In der gut besuchten Versammlung des Haus- und Grundbesitzervereins Bad Tölz geht es um eine Vielzahl von Themen: Vom Heizgesetz bis zu Balkonkraftwerken.
Bad Tölz – Bei Hausbesitzern und Vermietern herrsche „sehr viel Verunsicherung“, teilweise auch „blankes Entsetzen“ über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist. So war es in der Mitgliederversammlung des Tölzer Haus- und Grundbesitzervereins zu hören. Für neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten verlangt es den Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Bei der Jahresversammlung des 700 Mitglieder zählenden Vereins sprachen zu diesem Themenkreis auch zwei Referentinnen des Bayerischen Landesverbands.
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Alte Heizungen haben Bestandsschutz, so lange sie repariert werden können
Sie konnten viele, aber nicht alle Fragen aus der gut besuchten Versammlung beantworten, so komplex ist die Materie. Außerdem hat der Gesetzgeber auch bei Weitem nicht alle Konsequenzen bei der praktischen Umsetzung geregelt, wenn jemand sein Mietshaus modernisieren und auf regenerative Energien umstellen muss. Alte Heizanlagen haben einen Bestandsschutz, solange sie noch repariert werden können, aber danach kann es extrem kompliziert werden: Wie Vorstand und Justitiar Michael Pointner anmerkte, kann zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe mit Niedrigtemperaturheizung und Fußbodenbeheizung zur Folge haben, dass man den Mietern kündigen müsse, weil die Wohnung zur Großbaustelle wird und auch der Estrich der Wohnung heraus muss.
Vermieter müssen Balkonkraftwerken zustimmen
Weiteres Thema in der Versammlung waren Balkonkraftwerke. Sie gelten als privilegierte Anlagen. Denen müsse der Vermieter zustimmen, betonte Ulrike Kirchhof vom Vorstand des Landesverbands. Sie machte aber deutlich, dass der Vermieter informiert werden muss und Mitsprache bei gestalterischen und technischen Fragen habe. Solar- und Photovoltaikanlagen seien sehr effizient, aber teuer: „Wer umstellen möchte, sollte deshalb unbedingt eine zertifizierte fachliche Beratung hinsichtlich der Planung und Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen“, betonte sie. Manche Investitionen – zum Beispiel Wallboxen zum Aufladen von E-Autos – können das alte Stromnetz überlasten und eine kostspielige Nachrüstung zwingend erforderlich machen.
Kaminöfe, die vor 2010 eingebaut wurden, verlieren die Zulassung
Die Landesverbands-Justitiarin Lucia Hatz informierte darüber, dass vor dem März 2010 eingebaute Kaminöfen ihre Zulassung verlieren und ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen: „Ausgenommen davon sind handwerklich gesetzte Kachelgrundöfen und offene Öfen. Im Zweifelsfall sollte man seinen Kaminkehrer fragen.“ Trockenes Brennholz gilt als regenerative Energie, aber auch da müsse man die weitere Entwicklung im Auge haben. Das Gebäudeenergiegesetz, so die Referentin, gelte mit einigen Ausnahmen auch bei denkmalgeschützten Häusern, wovon es in Bad Tölz 259 gibt. Auch hier sei es sinnvoll, sich vor jeder Maßnahme fachlich beraten zu lassen. Wer noch eine alte Stromheizung hat, der ist übrigens fein raus, denn Strom gilt unabhängig von dessen Erzeugung als saubere Energie.
Wie weit ist die Stadt mit der Wärmeplanung
Gefragt wurde danach, wie weit die Stadt mit ihrer Kommunalen Wärmeplanung sei, die bis zum 30. Juni 2028 stehen muss. Zweiter Bürgermeister Michael Lindmair empfahl allen Interessierten, sich dazu auf der Website der Stadt über den jeweils aktuellen Stand zu informieren.
Meine news
Vorstand Michael Pointner legte allen Vermietern nahe, die Flächenangaben bei Mietwohnungen genau nachzumessen und sich dabei nicht auf uralte Pläne zu verlassen. Größere Abweichungen könnten zu Mietkürzungen führen. Und er riet dringend dazu, notwendige Mieterhöhungen gut zu begründen, denn „es gibt für Bad Tölz keinen offiziellen Mietspiegel“. Breiten Raum nahm auch die Frage ein, welche Kosten auf Mieter umlegbar sind und welche nicht.