Heizungstausch: Experte gibt Tipps für Vermieter, Käufer und Mieter

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Das neue Gebäudeenergiegesetz beherrschte wochenlang die bundesweiten Schlagzeilen. Nun, da das Gesetz erfolgreich verabschiedet wurde, stellen sich bei Betroffenen oft einige Fragen.

München - Das Thema Heizung ist komplex. Die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes haben es nicht einfacher gemacht. Zahlreiche Fragen hatten der Architekt und Dipl.- Ing. Gerhard Schoberth vom Verband Privater Bauherren und Finanzierungsexperte Lars Kaiser vom Verband der Privaten Bausparkassen zu beantworten.

Wer kann mich beim Heizungstausch beraten?

Lassen Sie sich von Experten helfen, die Möglichkeiten und Grenzen der unterschiedlichen Heizungsvarianten kennen. Suchen Sie sich einen Energieberater oder Architekten.

Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletkessel, Solarthermie: Viele klimafreundliche Heizungen werden üppig gefördert. Unsere Experten erklären wie.
Wärmepumpe, Fernwärme, Pelletkessel, Solarthermie: Viele klimafreundliche Heizungen werden üppig gefördert. Unsere Experten erklären wie. © Bernd Weißbrod / dpa

Soll ich warten, bis die Kommune diesen Wärmeplan aufgestellt hat? Und was steht da drin?

Das ist zu empfehlen. Der Anschluss Ihres Hauses an ein erneuerbares Wärmenetz kann eine Alternative zu Ihrer neuen Einzelheizung sein. Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen das Konzept bis Mitte 2026 vorlegen, alle anderen bis Mitte 2028. Im Wärmeplan werden Gebiete ausgewiesen, in denen ein Wärme- oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.

Welche Heizungen werden denn jetzt gefördert?

Elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizung, Heizung auf der Basis von Solarthermie, Biomasseheizungen wie die Pelletheizung, eine Gasheizung, die zu mindestens 65 Prozent Biomasse nutzt oder umgestellt werden kann auf eine wasserstofffähige Heizung und schließlich die sogenannte Hybridheizung als Kombination aus Wärmepumpe oder Solarthermie mit Gas- oder Ölkessel. Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird gefördert. Betrachten Sie die Liste nicht als Katalog, aus dem Sie sich etwas aussuchen können. Nicht jede Heizung passt zu jedem Haus. Sprechen Sie mit einem Energieberater über die für Ihre Situation optimale Heizlösung.

Wie viel Geld kann ich als Zuschuss bekommen?

Wer eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent an Erneuerbaren Energien einbaut, erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt bei 30.000 Euro. Der Einkommens-Bonus ist für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 40.000 Euro gedacht und beträgt ebenfalls 30 Prozent. Außerdem kann es einen Geschwindigkeits-Bonus von20 Prozent geben: Für den raschen Austausch funktionsfähiger, mehr als 20 Jahre alter Gas- oder Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen. Schließlich ist ein Effizienz-Bonus von fünf Prozent möglich, und zwar für bestimmte Wärmepumpen. Die Grundförderung und die verschiedenen Boni lassen sich miteinander kombinieren, bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent.

Wie beantrage ich das Fördergeld?

Das Geld kann seit dem 27. Februar im Kundenportal „Meine KfW“ beantragt werden. Sie brauchen eine Bestätigung des Heizungsunternehmens sowie einen abgeschlossenen Liefervertrag. Grundsätzlich gilt, dass erst nach der Zusage mit den Arbeiten begonnen werden darf. Unter www.kfw.de findet man die Details. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800- 5399010 kann man sich beraten lassen.

Wer beantragt die Förderung, wenn zwei Personen im Grundbuch stehen?

Alle Eigentümer sind antragsberechtigt und müssen den Antrag unterschreiben. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen, jede Privatperson, gemeinnützige Vereinigung, jede Kommune sowie seit diesem Jahr jede Wohnungseigentümergemeinschaft eine Förderung beantragen kann. Mieter sind hingegen nicht mehr dazu berechtigt.

Ich bin Vermieter. Gibt es die Heizungsförderung auch für Mehrfamilienhäuser?

Vorerst können Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und es selbst bewohnen, die Förderung beantragen. Für private Vermieter in Einfamilienhäusern, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und Kommunen wird die Beantragung im Laufe des Jahres 2024 möglich sein. Schauen Sie unter www.kfw.de.

Ich möchte mein Haus bald an die Kinder verschenken. Meine Frau und ich bekommen ein Nießbrauchsrecht. Wer beantragt die Förderung?

Derjenige, der zum Zeitpunkt des Antrages im Grundbuch steht.

Im vergangenen Jahr habe ich mir eine neue Gasheizung einbauen lassen. Kriege ich da vielleicht noch eine Förderung?

Nein. Allerdings könnten Sie versuchen, die Kosten für die Arbeitsleistung als haushaltsnahe Handwerkerleistung von der Steuer abzusetzen.

Unsere Gasheizung läuft noch gut. Kann ich wieder eine Gasheizung einbauen lassen, wenn die jetzige kaputtgeht?

Eine kaputte Gas- oder auch Ölheizung darf man so lange reparieren, wie es technisch möglich beziehungsweise wirtschaftlich sinnvoll ist. Lässt sich die Heizung nicht mehr reparieren, muss eine Heizung auf der Basis erneuerbarer Energien eingebaut werden.

Wir wollen demnächst ein Haus aus zweiter Hand kaufen und es sanieren. Was gibt es zu beachten?

Was die Heizung betrifft, müssen Sie eine einbauen lassen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien läuft. In dieser Situation ist es allerdings dringend zu empfehlen, einen Architekten oder Energieberater zu konsultieren. Die Heizung ist zwar das energetische Herz des Hauses. Bevor Sie sich für eine Heizung entscheiden, sollte der energetische Ist-Zustand der Immobilie geprüft werden. Je nach Alter und Zustand sollten Dämmung und neue Fenster Vorrang vor einer neuen Heizung haben.

Die Zuschüsse bemessen sich an den förderfähigen Kosten. Aber was ist, wenn meine Heizanlage teurer ist?

Dann können Sie in Kombination mit den Zuschüssen einen zinsgünstigen Ergänzungskredit von der KfW bekommen – maximal 120.000 Euro pro Wohneinheit. Der Kredit wird über Ihre Hausbank oder Bausparkasse vermittelt. Unabhängig vom Ergänzungskredit ist für energetische Maßnahmen wie Fenstertausch oder Dämmung ein Zuschuss von ebenfalls 20 Prozent möglich.

Bevor ich eine neue Heizung einbauen lasse, will ich Dach und Wände dämmen, denn dann kann die Heizung kleiner ausfallen. Das heißt, ich brauche noch einen Kredit. Welche Möglichkeiten habe ich?

Den KfW-Ergänzungskredit können Sie gewissermaßen dazu buchen, wenn Sie zum Beispiel die Grundförderung bekommen. Nutzen können Sie einen Bausparvertrag aktuell oder später. Sie können neuerdings auch Geld aus der Eigenheimrente für energetische Maßnehmen entnehmen. Bausparkassen vergeben Blankodarlehen bis zu 50.000 Euro ohne Grundbucheintrag. Außerdem bieten Bausparkassen Modernisierungskredite an, unter bestimmten Bedingungen auch für Personen über 67 Jahre. Welche Variante für Sie die günstigste ist, besprechen Sie am besten mit einem Finanzierungsfachmann, der einen guten Überblick hat.

Ich wohne in einem Haus, Baujahr 1954, und heize mit Gas. Wann kommt die Fernwärme?

Diesbezügliche Planungen erfragen Sie bitte in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Kommunen sind verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis spätestens Ende 2028 vorzulegen, größere Städte sogar bis 2026.

Unser Haus ist 1984 gebaut. Ich will meine Ölheizung auf Gashybrid zusammen mit Solarthermie umstellen und zusätzlich Photovoltaik auf dem Dach installieren. Ist das vernünftig?

Das ist möglich und auch größtenteils förderfähig.

Meine Heizung braucht ca. 1.500 bis 1.800 Liter Öl im Jahr. Welche Heizvariante kann ich künftig nutzen? Eine Wärmepumpe halte ich nicht für machbar, weil ich ein Reihenmittelhaus habe und der Lärm für die Nachbarn zu groß wäre. Wie verhielte es sich mit einer Pelletheizung?

Das Lärmproblem sehe ich eigentlich nicht, das hätten ja früher oder später auch die Nachbarn. Denn irgendwann müssen alle auf eine andere Technik umstellen. Eine Pelletheizung wäre aus meiner Sicht durchaus möglich, weil das Radiatoren-Heizsystem ohne große Umbauten erhalten bleiben könnte.

Wie viel Förderung gibt es für Solarthermie? Sind das insgesamt 70 Prozent der förderfähigen Kosten wie für die anderen Maßnahmen? Ich möchte Solarthermie und Photovoltaik integrieren und habe Förderungen bereits teilweise genehmigt bekommen.

Beachten Sie, dass eine bereits in der Vergangenheit vom Bafa genehmigte Förderung nach zwei Jahren ausläuft und nur noch ein Jahr verlängert werden kann. Nach den heutigen Richtlinien gibt es gar keine Verlängerung mehr.

Ich habe mich schon fast für eine neue Gastherme entschieden, denn mit Flüssiggas bin ich zufrieden. Was meinen Sie?

Stellen Sie besser auf eine Pelletheizung um. Flüssiggas wird wegen der steigenden CO2-Abgabe ebenso wie Erdgas über die Jahre deutlich teurer werden. Für nachwachsende Rohstoffe aus Holz werden bis jetzt noch keine CO2- Abgaben erhoben.

Muss ich meine Ölheizung tatsächlich austauschen, oder kann sie noch länger in Betrieb bleiben? Der Kessel ist zwar schon 34 Jahre alt, aber der Kaminkehrer hat noch nicht gemeckert…

Kessel dürfen im Allgemeinen nicht älter als 30 Jahre sein. Ausnahme: Es handelt sich um Brennwertgeräte o. ä. Technik. Fragen Sie notfalls beim Hersteller unter Angabe der Typennummer von Brenner und Kessel, ob das Gerät ausgetauscht werden muss.

Mein Schwiegervater drängt mich, die Heizung auszutauschen, denn die Zuschüsse müsse man mitnehmen. Meinen Einwand, dass eine neue Heizung erst dann wirklich energieeffizient arbeitet, wenn das Haus vernünftig gedämmt ist, will er nicht hören…

Sie haben völlig Recht. Es macht wenig Sinn, die Wärmeerzeugung umzustellen, wenn Wärme über Dach und Fassaden entweichen kann. Vor einer neuen Heizung sollte die Gebäudehülle energetisch saniert werden. Eine Inspektion durch einen professionellen Berater, zum Beispiel vom Verband Privater Bauherren und einen in der Liste der Deutschen Energieagentur aufgeführten Energieberater, ist dringend zu empfehlen. Der Energieberater schreibt einen individuellen Sanierungsfahrplan, der im Übrigen auch gefördert wird. Ohne Energieberater und ohne Sanierungsfahrplan gibt es so gut wie keine Förderungen mehr über die KfW.

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