Einheimischen-Modell in Hohenlinden: Ehepaar kämpft für Vermietungsrecht
Die Gemeinde Hohenlinden steht wegen der Ablehnung einer Vermietung vor Gericht. Ein Ehepaar steht auf gegen die strikten Vermietungsregeln. Ein unerwarteter Vorschlag könnte alles ändern.
Hohenlinden – Das Einheimischen-Modell ist die begehrte Variante, zu einem noch erschwinglichen Preis ein Haus zu erstehen. Doch das Modell ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss der Besitzer mindestens 15 Jahre lang auf mindestens 60 Prozent der Wohnfläche leben. Einzelne Zimmer dürfen nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Gemeinde vermietet werden.

Als im Februar 2023 ein Ehepaar in Hohenlinden eine Wohnung in ihrem Modell-Haus vermieten wollte, stieß sie bei der Gemeinde auf Granit. Die Vermietung wurde abgelehnt. Die Eheleute zogen gegen die Gemeinde vor Gericht und klagten neben der Erlaubnis auch 18 000 Euro entgangene Miete ein. Jetzt wurde der Fall am Landgericht München II verhandelt.
Bürgermeister Maurer vertritt Gemeinde vor Gericht
Hohenlindens Bürgermeister Ludwig Maurer vertrat die Gemeinde höchstpersönlich. Sein Anwalt gab dem Vorsitzenden Richter Jürgen Krusche rasch zu verstehen, dass die Gemeinde sehr wohl an einem Vergleich interessiert sei. Er schlug vor, dass die Hausbesitzer 120 000 Euro für das Grundstück nachbezahlen sollten. Diese Summe hätten sie im Rahmen des Einheimischen-Modells – verglichen mit dem sonst üblichen Grundstückspreis – eingespart. Und diese Summe liege noch unterhalb der sonst drohenden Vertragsstrafe, hieß es.
Das war der Moment, in dem sich der Richter einschaltete. Die Regelung im Einheimischen-Modell sehe eindeutig vor, dass eine eigenständige Wohnung innerhalb des Objekts vermietet werden könne – sofern die Besitzer selbst dort den größeren Teil bewohnten. Anders verhalte es sich bei einzelnen Zimmern oder Teilen des Gartens. „Die Kläger sind also berechtigt, die Wohnung ohne die Zustimmung der Gemeinde zu vermieten“, erklärte Krusche. Er schlug vor, dass die Kläger die Klage samt der Mietrückstands-Forderung zurücknehmen und die Gemeinde auf ihre Grundstücks-Ausgleichszahlung verzichtet. Damit erklärten sich beide Seiten einverstanden.
Vergleich muss noch im Gemeinderat zugestimmt werden
Der Bürgermeister muss den Vergleich aber noch Ende Januar 2024 mit seinem Gemeinderat abklären. Deshalb wurde beiden Seiten eine Frist bis Ende Februar eingeräumt. Sollte der Gemeinderat den Vergleich nicht annehmen, wird der Richter am 22. März 2024 eine Entscheidung verkünden. Wie die aussehen dürfte, gab er ja schon vorab im Verfahren bekannt, nämlich zu Gunsten der Kläger. Die wollen bereits demnächst die Wohnung vermieten, damit dort endlich „Ruhe einkehrt“. Für Richter Krusche wurde dieser Vergleich auch ganz im Sinne des Weihnachtsfriedens geschlossen. Der würde in der großen Politik so gar nicht gelingen, bedauerte er.
Meine news
Offenbar steckten hinter dem Streit um das Einheimischen Modell auch noch persönliche Animositäten. Am Ende der Verhandlung ging Bürgermeister Maurer jedoch jedenfalls auf den Kläger zu und reichte ihm die Hand, damit endliche „Ruhe einkehrt“.
Mehr News finden Sie in unserer brandneuen Merkur.de-App, jetzt im verbesserten Design mit mehr Personalisierungs-Funktionen. Direkt zum Download, mehr Informationen gibt es hier. Sie nutzen WhatsApp? Auch dort hält Sie Merkur.de ab sofort über einen neuen Whatsapp-Kanal auf dem Laufenden. Hier geht‘s direkt zum Kanal.