Versicherungsschutz in Gefahr - Knochenbruch und Autofahren: Diese Risiken sollten Sie kennen

 

Kein Gesetz verbietet das Autofahren mit Gips – aber Vorsicht!

Es existiert kein Gesetz, das konkret das Autofahren mit Gips oder Schiene untersagt. Die Entscheidungsverantwortung liegt also beim Fahrer selbst. Er muss einschätzen, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, ohne sich selbst oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Doch diese Eigenverantwortung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Denn im Falle eines Unfalls können die Konsequenzen gravierend sein. .

Allgemeine Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten

Auch wenn kein spezifisches Verbot besteht, greifen die allgemeinen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO). Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, seine Fahrtüchtigkeit sicherzustellen und darf niemanden behindern oder gefährden. Kommt es zu einem Unfall aufgrund eingeschränkter Reaktionsfähigkeit durch einen Gips, kann dies als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. Die Strafen reichen von Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Es hängt jedoch immer vom Einzelfall ab, wie die Tat rechtlich eingestuft wird.

Körperliche Mängel und ihre Folgen

Laut § 315c des Strafgesetzbuches machen sich Personen strafbar, die aufgrund körperlicher Mängel nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch andere gefährden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beeinträchtigung temporär oder dauerhaft ist. Ein Gips oder eine Schiene, die die Bewegungsfreiheit einschränkt, kann bereits als solcher Mangel angesehen werden. Besonders kritisch wird es bei Brüchen am rechten Bein, da hier die sichere Bedienung der Pedale beeinträchtigt sein kann. Aber auch ein Gips am linken Arm kann problematisch werden, etwa bei abrupten Ausweichmanövern, bei denen beide Hände am Lenkrad sein sollten.

Versicherungsschutz in Gefahr

Neben rechtlichen Konsequenzen drohen auch Schwierigkeiten mit der KFZ-Versicherung . Kommt es zu einem Unfall, während der Fahrer einen Gips trägt, könnten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit werten. Das kann zu einer Kürzung oder sogar vollständigen Verweigerung der Leistungen führen. Selbst wenn man nicht der Unfallverursacher ist, kann eine Mitschuld unterstellt werden, was dazu führt, dass die gegnerische Versicherung nicht den gesamten Schaden übernimmt.

Bei selbstverschuldeten Unfällen kann die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners regulieren, jedoch bis zu 5.000 Euro Regress von dem Versicherten zurückfordern. In der Kaskoversicherung droht sogar der vollständige Verlust des Versicherungsschutzes für das eigene Fahrzeug.

Wie lange sollte man mit Gips nicht Autofahren?

Die Dauer der Fahruntüchtigkeit hängt von der Art und Schwere der Verletzung ab. Generelle Zeiträume lassen sich kaum festlegen, da Heilungsverläufe individuell unterschiedlich sind. Wissenschaftler der Universität Düsseldorf haben jedoch Richtwerte ermittelt:

  1. sechs Wochen nach Vollbelastung bei Schaft- oder Gelenkfrakturen
  2. acht Wochen nach einer Operation eines Hallux valgus (Ballenzeh)
  3. zwei Wochen nach einer vorderen Kreuzbandplastik am linken Bein und drei bis sechs Wochen am rechten Bein
  4. zwei Wochen nach einer Sprunggelenkarthroskopie, eine Woche nach einer Kniegelenkarthroskopie und zwei Wochen nach einer Hüftgelenkarthroskopie
  5. solange ein Oberschenkel- oder Unterschenkelgips bzw. eine entsprechende Orthese getragen wird
  6. bei einer Hartrahmenorthese am Knie
  7. sechs Wochen nach Handgelenkfrakturen, sieben bis acht Wochen bei Unterarmfrakturen und 16 Wochen bei Oberarmfrakturen
  8. während der gesamten Dauer des Tragens eines Oberarm- oder Unterarmgipses sowie einer Schulterorthese
  9. mindestens zwei Wochen Fahrunterbrechung nach einer Radiusköpfchenfraktur am Ellenbogen