Sie stehen für Mitbestimmung in den katholischen Pfarreien: die Pfarrgemeinderäte, die am 1. März neu gewählt werden. In Weilheim tritt dabei ein bekanntes Gesicht ab.
Weilheim – In den 34 Rathäusern im Landkreis laufen die Vorbereitungen zur Kommunalwahl am 8. März auf Hochtouren. Schon eine Woche zuvor können alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ihre Stimme zur Wahl neuer Pfarrgemeinderäte abgeben. In solchen Laiengremien war Norbert Moy aus Weilheim zwei Jahrzehnte lang tätig, zuletzt acht Jahre als Vorsitzender des Gesamtpfarrgemeinderates der Pfarreiengemeinschaft Weilheim. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte er, warum er jetzt aufhört – und worum es bei der Arbeit im Pfarrgemeinderat (PGR) geht.
Schon als junger Mann war Moy eng ins kirchliche Leben eingebunden und in seinem Heimatort Aufkirchen als Ministrant und Mitglied im Pfarrgemeinderat aktiv. In Weilheim saß er dann im PGR St. Pölten, seit zwei Wahlperioden ist er nun Vorsitzender des Gesamtpfarrgemeinderates. „Die Arbeit hat mir immer viel Freude gemacht, war während der Corona-Pandemie aber auch sehr herausfordernd“, sagt er. Denn Kirche lebe von Gemeinschaft, und dafür habe man neue Formen finden müssen wie zum Beispiel Gottesdienste unter freiem Himmel.
„Mit 60 Jahren ist es jetzt an der Zeit, das Feld jemand Jüngerem zu überlassen“, stellt er fest, „frischer Wind kann in der Kirche nichts schaden!“ Auch aus familiären Gründen habe er nicht mehr genügend Zeit für sein Ehrenamt, wolle das Gemeindeteam aber weiterhin mit seiner Erfahrung unterstützen. Seine letzte Sitzung als Vorsitzender des Gesamtpfarrgemeinderats der Pfarreiengemeinschaft Weilheim wird am 22. Januar sein; in diesem Gremium sitzen sieben Vertreter der Pfarrei Mariä Himmelfahrt, drei aus St. Pölten sowie je zwei aus den Pfarreien Unterhausen sowie Marnbach-Deutenhausen. Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Gläubigen und dem hauptamtlichen Kirchenpersonal. Doch anders als bei Gemeinde- und Stadträten sind Empfehlungen des PGR nicht bindend und auch bei Baumaßnahmen, finanziellen oder personellen Beschlüssen ist dieses Gremium nicht eingebunden – darüber entscheidet die Kirchenverwaltung.
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Dennoch haben Moy und sein Team in den vergangenen Jahren vieles bewegt, zum Beispiel ein monatliches Gemeindefrühstück und verschiedene Feste organisiert – und sich Gedanken gemacht, wie man mit dem Mitgliederschwund in der katholischen Kirche und dem gesellschaftlichen Wandel umgehen soll. „Christ sein heißt für mich auch, Stellung zu beziehen“, betont er, „das wird gerade heute immer wichtiger“. Die Botschaft „Fürchtet euch nicht“ könne Menschen in schwierigen Zeiten ermutigen, auch Veränderungen anstoßen. „Doch Letzteres dauert in unserer Kirche leider geraume Zeit“, bedauert Moy.
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Auch neue Formen der Beteiligung
Er versteht den Pfarrgemeinderat nicht als frommen Debattierclub, sondern als zentrales Gremium der Mitbestimmung in der Pfarrei. „Gemeinsam gestalten“ lautet deshalb das Leitmotiv für die Wahl am 1. März; Grundlage dafür ist die Satzung für „Pastorale Laiengremien im Bistum Augsburg“. Darin heißt es unter anderem: „Gewählt oder durch den Pfarrgemeinderat hinzugewählt werden können Katholiken, die aktiv am kirchlichen Leben teilnehmen und sich nicht in offenem Gegensatz zur Lehre oder zu den Grundsätzen der römisch-katholischen Kirche befinden“. In vielen Pfarreien wird auf alters- und lebensphasenübergreifende Zusammensetzung geachtet – von Jugendlichen über Familien bis zu Senioren. Auch neue Formen der Beteiligung, etwa projektbezogene Mitarbeit, spielen zunehmend eine Rolle.
So läuft die Pfarrgemeinderatswahl ab
Wahlberechtigt bei der Pfarrgemeinderatswahl am 1. März sind alle katholischen Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Das sind in Weilheim laut Wahlleiter Klaus Kriegisch rund 7000 Personen. Diese können Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Wohnsitz haben. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. In der Pfarreiengemeinschaft Weilheim wird ein Gesamtpfarrgemeinderat aus 14 Personen gewählt. Alle Gemeindemitglieder sind dazu aufgerufen, bis Ende Januar Kandidaten vorzuschlagen, „die daran interessiert sind, in den kommenden vier Jahren das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten“. Die Listen mit den vorläufigen Kandidaten hängen ab 18. Februar in den Kirchen aus. Für Mariä Himmelfahrt und St. Pölten gibt es am 1. März ein gemeinsames Wahllokal im Pfarrheim Miteinander; dort kann, je nach Gemeindezugehörigkeit, getrennt abgestimmt werden. Alternativ kann man Briefwahlunterlagen bis zum 23. Februar im Pfarrbüro Weilheim beantragen. Die Mitglieder des neuen Pfarrgemeinderats treten bis spätestens sechs Wochen nach der Wahl auf Einladung des Pfarrers zusammen. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück: Das Dekret „Apostolicam actuositatem“ über das Apostolat der Laien regte die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an.