Versicherungs-Spezialist Bastian Kunkel - Steuern sparen mit Versicherungen: Experte verrät die wichtigsten Tipps

Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen

Versicherungen zur Altersvorsorge gehören zu den steuerlich begünstigten Versicherungen. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: die gesetzliche Rentenversicherung sowie private Rentenversicherungen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können seit dem 01.01.2023 zu 100 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Das bedeutet, dass du den vollen Betrag, den du jährlich in die gesetzliche Rentenkasse einzahlst, als Vorsorgeaufwand in deiner Steuererklärung angeben kannst. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die in die Rentenkasse einzahlen. Die entsprechenden Beiträge findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung unter dem Punkt Altersvorsorgeaufwendungen.

Private Rentenversicherungen

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es private Altersvorsorgemodelle, die ebenfalls steuerlich begünstigt sind. Dazu gehören insbesondere:

  1. Rürup-Rente (Basisrente): Diese Form der privaten Altersvorsorge richtet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler. Seit 2023 können auch bei der Rürup-Rente 100 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung beträgt 29.343,60 Euro im Jahr 2025. Wer sowohl in die gesetzliche Rentenversicherung als auch in die Rürup-Rente einzahlt, muss darauf achten, dass dieser Höchstbetrag für beide Versicherungen gilt.
  2. Riester-Rente: Beiträge zur Riester-Rente können bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro pro Jahr (inkl. staatlicher Zulagen) von der Steuer abgesetzt werden. Das Finanzamt führt eine Günstigerprüfung durch und ermittelt, ob der Steuerabzug oder die direkte Zulage für den Versicherungsnehmer vorteilhafter ist.

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls in voller Höhe steuerlich absetzbar. Hierbei gibt es einige Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten:

  1. Gesetzlich Versicherte: Können den vollen Eigenanteil ihrer Krankenversicherungsbeiträge in der Steuererklärung angeben. Der Arbeitgeberanteil ist hingegen nicht absetzbar.
  2. Privat Versicherte: Können nur den Anteil ihrer Beiträge steuerlich geltend machen, der dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (dies sind in der Regel etwa 80 Prozent des Gesamtbeitrags).
  3. Beitragsentlastungstarife in der PKV sind zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, da sie der Vorsorge dienen.
  4. Krankentagegeldversicherung ist hingegen nicht als Vorsorgeaufwendung absetzbar.
  5. Vorauszahlung von PKV-Beiträgen: Versicherte in der privaten Krankenversicherung können Beiträge für bis zu drei Jahre im Voraus zahlen, um Steuervorteile in späteren Jahren nutzen zu können. Dadurch kann der Höchstbetrag für andere absetzbare Versicherungen genutzt werden.

Sonstige Versicherungen und steuerliche Höchstbeträge

Neben den genannten Altersvorsorge- und Krankenversicherungen gibt es weitere Versicherungen, die als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind. Dazu gehören:

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung (Kaskoversicherungen nur für Selbstständige steuerlich absetzbar)
  2. Berufsunfähigkeitsversicherung
  3. Risikolebensversicherung

Die Absetzbarkeit dieser Versicherungen ist jedoch durch Höchstgrenzen limitiert:

  1. Angestellte, Beamte und Rentner: Maximal 1.900 Euro jährlich absetzbar.
  2. Selbstständige und Freiberufler: Maximal 2.800 Euro jährlich absetzbar.

Da diese Höchstbeträge in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft sind, können zusätzliche Versicherungen oft nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Versicherungen als Werbungskosten oder Betriebskosten absetzen

Einige Versicherungen können als Werbungskosten (für Angestellte) oder Betriebskosten (für Selbstständige) abgesetzt werden. Diese Versicherungen müssen in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen und können unbegrenzt in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Beispiele für absetzbare berufliche Versicherungen:

  1. Private Unfallversicherung: 50 Prozent der Kosten sind absetzbar, da sie auch Unfälle während der Arbeitszeit oder auf dem Arbeitsweg absichert.
  2. Berufshaftpflichtversicherung & Diensthaftpflichtversicherung: Diese Versicherungen können vollständig steuerlich geltend gemacht werden, da sie direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
  3. Private Haftpflichtversicherung: Falls eine Berufshaftpflicht integriert ist, kann der berufliche Anteil abgesetzt werden. Hierzu wird eine Bestätigung des Versicherers benötigt.
  4. Rechtsschutzversicherung: Falls eine Arbeitsrechtsschutz-Komponente enthalten ist, kann diese steuerlich abgesetzt werden.
  5. Hausratversicherung: Falls ein Arbeitszimmer beruflich genutzt wird, kann ein anteiliger Beitrag entsprechend der Wohnfläche geltend gemacht werden. Beispiel: Eine Wohnung ist 100 Quadratmeter groß, das Arbeitszimmer 10 Quadratmeter. Wenn die Hausratversicherung 100 Euro im Jahr kostet, können 10 Euro abgesetzt werden.