Heizkostenabrechnung falsch – so holen Sie sich Hunderte Euro vom Vermieter zurück

Die Zahlen sind eindeutig – mehr als jede zweite Betriebskostenabrechnung enthält Fehler. Das berichten die Mietervereine aus Düsseldorf, Hamburg und Köln nach einer Anfrage des Verbraucherportals Finanztip. Am häufigsten stimmt etwas bei der Heizkostenabrechnung nicht. Und dabei geht es oft um mehrere Hundert Euro.

Bis zum 31. Dezember müssen die meisten Vermieter die Betriebskosten für das Vorjahr abrechnen. Kommt die Abrechnung zu spät, haben Sie Glück gehabt – dann müssen Sie Nachforderungen nicht mehr bezahlen.

Gerade die Heizkostenabrechnung sorgt immer wieder für Streit. Sandra Duy ist Expertin für energetische Sanierung bei Finanztip. Sie sagt: "Rechnet der Vermieter die Kosten für Warmwasser und Heizung nicht nach Verbrauch ab, dürfen Mieter die Kosten pauschal um 15 Prozent kürzen."

Das darf Ihr Vermieter abrechnen

Der Vermieter kann zwei Arten von Kosten auf Sie umlegen. Zum einen die Grundkosten – die sind verbrauchsunabhängig und werden nach Wohnfläche verteilt. Dazu gehören Betriebsstrom, Wartung und Reinigung der Heizanlage, gesetzlich vorgeschriebene Messungen und die Miete für Erfassungsgeräte.

Zum anderen gibt es die Kosten für Brennstoffe oder die Wärmelieferung – die werden nach Verbrauch berechnet.

Wichtig ist das Verhältnis zwischen Grund- und Verbrauchskosten. Duy erklärt: "Der Vermieter muss die Grundkosten und Verbrauchskosten mindestens im Verhältnis 50 zu 50 und maximal im Verhältnis 30 zu 70 aufteilen."

CO2-Kosten richtig aufteilen

Seit 2023 gilt eine neue Regel – Vermieter müssen die CO2-Kosten, die beim Heizen anfallen, fair aufteilen. Fehlt diese Aufschlüsselung ganz oder ist sie unvollständig, dürfen Sie die abgerechneten Heizkosten um drei Prozent kürzen.

Die Aufteilung hängt vom CO2-Ausstoß des Wohnhauses ab. Je schlechter die Dämmung, desto höher der Verbrauch. Und je höher der Verbrauch, desto mehr muss der Vermieter zahlen. Bei schlecht gedämmten Häusern mit sehr hohem Verbrauch müssen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten selbst tragen.

So legen Sie Widerspruch ein

Falsche Vorauszahlungsbeiträge, Rechenfehler, falsche Verteilungsschlüssel – bei solchen Fehlern lohnt sich ein Widerspruch. Sie haben dafür ein Jahr Zeit nach Zustellung der Abrechnung. Und Sie können Einsicht in die Rechnungsbelege fordern.

Eine mögliche Nachzahlung müssen Sie aber trotzdem erst mal bezahlen – die Frist dafür beträgt 30 Tage.

Halten Sie die Nachzahlung für unberechtigt, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können unter Vorbehalt der Rückforderung zahlen – oder Sie bitten bis zur Klärung um Aufschub.

Bei formellen Fehlern sieht es anders aus. Stimmt der Abrechnungszeitraum nicht oder ist die Abrechnung nicht nachvollziehbar, können Sie die Zahlung komplett verweigern. Dann muss der Vermieter eine ordnungsgemäße Abrechnung vorlegen.

Experten raten – prüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung genau. Im Zweifel legen Sie Widerspruch ein. Das kann sich richtig lohnen.