Sieben wichtige Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung treten 2025 in Kraft und könnten Ihren Geldbeutel direkt beeinflussen. Versicherungs-Spezialist Bastian Kunkel erklärt, was Sie dazu wissen müssen und wie Sie sich darauf einstellen können.
Die gesetzliche Rentenversicherung erfährt 2025 einige wichtige Veränderungen, die Ihren Geldbeutel direkt betreffen können. Während der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent bleibt und Ihr Arbeitgeber weiterhin die Hälfte übernimmt, gibt es dennoch Anpassungen, die vor allem für Gutverdiener relevant sind.
Über Bastian Kunkel
Bastian Kunkel betreibt unter der Marke „Versicherungen mit Kopf“ deutschlandweit die größten unabhängigen Versicherungs-Kanäle auf YouTube, Instagram und TikTok mit über 800.000 Followern. Dort erklärt er die komplexe Welt der Versicherungen. Er ist Jungmakler Award Gewinner 2017, Bildungspreisträger 2018 und Spiegel-Bestseller-Autor. Er ist zudem gelernter Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, besitzt einen Bachelor in Betriebswirtschaft und Recht und ist studierter Finanzfachwirt.
Stabile Beitragssätze, aber höhere Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt im Jahr 2025 erstmals bundesweit einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Bisher lag sie 2024 bei 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten. Diese Erhöhung bedeutet für Besserverdienende, dass sie trotz gleichbleibendem Beitragssatz höhere Beiträge in die Rentenversicherung zahlen müssen.
Erhöhte Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten
Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung werden angehoben. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente steigt die Grenze von 37.117,50 Euro auf 39.322,50 Euro jährlich. Für die volle Erwerbsminderungsrente erhöht sich die Grenze von 18.558,75 Euro auf 19.661,25 Euro.
Zum Vergleich: Bis zum 1. Januar 2023 galt noch die wesentlich niedrigere Grenze von 6.300 Euro für die volle Erwerbsminderungsrente. Diese Anpassung bringt für viele Betroffene eine spürbare Entlastung.
Zurechnungszeit verlängert sich auf 66 Jahre und 2 Monate
Die sogenannte Zurechnungszeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente wird verlängert. Ab 2025 endet sie nicht mehr bei 66 Jahren und 1 Monat, sondern bei 66 Jahren und 2 Monaten. Das bedeutet, dass Erwerbsgeminderte so gestellt werden, als hätten sie bis zu diesem Alter weiterhin gearbeitet und Beiträge gezahlt. Bis 2031 wird diese Zeit schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Allerdings reicht die Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Zudem sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sehr streng. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann daher eine sinnvolle Ergänzung sein.
"Total ver(un)sichert: Was du mit 18 über Versicherungen wissen solltest, aber mit 30 immer noch nicht weiß" von Bastian Kunkel
Änderungen bei freiwilliger Rentenversicherung und Minijobs
Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Mitgliedschaft in der Rentenversicherung steigt von 100,07 Euro auf 103,42 Euro. Der Höchstbeitrag erhöht sich von 1.404,30 Euro auf 1.497,30 Euro. Diese Anpassungen betreffen vor allem Selbstständige, die sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern.
Auch die Minijob-Grenze wird angehoben: Sie steigt von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Das bedeutet, dass Minijobber monatlich 18 Euro mehr verdienen können, ohne dafür länger arbeiten zu müssen. Grund dafür ist die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn, der von 12,41 Euro auf 12,82 Euro steigt.
Die Midi-Job-Grenze beginnt entsprechend ab 556,01 Euro, die Obergrenze bleibt jedoch unverändert bei 2.000 Euro. Beschäftigte in Midi-Jobs profitieren weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen.
Steigender steuerpflichtiger Rentenanteil ab 2025
Für Neurentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil auf 83,5 Prozent (im Vorjahr waren es 83 Prozent). Bis 2058 wird dieser Anteil schrittweise auf 100 Prozent ansteigen. Hintergrund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2024, durch die der steuerpflichtige Anteil rückwirkend ab 2023 nur noch um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr steigt. Ohne diese Anpassung wäre die volle Besteuerung bereits ab 2040 erreicht worden.
Vorläufiges Durchschnittsentgelt und Rentenpunkte
Das vorläufige Durchschnittsentgelt steigt von 45.358 Euro im Jahr 2024 auf 50.493 Euro im Jahr 2025. Um einen Rentenpunkt zu erhalten, müssen Sie 2025 dieses Einkommen erzielen. Ein Rentenpunkt hat aktuell einen Wert von 39,32 Euro und wird voraussichtlich zum 1. Juli 2025 angepasst.
Wer freiwillig zusätzliche Rentenpunkte erwerben möchte, muss 2025 dafür 9.391,70 Euro pro Punkt investieren. Es stellt sich die Frage, ob diese Investition sich lohnt oder ob andere Anlageformen möglicherweise attraktiver sind.
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