FDP droht Ausschluss von Bundestagswahl in zahlreichen Bundesländern – jetzt reagiert die Partei

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Die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus, doch darf die FDP überhaupt mitmischen? Eine Beschwerde könnte sie schon jetzt die Wahl kosten.

Berlin - Hat die FDP bei der kommenden Bundestagswahl keine Chance, weil sie fast nirgendwo antreten darf? Landeswahlleiter prüfen nach der Beschwerde eines Parteimitglieds die Landeslisten der FDP für die Bundestagswahl in 14 der 16 Bundesländer. Wie das Portal Table.Briefings am Dienstag (21. Januar 2025) unter Berufung auf die Beschwerde berichtete, geht es dabei um den Vorwurf des Vorstoßes gegen den Grundsatz geheimer Wahlen bei den Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Landesverbänden.

Beschwerde in 14 von 16 Bundesländern: Geheime Wahl unmöglich?

Nur Berlin und Niedersachsen seien von der Beschwerde ausgenommen. In allen anderen Landesverbänden besteht folgendes Problem: Demnach sollten die Delegierten bei den Nominierungsparteitagen der Verbände handschriftlich „ja“, „nein“, „Enthaltung“ oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben, statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen.

Dies lässt sich nicht mit dem Prinzip einer geheimen Wahl vereinbaren. „Wenn die Namen der Kandidaten handschriftlich auf den Stimmzetteln notiert und diese dann direkt abgegeben werden, kann der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs identifiziert werden“, zitierte Table.Briefings aus dem Schreiben an die Landeswahlleiter. Außerdem seien auf den Parteitagen in der Regel keine Wahlkabinen vorhanden und die Delegierten säßen eng beieinander, sodass bereits die Wahlhandlung nicht geheim sei.

Landeswahlausschüsse entscheiden am Freitag über die Zulassung der FDP

Auch auf den Leitfaden der Bundeswahlleiterin zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen verweist der Beschwerdeführer. Darin heißt es: „Zum Zwecke der Geheimhaltung muss gewährleistet sein, dass der Wahlberechtigte anhand seines Stimmzettels auch nach Abschluss des Wahlvorgangs nicht identifiziert werden kann.“ Mehrere Landeswahlleiter bestätigten dem Portal den Eingang des Schreibens.

Die Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz und Bremen bestätigten der Deutschen Presse-Agentur, dass bei ihnen eine Beschwerde eingegangen sei, die nun geprüft wird. Eine Sprecherin des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen teilte mit, dass die dortige Landeswahlleiterin die FDP angeschrieben und um Stellungnahme zu einer pauschal bei mehreren Landeswahlleitern eingelegten Beschwerde gebeten hat. Aus allen drei Ländern hieß es, die Landeswahlausschüsse entschieden am Freitag über die Zulassung der Listen.

FDP reagiert auf Vorwürfe: „Nichts zu beanstanden“

Die FDP reagierte bereits auf die Vorwürfe. Die Partei wies diese deutlich zurück: Es gebe „nichts zu beanstanden“. Generalsekretär Marco Buschmann sprach von „Falschbehauptungen“: „Unser Justitiar hat sie geprüft und sagt, dass es nichts zu beanstanden gibt“, schrieb er auf X. „Dieser Wahlkampf ist schmutzig. Täuschung und Lüge sind überall.“ Ein Sprecher der Partei ergänzte, die betreffenden Landesverbände beantragten, „die Beschwerde zurückzuweisen“.

Auch die FDP um Parteichef Christian Lindner wurde vom Bundeswahlausschuss zur Bundestagswahl zugelassen.
Christian Lindners FDP bangt um die Teilnahme zur Bundestagswahl. © Moritz Frankenberg / dpa

Auch FDP-Bundesgeschäftsführerin Maria Wandel erklärte, die Landeslisten erfüllten „alle rechtlichen Anforderungen“. Die Aufstellungsversammlungen für die Landeslisten seien ordnungsgemäß nach den Wahlgesetzen und den Parteisatzungen erfolgt. „Deswegen sehen wir der Prüfung durch die Wahlausschüsse gelassen entgegen.“ In den jüngsten Umfragen kommt die FDP auf etwa vier Prozent und würde damit den Einzug ins Parlament verpassen. In Sachsen und Thüringen setzte es zuletzt Wahlpleiten. 2021 waren die Liberalen mit elf Prozent noch viertstärkste Partei und wurden Teil der Ampel-Regierung, die sie aber später platzen ließen. (cgsc mit dpa und afp)

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