachten.“ Und weiter: „Selbst wenn nachgewiesen wäre, dass sich die Person überwiegend an mehreren verschiedenen Orten aufhielte, wäre dadurch noch nicht die fehlende tatsächliche Nutzung der Wohnung nachgewiesen.“ Allein aus niedrigen Verbrauchswerten lasse sich kein Wohnungs-Missbrauch ableiten.

Richter: Wohnung muss nicht „dauernd benutzt“ werden

Das Gericht verweist ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts: Demnach müssen die Kosten der Unterkunft übernommen werden, wenn reale Zahlungsverpflichtungen bestehen.

Im konkreten Fall war entscheidend: Die Miete wurde geschuldet, die Wohnung war nutzbar und es gab keinen belastbaren Beweis, dass sie nicht bewohnt wurde. Damit fehlte dem Jobcenter die rechtliche Grundlage, die Leistungen zu streichen. Niedrige Verbrauchswerte bei Wasser, Strom und Heizung reichen dafür nicht aus.