Rund 529.000 Heizungen wurden dieses Jahr bis Ende Oktober in Deutschland verkauft. Für den Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie ist das niederschmetternd: „Wir steuern auf eines der schwächsten Ergebnisse der vergangenen zehn Jahre zu“, heißt es in einer Pressemitteilung. Um rund 14 Prozent liegt der Absatz derzeit unter dem Niveau des Vorjahres.
Aus Klimaschutzsicht stimmt zumindest der Trend. So ist der Absatz von Ölheizungen um 77 Prozent eingebrochen. Nur noch 19.000 wurden bisher verbaut. Bei Gasheizungen gibt es ein Minus von 35 Prozent auf 229.500. Sie verlieren damit den Spitzenplatz an Wärmepumpen, von denen 255.000 Exemplare verkauft wurden. Das ist ein Plus von 57 Prozent. Biomasse-Heizungen, also zum Beispiel Pellet-Öfen, steigerten sich um 25 Prozent auf 25.500 Geräte.
Das die Verteilung so ausfällt, ist kein Zufall. 2023 hatte die damalige Ampel-Regierung unter großem medialen Getöse das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, trivial auch „Heizungsgesetz“ genannt. Das soll regeln, wie der Gebäudesektor bis 2045 emissionsfrei werden soll, um seinen Teil zum Ziel der deutschen Klimaneutralität beizutragen. Seitdem müssen nicht nur im Neubau, sondern auch im Bestand Heizungen verbaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die wirtschaftlichste Variante dafür ist in den meisten Fällen eine Wärmepumpe. Zwar gibt es noch für einige Jahre Ausnahmen, doch die Trendwende ist beschlossen.
Bundesregierung kann sich nicht einigen
Sie funktioniert aber noch nicht so gut, wie sie könnte. Geplant war von der Ampel-Regierung eigentlich ein Absatz von 500.000 Wärmepumpen pro Jahr. Das wäre notwendig, um bis 2045 alle Heizungen in deutschen Gebäuden auszutauschen. Er bleibt damit sogar unter dem Rekordjahr 2023, als 356.000 Geräte verkauft wurden. Und das gilt, obwohl es weiter ein dickes Förderprogramm für die klimafreundlichen Heizungen gibt, bei dem bis zu 70 Prozent der Kosten von maximal 30.000 Euro vom Staat ersetzt werden.
Beim Bundesverband ist der Schuldige schnell ausgemacht. Es gäbe eine „grundsätzliche Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der Rahmenbedingungen“, sagt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. Das ist diplomatisch ausgedrückt. Was er meint, ist die Politik der neuen Bundesregierung. Nachdem die Unionsparteien in den vergangenen Jahren heftig gegen das Heizungsgesetz gewettert hatten, wurde der Satz „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“ in den Koalitionsvertrag aufgenommen.
Jetzt müssten sich die drei Koalitionspartner aber noch darauf einigen, was genau damit gemeint ist. Beim vorletzten Koalitionsausschuss gab es hinterher gar keine Aussage dazu, jetzt diese Woche lediglich die Meldung, es solle von „Gebäudeenergiegesetz“ in „Gebäudemodernisierungsgesetz“ geändert werden. Was sich inhaltlich ändern soll, soll aber erst im neuen Jahr entschieden werden.
Dabei gibt es eigentlich kaum etwas zu bereden. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung klar vorgeschrieben, dass sie die notwendigen Maßnahmen für die Klimaneutralität bis 2045 zu treffen hat und dass sie diese nicht alle auf die Zeit nach 2030 schieben darf, um spätere Generationen nicht über Gebühr zu belasten. Entsprechend muss also auch der Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral werden. Das wiederum geht nur, wenn bis dahin alle Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden gegen solche, die kein CO2 mehr ausstoßen.
Am Gesetz dürfte kaum etwas geändert werden
Knackpunkt des Koalitionsstreits ist offenbar die 65-Prozent-Regel. Zu diesem Anteil müssen neue Heizungen nach dem bisher geltenden GEG mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die SPD will daran nichts ändern, sie hat das alte Gesetz schließlich aus so beschlossen. Die Union wiederum möchte diesen Prozentsatz entweder senken oder abschaffen und durch einen anderen Mechanismus ersetzen.
Theoretisch ließe sich über den Mechanismus tatsächlich diskutieren. Die starre Prozentregel, die bisher gilt, befürworten vor allem die Industrieverbände, die damit Geld verdienen. So lobt der Bundesverband Wärmepumpe sie als „Herzstück“ des Gesetzes und der Heizungsverband als „entscheidenden Faktor“ für die Wärmewende. Aber: Sie ist nicht der einzige Weg dafür. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hatte schon 2023 angemahnt, sie fände einen Weg besser, bei dem der CO2-Preis über den Emissionshandel weiter steigt - was auch so passieren wird – und durch ein Klimageld sozialverträglich ausgeglichen wird. Dann würden diejenigen profitieren, die früh auf emissionsfreie Heizungen setzen und damit ein Anreiz geschaffen, eben dies zu tun. Sie bezeichnete das als den „geeigneteren Weg“, sagt aber nicht, dass die jetzige Regelung ungeeignet sei, ihr Ziel zu erreichen. Umgekehrt loben zwar Heizungsverbände die starre Regel, sie würden aber auch davon profitieren, wenn alte Heizungen aus einem anderen Grund ausgetauscht werden würden. Schließlich sind Wärmepumpen so oder so der beste Weg zum emissionsfreien Heizen.
Für Sie als Verbraucher spielt das am Ende sowieso kaum eine Rolle. Sie müssen so schnell wie möglich eine emissionsfreie Heizung in Ihrem Haus haben, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Ob die Vorgabe dafür 40, 65 oder 95 Prozent erneuerbare Energie sind, spielt kaum eine Rolle, denn in der Praxis gibt es sowieso nicht viele Heizungsarten, deren erneuerbarer Anteil bei irgendwelchen Zwischenwerten liegt. Eine Gasheizung bezieht ihre Wärmeenergie zu 0 Prozent aus erneuerbaren Energien, eine Wärmepumpe zu 100 Prozent.
Wer Wärmepumpe will, sollte weiter planen
Für Verbraucher ist lediglich wichtig, wie teuer es für sie wird, die alte Heizung auszutauschen. Und dabei spielt nicht der Name oder die genaue Regelung des Heizungsgesetzes eine Rolle, sondern die Förderung. Noch existiert diese und wird voraussichtlich auch 2026 nicht abgeschafft oder geändert. Doch sicher sein können Sie sich da nicht. Bis Ende Januar wollen sich Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) und Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) auf ein neues Gesetz einigen, dass dann im Februar im Bundestag beschlossen werden könnte und ab März gelten würde. Das heißt, je nach Ausarbeitung dieses Gesetzes könnte dann auch die Förderung gestoppt oder umgekehrt ausgebaut werden. Da eine Heizung eine Investition für 20 bis 30 Jahre ist, wäre es auch Verbrauchersicht besser, Sie könnten die Finanzierung länger als drei Monate im Voraus planen.
„Die Förderung darf jetzt nicht auf Null gesetzt werden, nur um einen neuen Namen zu rechtfertigen“, sagt denn auch Wolfgang Weber, Vorsitzender des Verbandes der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI). Das sehen auch die meisten Verbraucher so. Laut einer jetzt veröffentlichen repräsentativen Umfrage im Auftrag von CO2Online ist die Wärmepumpe aktuell mit 58 Prozent die beliebteste Heizungsart, 14 Prozentpunkte mehr als noch vor zwei Jahren. Aber: „Viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von CO2Online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen. Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“
Dabei sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Wenn Sie jetzt den Einbau einer neuen Heizung planen und gerne eine Wärmepumpe, Biomasse-Anlage oder andere Heizungsform mit erneuerbarer Energie einbauen wollen, können Sie weiterhin einen Antrag auf Förderung bei der KfW stellen. Sobald dieser Antrag bewilligt ist, können Sie mit dem Kauf und der Installation beginnen. Selbst, wenn die Bundesregierung einen Tag später die Förderung abschafft, bekommen Sie Ihr Geld weiterhin. Eine Neufassung des Gesetzes würden nur Anträge betreffen, die nach dessen Inkrafttreten gestellt oder genehmigt werden. Allerdings: Wer dabei auf Nummer Sicher gehen möchte, der muss sich beeilen. Schließlich könnten sich die Regeln schon ab März ändern und ein bewilligter Antrag braucht auch einigen Vorlauf.