Backenzähne ausgeschlagen und mit Müslischüssel geworfen: Gericht tappt im Dunkeln

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Hat sich der Geschädigte selbst zwei Backenzähne ausgeschlagen? Am ersten Sitzungstag konnte die Frage noch nicht geklärt werden. © Arne Dedert

Zwei Backenzähne soll ein 38-jähriger Weilheimer seinem Opfer ausgeschlagen haben. Laut Anklage hat der Beschuldigte im Anschluss auch noch eine Müslischüssel durch den Raum geschleudert und beinahe eine 30-Jährige getroffen. Die Zeugin kam vor Gericht mit einer skurrilen Theorie um die Ecke.

Was tun, wenn man zu einem Treffen in die Wohnung eines Bekannten möchte, aber nicht den passenden Schlüssel besitzt? Man klettert durch das Fenster in die Küche. Diese Antwort wäre wohl gekommen, wenn man im August des vergangenen Jahres den Angeklagten gefragt hätte. Genau das war ihm nämlich als tolle Idee erschienen. Sein geistreicher Einfall, den er damals umgehend in die Tat umgesetzt hatte, brachte dem Weilheimer kürzlich eine Verhandlung vor dem Weilheimer Amtsgericht ein.

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An einem Augusttag im Jahr 2024 hatte sich eine Freundesgruppe in einer Wohnung in Weilheim zusammengefunden. Mit einiger Verspätung war auch der 38-jährige Beschuldigte eingetroffen. Allerdings hatte er sich nicht durch Klingeln oder Klopfen an der Haustür bemerkbar gemacht, sondern war umgehend zu einem Fenster der Erdgeschosswohnung spaziert, wo er sogleich versucht hatte, ins Innere zu gelangen. Ein Vorhaben, mit dem die dort Versammelten offenbar nicht einverstanden waren. Ein Mitglied der Gruppe, das jedoch nicht vor Gericht erschienen war, soll den 38-Jährigen bereits auf der anderen Seite des Fensters erwartet haben – um ihn prompt wieder nach draußen zu drücken, hieß es in der Anklage.

Angeklagter kraxelte durchs Fenster

„Ich kann mich nicht erinnern, dass ich jemanden geschlagen habe“, erklärte der Angeklagte. Eben das wurde dem 38-Jährigen aber vorgeworfen. Gleich zwei Hiebe ins Gesicht soll er seinem Gegenüber verpasst und ihm dabei zwei Backenzähne ausgeschlagen haben. Wie der Weilheimer erklärte, habe er sich tatsächlich gegen den Mann im Inneren der Wohnung zur Wehr setzen wollen – „aber das konnte ich ja nicht“, gab er dem Gericht zu verstehen. Just in dem Moment, als er zu einem Schlag hätte ausholen wollen, sei er auch schon wieder nach draußen bugsiert worden.

„Haben Sie es eigentlich mal mit Klingeln versucht?“, fragte die Richterin skeptischen Blickes. Der Angeklagte eröffnete ihr daraufhin, den Nachnamen des Wohnungsbesitzers nicht gekannt zu haben. Folglich hätte er auch nicht gewusst, wo genau er denn nun klingeln soll. Er habe lediglich die Gruppe in der Wohnung zusammensitzen gesehen und versucht, irgendwie hineinzugelangen.

In dem kurzen Moment, den er auf einem Bein im Inneren der Wohnung verbracht hatte – das Fenster führte direkt in die Küche – soll der Weilheimer zu einer Müslischüssel gegriffen, diese auf die versammelte Mannschaft geschleudert und dabei fast eine 30-Jährige getroffen haben. Der Angeklagte wiederum erklärte, besagtes Küchengeschirr versehentlich mit dem Fuß vom Tisch gestoßen zu haben.

Zeugin mit Schüssel beworfen

Seltsamerweise konnte sich die Weilheimerin zwar noch an den Wurf der Schüssel, nicht aber an die Schläge des Angeklagten erinnern. Im Zeugenstand kam sie mit einer völlig anderen Theorie um die Ecke. Das vermeintliche Opfer habe sich die Zähne selbst ausgeschlagen, um es dann dem 38-Jährigen in die Schuhe schieben zu können, lautete ihre skurrile Vermutung. „Anscheinend hat er sich da selbst irgendwo reingeboxt. Das trau’ ich ihm schon zu“, mutmaßte die 30-Jährige. „Als der Angeklagte wieder draußen war, hat er sich selbst geschlagen?“, hakte die Richter verdutzt nach. Die Zeugin, die während des Vorfalls erheblich alkoholisiert war, blieb dabei.

Es gab sogar noch eine zweite Tat, die dem 38-Jährigen zur Last gelegt wurde. Mit einem gezielten Kopfstoß soll er einem 50-jährigen Weilheimer im November 2024 einen doppelten Nasenbruch zugefügt haben. „Das spüre ich heute noch“, gab er zu Protokoll. Sonderlich böse war er dem Angeklagten aber nicht und erklärte sogar, der Fall sei für ihn erledigt. Ausschlaggebend für den Wutausbruch des Angeklagten waren damals wohl Eifersüchteleien. „Es tut mir leid. Ich hoffe, du nimmst es an“, entschuldigte sich der 38-Jährige und überreichte dem Geschädigten 500 Euro Schmerzensgeld.

Weitere Zeugen sollen geladen werden

Die Geschichte mit der Müslischüssel und den ausgeschlagenen Backenzähnen hingegen konnte nicht zur völligen Zufriedenheit der Verfahrensbeteiligten aufgeklärt werden. Um die letzten Zweifel ausräumen zu können, sollen nun noch weitere Zeugen angehört werden. Die Sitzung wurde vertagt.

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